BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bekanntmachung der Wettbewerbskommission betreffend Eröffnung einer Untersuchung im Bereich Stahlhandel (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 6. November 2023 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die Arthur Weber AG, die Debrunner Acifer AG, die Debrunner Acifer Bewehrungen AG, die BEWETEC AG und die Spaeter AG sowie deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften (nachfolgend: Untersuchungsadressatinnen) eröffnet.

Dem Sekretariat liegen Anhaltspunkte vor, dass die Untersuchungsadressatinnen im Bereich des Bewehrungsstahls, namentlich der Distanzkörbe, gegen das Kartellgesetz verstossen haben. Es bestehen Anhaltspunkte, dass sich die Untersuchungsadressatinnen darüber ausgetauscht bzw. koordiniert haben, den Bezug von Bewehrungsstahl an den gleichzeitigen Bezug von Distanzkörben zu knüpfen. Eine solche Koordination ist möglicherweise als unzulässige Wettbewerbsabrede nach Artikel 5 KG zu qualifizieren. Zudem liegen Anhaltspunkte vor, dass die Untersuchungsadressatinnen über eine kollektiv marktbeherrschende Stellung verfügen und diese durch die genannte mutmassliche Verknüpfung von Bewehrungsstahl und Distanzkörben im Sinne von Artikel 7 KG missbrauchen.

Es steht Dritten offen, sich innerhalb von 30 Tagen ­ Beginn des Fristenlaufes mit vorliegender Publikation ­ durch eine Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Meldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern, Telefon 058 462 20 40.

14. November 2023

2023-3258

Sekretariat der Wettbewerbskommission

BBl 2023 2543

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