Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Internationale Gesundheitsvorschriften (Revision des Internationalen Sanitätsreglements) Die ersten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) wurden 1951 unter dem Namen «Internationales Sanitätsreglement (ISR)» von der Weltgesundheitsversammlung (WHA) verabschiedet und sind seither dreimal revidiert worden. Die z.Z.

noch geltenden Vorschriften sind ein technisches Reglement zur Kontrolle und Eindämmung von Pest, Cholera und Gelbfieber. Durch eine Totalrevision entstanden daraus die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die auf alle Ereignisse anwendbar sind, die eine akute Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können. Hauptziel der IGV ist die Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten, ohne dabei den internationalen Waren- und Personenverkehr unnötig zu behindern. In der Vernehmlassung werden die möglichen Konsequenzen aus der Umsetzung der IGV zur Diskussion gestellt.

Vernehmlassungsfrist: 28. Februar 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Internationales, 3003 Bern, Telefon 031 324 86 30, Internet: www.bk.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

20. Dezember 2005

2005-3371

Bundeskanzlei

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