Verfügung im Widerspruchsverfahren 7166/7167 Widersprechende/r Formula One Licensing B.V., Koningslaan 34, NL-1075 AD Amsterdam (Pays-Bas), Internat. Registrierung Nr. 732 134 («F1») und Internat.

Registrierung Nr. 823 226 («F1 Formula 1» [fig.]), Vertreter/in Wild_Schnyder AG, Postfach 1077, CH-8032 Zürich, gegen Widerspruchsgegner/in Fripac-Medis GmbH, Parfümerie-Import-Export, Fabrik kosmet. Spezialitäten, Frankenbergstrasse 37, D-71579 Spiegelberg (Deutschland), Internat. Registrierung Nr. 823 075 («F1») Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. Februar 2005 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Widersprüche Nr. 7166 und 7167 werden in einem Verfahren vereinigt und gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 823 075 «F1» wird der Schutz in der Schweiz definitv verweigert.

3.

Die für beide Widersprüche geschuldeten Gebühren von 1600 Franken verbleiben dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 3000 Franken (inkl. Widerspruchsgebühren von Fr. 1600.­) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet; der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

1. Februar 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-0317

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