Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7328 Widersprechende/r Lidl Stiftung & Co. KG, D-74167 Neckarsulm, IR-Marke Nr.

631 992 «Solent» gegen Widerspruchsgegner/in Getränke Ahlers GmbH, D-28832 Achim, IR-Marke Nr. 830 621 «Silent» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Mai 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7328 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 830 621 «Silent» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren der Klassen 32 und 33 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

26. Mai 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-1321

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