BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss Entwurf über die Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 58 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19572, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. August 20233, beschliesst:

Art. 1 Die Erhöhung des für den Ausbau nach dem Bundesbeschluss vom 21. Juni 20194 über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur bewilligten Verpflichtungskredits von 12 890 Millionen Franken auf 15 745 Millionen Franken wird bewilligt (Preisstand 2014, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer).

Art. 2 Der Bundesrat kann den Verpflichtungskredit um die ausgewiesene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöhen.

Art. 3 Die Abrechnung des Verpflichtungskredits erfolgt gegliedert nach den Massnahmen gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 20195 über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur.

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 742.101 BBl 2023 2061 SR 742.140.5 SR 742.140.5

2023-2372

BBl 2023 2065

Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur. BB

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