Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums am 20. Oktober 2005 eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen Swisscom Fixnet AG und Swisscom AG betreffend die Preispolitik von Swisscom Fixnet AG im Bereich der Asymmetric Digital Subscriber Line (ADSL)-Dienste eröffnet. Insbesondere erscheinen die Preise der Swisscom Fixnet AG der Vorleistungsangebote für ADSL-Dienste im Vergleich zu den Endkundenpreisen hoch, so dass Internet Service Providern keine zureichende Gewinnmarge verbleiben könnte (sog. Preis-/Kostenschere). Dieses Verhalten könnte einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Artikel 7 KG darstellen.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind schriftlich an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon: 031 322 20 40; Telefax: 031 322 20 53.

27. Dezember 2005

2005-3460

Sekretariat der Wettbewerbskommission

7521