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Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Meiringen, Militärflugplatz Meiringen; Witterungsschutz Flugfeldlöschfahrzeug vom 2. Februar 2023
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 31. März 2022 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung eines Witterungsschutzes zur Unterbringung des neuen Flugfeldlöschfahrzeugs auf dem Militärflugplatz Meiringen unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
14. Februar 2023
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz (MG; SR 510.10)
2023-0389
BBl 2023 349
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