BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung der Filmverordnung (FiV); Neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) Die Änderung des Filmgesetzes (SR 443.1), welche in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 angenommen wurde, zieht Anpassungen der bestehenden Filmverordnung (SR 443.11) nach sich. Zudem erfordert es eine neue Verordnung mit Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der europäischen Quote und der Investitionspflicht in das Schweizer Filmschaffen. Die neue Verordnung über die Quoten- und Investitionspflicht im Film (FQIV) richtet sich an die Fernseh- und Abrufdienste. Die Bestimmungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Datum der Eröffnung: 2. November 2022 Vernehmlassungsfrist: 17. Februar 2023 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/62/cons_1

10. November 2022

2022-3514

Bundeskanzlei

BBl 2022 2711

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