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Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 2. August 2023

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Storanet (0.157 % alpha-Cypermethrin), mit Insektizid imprägniertes Netz (100 mg/m2 Netz) mit verlängerter Wirkungsdauer wird, befristet bis zum 31. Oktober 2023, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Alle Kulturen

Popillia japonica

1.5 Netze/ha Netz von 4 m2

1, 2, 3, 4

Auflagen für den Einsatz 1 Behandlung nur auf Anweisung der Kantonalen Pflanzenschutzdienste.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen gegen den genannten Schadorganismus getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen ist eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.

4 Bei der Anwendung: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.

1

SR 916.161

2023-2242

BBl 2023 1800

BBl 2023 1800

Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19682 über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

4. August 2023

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Der Direktor: Hans Wyss

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2/2

SR 172.021