Einziehungsbescheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission erlässt am 6. April 2005 im Einziehungsverfahren gegen unbekannt folgenden Einziehungsbescheid: 1.

Der am 27. März 2002 im Restaurant Gundeli in Basel sichergestellte Glücksspielautomat Magic Card, dessen Eigentümer unbekannt ist, wird eingezogen und vernichtet.

2.

Das im Glücksspielautomaten aufgefundene Bargeld im Betrag von 150 Franken wird einzogen.

3.

Es werden keine Kosten erhoben.

4.

Dieser Entscheid wird im Bundesblatt publiziert.

Gegen diesen Einziehungsbescheid kann der Betroffene innert 30 Tagen seit Eröffnung Einsprache erheben (Art. 67 VStrR). Die Einsprache ist schriftlich bei der Verwaltung (ESBK, Eigerplatz 1, 3003 Bern) einzureichen, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Die Einsprache hat einen bestimmten Antrag zu enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen anzugeben; die Beweismittel sollen bezeichnet und, soweit möglich, beigelegt werden (Art. 68 VStrR).

Auf Antrag oder mit Zustimmung des Einsprechers kann die Verwaltung eine Einsprache als Begehren um Beurteilung durch das Strafgericht behandeln (Art. 71 VStrR).

19. April 2005

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Präsident: Benno Schneider

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2005-0939