BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Revision der Netzzugangsverordnungen und der Fahrplanverordnung Der dringende Anpassungsbedarf der Netzzugangsverordnung vom 25. November 1998 (NZV; SR 742.122) ergibt sich einerseits aus der Änderung von drei Rechtsgrundlagen und andererseits aus den erheblichen Nachteilen, die sich ohne eine Reform ergeben würden. Als erste Rechtsgrundlage wurde die neu geschaffene Zuständigkeit von RailCom und der Trassenvergabestelle im Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) angepasst. Zweitens wurde die fachliche Eignung in der neuen Ausgestaltung der Sicherheitsbescheinigung im Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) und in der Verordnung vom 4. November 2009 über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV; SR 742.141.2) definiert.

Drittens ergibt sich der Bedarf aus der Übernahme der Durchführungsverordnung (EU) 2015/10. Ohne Revision besteht weiterhin eine offene Pendenz der Schweiz gegenüber der EU im Bereich der Übernahme der Durchführungsverordnung (EU) 2015/10. Die Arbeiten zur Aktualisierung der Bestimmungen über die Netznutzungsplanung und die Trassenvergabe haben zudem gezeigt, dass ein inhaltlicher Zusammenhang mit der Erstellung des Fahrplans besteht. Dementsprechend wurde die Fahrplanverordnung (FPV; SR 745.13) einer Revision unterzogen, die zu einer Totalrevision führte.

Datum der Eröffnung: 29. November 2023 Vernehmlassungsfrist: 16. März 2024 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2023/90/cons_1

7. Dezember 2023

2023-3607

Bundeskanzlei

BBl 2023 2768

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