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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Herisau, Wpl. Herisau-Gossau; BUSA Standortkonzentration, Neubau Ausbildungsgebäude Mitwirkung und Anhörung vom 3. Februar 2023 Gemeinde:

Herisau

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost

Gesuchsunterlagen:

­ Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen ­ Diverse Konzepte (Energiekonzept, Brandschutzkonzept, Materialisierungskonzept)

Gegenstand:

Erstellen eines neuen Ausbildungsgebäudes für die Berufsoffiziersschule der Armee (BUSA). Photovoltaikanlage auf dem Dach (südseitig).

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Nach Art. 126 und 126d MG in Verbindung mit Art. 62a des Anhörungsverfahren: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 6. Februar bis am 7. März 2023 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeinde Herisau, Poststrasse 6, 9102 Herisau

2023-0258

BBl 2023 245

BBl 2023 245

Aussteckung / Profilierung:

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

3. Februar 2023

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport