BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Genehmigung der Anpassung der Koordinationsblätter A.10, D.6 und E.6 des Richtplans des Kantons Wallis Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 17. April 2023 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 14. April 2023 wird die Anpassung des Richtplans des Kantons Wallis bezüglich der Koordinationsblätter A.10 «Naturpärke und UNESCOWelterbe», D.6 «Seilbahninfrastrukturen des öffentlichen Verkehrs» und E.6 «Windkraftanlagen» mit den Aufträgen gemäss den nachfolgenden Ziffern 2 und 3 genehmigt.

2.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung der Seilbahnen Raron­Eischoll und Riddes ­ La Tzoumaz hat der Kanton Wallis dafür zu sorgen, dass die Beeinträchtigung der Grundwasserleiter minimiert wird und dass der Nutzung des Grundwassers sowie anderen wichtigen Interessen, die potenziell durch den Bau einer solchen Infrastruktur unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels berührt werden, Rechnung getragen wird.

3.

Um eine Optimierung des Projekts aus Sicht des Wildtierschutzes zu gewährleisten, hat der Kanton Wallis im Rahmen der nachgeordneten Planung des Windparks Grimsel dafür zu sorgen, dass diesbezügliche Schutz- und Ersatzmassnahmen geprüft werden.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des ARE können bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Dienststelle für Raumentwicklung des Kantons Wallis, Avenue du midi 18, 1950 Sitten, Tel. 027 606 32 51

­

Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60

30. Mai 2023

2023-1479

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2023 1246

BBl 2023 1246

2/2