Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Rouchgrat, sicherheitstechnische Anpassung der Kugelfänge, Gemeinde Röthenbach vom 23. August 2005

Gestützt auf das Gesuch des Heeresstabes, Immobilien Heer vom 10. Juni 2005 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die sicherheitstechnische Anpassung der Kugelfänge auf dem Schiessplatz Raouchgrat, Gemeinde Röthenbach (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

6. September 2005

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2005-2118