BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve) Damit neue Reservekraftwerke sowie Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen) neben Wasserkraftwerken, Speichern und grösseren Verbrauchern an der Stromreserve teilnehmen können, soll im Stromversorgungsgesetz eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Im Weiteren soll im Energiegesetz eine gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von Investitionsbeiträgen für WKK-Anlagen aufgenommen werden. Ebenfalls im Energiegesetz soll das Bundesamt für Energie beauftragt werden, die Öffentlichkeit über die aktuelle Energieversorgung zu informieren. Schliesslich soll es dem Bund im CO2-Gesetz ermöglicht werden, den Betreibern sog. Zwei- oder Mehrstoffanlagen die Mehrausgaben für zusätzliche CO2-Emissionsrechte zu erstatten, wenn sie auf Anweisung des Bundes hin auf den alternativen Energieträger umstellen.

Datum der Eröffnung: 28. Juni 2023 Vernehmlassungsfrist: 20. Oktober 2023 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2023/52/cons_1

6. Juli 2023

2023-1968

Bundeskanzlei

BBl 2023 1642

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