Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung Die im Bundesgesetz über die direkte Bundesteuer bestehende Ungleichbehandlung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber gleich situierten Zweiverdiener-Konkubinatspaaren soll abgebaut werden. Der Bundesrat fasst hierzu eine Neugestaltung des Zweiverdienerabzugs ins Auge. Konkret wird vorgeschlagen, 50 Prozent des niedrigeren Ehepaarverdiensts bis zu einem Maximum von 55 000 Franken zum Abzug zuzulassen. Die zu erwartenden Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken (Basis: Finanzplanjahr 2009) sollen sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig finanziert werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Dezember 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, 3003 Bern

4. Oktober 2005

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Bundeskanzlei

2005-2463