Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7227 Widersprechende House of Prince A/S, Tobaksvejen 4, DK-2860 Soborg, internationale Registrierung Nr. 820 304 RAMBLER, vertreten durch A.W. Metz & Co. AG, CH-8024 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Republic Tobacco, L.P., 2301 Ravine Way, USA-Glenview, IL 60025, internationale Registrierung Nr. 826 595 GAMBLER.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. April 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7227 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 826 595 «GAMBLER» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

6. April 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-0904

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