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Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) ­ Wohnsitzadresse Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA hat am 9. November 2023 Folgendes festgestellt: 1.

Die Antragstellerin Dina Abigail Uebersax wird aufgefordert, unserer IVStelle eine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse mitzuteilen.

2.

Falls dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung nachgekommen wird, kann das Leisutngsgesuch nicht bearbeitet werden und wir werden eine Nichteintretensverfügung erlassen.

3.

Der vollständige Text der Mahnung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA eingesehen werden.

16. November 2023

2023-3291

IV-Stelle für Versicherte im Ausland

BBl 2023 2586

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