BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Post-Quickmail (Art. 32 und 33 des Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]) Am 30. Oktober 2023 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt die Post CH AG, Bern, die alleinige Kontrolle über die Quickmail Holding AG, St. Gallen, zu erlangen.

Es bestehen Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss in diversen Brief- und Paketpostmärkten sowie dem Markt für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte. Daher wird die Wettbewerbskommission die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf den Wettbewerb vertieft prüfen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Hallwylstrasse 4 CH-3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Art. 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

7. Dezember 2023

2023-3603

Sekretariat der Wettbewerbskommission

BBl 2023 2770

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