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Einziehungsbescheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission erliess am 23. August 2023 im Verwaltungsstrafverfahren 62-2021-049/02, gegen unbekannt folgenden Einziehungsbescheid: 1.

Die im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens gegen Dujmovic Ivan wegen Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz durch Durchführung von Spielbankenspielen, ohne die dafür notwendige Konzession zu besitzen, begangen in einem Lokal im 1. Untergeschoss an der Murtenstrasse 41 in 3008 Bern, in der Zeit vom 19. Oktober 2020 bis am 26. Oktober 2020, am 31. August 2021 bei Dujmovic Ivan beschlag-nahmten Gegenstände (Tischautomat U40218 und Tischautomat 40222), deren Ei-gentümer unbekannt ist, werden eingezogen und vernichtet.

2.

Die im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens gegen Dujmovic Ivan wegen Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz durch Durchführung von Spielbankenspielen, ohne die dafür notwendige Konzession zu besitzen, begangen in einem Lokal im 1. Untergeschoss an der Murtenstrasse 41 in 3008 Bern, in der Zeit vom 19. Oktober 2020 bis am 26. Oktober 2020, am 31. August 2021 bei Dujmovic Ivan beschlagnahmten Vermögenswerte (Kasseninhalt U40218) in der Höhe von CHF 100.00 werden eingezogen.

3.

Die Kosten dieses Einziehungsverfahrens gehen zu Lasten des Bundes.

4.

Dieser Entscheid wird im Bundesblatt publiziert.

Gegen diesen Einziehungsbescheid kann der Betroffene innert 30 Tagen seit Eröffnung Einsprache erheben (Art. 67 VStrR). Die Einsprache ist schriftlich bei der Verwaltung (ESBK, Eigerplatz 1, 3003 Bern) einzureichen, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Die Einsprache hat einen bestimmten Antrag zu enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen anzugeben; die Beweismittel sollen bezeichnet und, soweit möglich, beigelegt werden (Art. 68 VStrR).

Auf Antrag oder mit Zustimmung des Einsprechers kann die Verwaltung eine Einsprache als Begehren um Beurteilung durch das Strafgericht behandeln (Art. 71 VStrR).

Die Einziehung ist keine Strafe. Sie wird deshalb nicht im Strafregister eingetragen.

29. August 2023

2023-2449

Eidgenössische Spielbankenkommission

BBl 2023 1980

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