Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7317 Widersprechende/r Reckitt Benckiser (Switzerland) AG, CH-8405 Winterthur, CH-Marke Nr. 321 714 «TRIX» gegen Widerspruchsgegner/in TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG, D-24963 Tarp, IR-Marke Nr. 833 321 «TRIXIE».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Juli 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 7317 wird zufolge Löschung der angefochtenen Marke im Umfang des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 833 321 «TRIXIE» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

29. Juli 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4934

2005-1842