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Verfügung betreffend temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für das neue Instrumentenflugverfahren auf den Flugplatz Meiringen vom 12. April 2023

Verfügende Behörde:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)

Gegenstand:

Aufgrund der Einführung eines neuen Instrumentenanflugverfahrens (Required Navigation Performance; RNP) auf den Flugplatz Meiringen (LSMM) wird der Luftraum gemäss Anhang zu dieser Verfügung vorübergehend in ein temporäres und zeitlich limitiert aktivierbares Flugbeschränkungsgebiet (TEMPO LSR) umklassiert.

Innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes sind während den fraglichen Zeiten Flüge mit an den Trainings unbeteiligten Luftfahrzeugen untersagt.

Rechtliche Grundlage:

Gestützt auf die Artikel 8a und 40 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948 (LFG, SR 748.0) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) legt das BAZL die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Zur Wahrung der Flugsicherheit kann das BAZL gemäss Artikel 10 der Verordnung des UVEK vom 20. Mai 2015 über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L, SR 748.121.11) Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete festlegen. Flugbeschränkungsgebiete sind Lufträume von festgelegten Abmessungen über den Landgebieten oder den Hoheitsgewässern eines Staates, in welchen der Flug von Luftfahrzeugen durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt ist.

Gemäss Artikel 8a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung.

2023-1173

BBl 2023 1006

BBl 2023 1006

Inhalt der Verfügung:

1.

Gemäss Anhang der Verfügung wird die dort aufgeführte Zone in ein temporäres und zeitlich limitiertes aktivierbares Flugbeschränkungsgebiet umklassiert

2.

Weiter werden die folgenden Nutzungsbedingungen und Auflagen angeordnet:

2.1. Innerhalb der aktivierten TEMPO LSR sind Flüge mit Luftfahrzeugen, welche nicht an den Trainings bzw. Einsätzen der Schweizer Luftwaffe teilnehmen, grundsätzlich untersagt. SAR- oder HEMSFlüge sind entsprechend den Verfahren gemäss Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication, AIP), Kapitel ENR 5.1 ­ §1.1, erlaubt.

2.2. Die TEMPO LSR kann ausschliesslich während der jeweiligen in Anhang 2 zu dieser Verfügung erwähnten Daten und Zeiten aktiviert werden. Die Veröffentlichung der TEMPO LSR sowie die genauen Aktivierungszeiten werden vorgängig mittels Notice to Airmen (NOTAM) bekannt gegeben und mittels Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) visualisiert. Der Antrag auf Veröffentlichung eines NOTAM ist durch die Luftwaffe spätestens drei Werktage vor der geplanten Aktivierung der TEMPO LSR bei der Luftfahrtinformationsfreigabestelle des BAZL (LIFS) einzureichen.

2.3. Für die Abfrage des Status der in der TEMPO LSR operierenden Luftraumnutzenden sowie für allfällige Notfallsituationen publiziert die Schweizer Luftwaffe via NOTAM eine Telefonnummer, über welche sie während der jeweiligen Aktivierung der TEMPO LSR erreichbar ist.

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3.

Die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz gemäss Ziffer 1 dieser Verfügung tritt am 17. April 2023 in Kraft.

4.

Für diese Verfügung werden gemäss Art. 5 Abs. 3 der Verordnung vom 28. September 2007 über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL; SR 748.112.11) keine Kosten erhoben.

5.

Diese Verfügung wird der Gesuchstellerin, der Military Aviation Authority und dem Kommando Luftwaffe per Einschreiben mit Rückschein eröffnet und allen Angehörten, die eine Stellungnahme einreichten, per Einschreiben in Kopie mitgeteilt.

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Adressatenkreis:

Die vorliegende temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.

Öffentliche Auflage:

Die Verfügung wird allen Luftraumnutzern durch Publikation im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache eröffnet. Im Weiteren kann diese Verfügung schriftlich beim BAZL, Abteilung Sicherheit Infrastruktur, angefordert werden.

Rechtsmittel:

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern (Art. 22a Abs. 1 Bst. a VwVG).

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben.

Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

21. April 2023

Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Vizedirektor: Martin Bernegger

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Anhang zur Verfügung vom 12. April 2023 in Sachen temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für das neue Instrumentenflugverfahren auf den Flugplatz Meiringen TEMPO LSR Meiringen Part 1: 1

N464039.396 / E0074940.354 N463948.563 / E0075026.510 N463749.309 / E0074547.794 N463840.196 / E0074501.792 N464039.396 / E0074940.354

Lower Limit: 9500 ft AMSL Upper Limit: max FL150 (depending MIL ON/OFF) Part 2: 2

N464138.471 / E0075158.473 N464047.638 / E0075244.643 N463948.563 / E0075026.510 N464039.396 / E0074940.354 N464138.471 / E0075158.473

Lower Limit: 7500 ft AMSL Upper Limit: max FL150 (depending MIL ON/OFF) Part 3: 3

N464310.288 / E0075533.228 N464208.856 / E0075554.621 N464047.638 / E0075244.643 N464138.471 / E0075158.473 N464310.288 / E0075533.228

Lower Limit: 4500 ft AMSL Upper Limit: max FL150 (depending MIL ON/OFF)

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Dates and time for activation: Week 16 (17-20 April) Mo-Thu 0830LT to 1030LT Week 19 (8-11 May) Mo-Thu 0830LT to 1030LT Week 25 (19-22 June) Mo-Thu 0830LT to 1030LT Week 34 (21-24 August)Mo-Thu 0830LT to 1150LT Week 38 (18-21 September) Mo-Thu 0830LT to 1150LT Week 43 (23-26 October) Mo-Thu 0830LT to 1150LT Week 45 (6-10 November) Mo-Fr 0830LT to 1700LT Week (20-24 November) Mo-Fr 0830LT to 1700LT

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