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Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden vom 9. Mai 2023

Wegen Baustelle auf den N13 Kanton Graubünden, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf Art. 2 Abs. 3bis, Art. 3 Abs. 4 und Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Art. 107 Abs. 1 und Abs. 5, Art. 108 Abs. 1, Abs. 2 Bst. a, Abs. 4 und Abs. 5 und Art. 110 Abs. 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13, zwischen dem Ausfahrtsbereich Traversatunnel Süd und dem Anschluss Hilfsbrücke Traversa / Kantonsstrasse in Fahrtrichtung Süden bei einer Breite von 3.35 m wie folgt: Für den Zeitraum 22.05.2022 bis 29.09.2023 (Tag und Nacht) ­

von km 69.400 bis km 69.100: 60 km/h

II Diese Verkehrsanordnung wird gemäss Baustellen-Signalisationsplan und entsprechend Baufortschritt signalisiert und gilt ab 22.05.2023 bis voraussichtlich 29.09.2023 (Ende Bauphase).

III Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

2023-1430

BBl 2023 1234

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V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Art. 47 Abs. 1 Bst. b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

23. Mai 2023

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio, Vizedirektor ASTRA

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