Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7235 Widersprechende/r EDEN WAREN GmbH, DE-36088 Hünfeld, IR-Marke Nr. 2R 195 842 «Eden» gegen Widerspruchsgegner/in MARKUS S.R.L., I-61100 Pesaro (PU), IR-Marke Nr. 825 076 «EDEN» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. März 2005 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7235 wird abgewiesen.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 825 076 «EDEN» (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

23. März 2005

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2630

2005-0731