BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Genehmigung der Änderungen 2021 des Richtplans des Kantons Freiburg Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 18. April 2023 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 14. April 2023 werden die Richtplanänderungen 2021 des Kantons Freiburg unter Vorbehalt von Ziffer 2 und mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 3 und 4 genehmigt.

2.

Themenblatt T304 «Weiler ausserhalb der Bauzone»: Eine Weilerzone gemäss Artikel 33 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (SR 700.1) ist im Weiler Coumin-Dessus (Cheiry) nur möglich, wenn die bestehende Erschliessung für die vorgesehenen künftigen Nutzungen ausreicht und lediglich geringfügige neue Infrastrukturen geschaffen werden.

3.

Der Kanton Freiburg wird aufgefordert, die Übersichtskarte des kantonalen Richtplans zu aktualisieren, damit die Perimeteranpassungen der regionalen Naturpärken integriert werden können.

4.

Der Kanton Freiburg wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung: a) das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung und das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz von nationaler Bedeutung bei der Aufwertung des Bourg-Quartiers der Stadt Freiburg zu berücksichtigen; b) den Ausbau der Bahninfrastruktur bei der Neugestaltung des Sektors des Bahnhofs Freiburg Rechnung zu tragen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des ARE können bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Bau- und Raumplanungsamt (BRPA), Chorherrengasse 17, 1701 Freiburg, Tel. 026 305 36 13

­

Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60

30. Mai 2023

2023-1478

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2023 1245

BBl 2023 1245

2/2