Verfügung betreffend das Gesuch BKW FMB Energie AG vom 25. Januar 2005 um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg vom 10. Juni 2005

Der Schweizerische Bundesrat verfügt:

1.

Auf das Gesuch wird nicht eingetreten.

2.

Das Gesuch wird an das UVEK überwiesen.

3.

Die Verfahrenskosten in der Höhe von 3000 Franken werden der Gesuchstellerin auferlegt. Sie sind innert 30 Tagen seit der Eröffnung des Entscheides zu bezahlen.

10. Juni 2005

Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

28. Juni 2005

4230

Bundesamt für Energie

2005-1575