BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) Wohnsitzadresse Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA hat am 11. Dezember 2023 Folgendes festgestellt: 1.
Der Antragsteller Achim Andreas Schröter wird aufgefordert, unserer IVStelle eine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse mitzuteilen.
2.
Falls dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung nachgekommen wird, kann das Leistungsgesuch nicht bearbeitet werden und wir werden eine Nichteintretensverfügung erlassen.
3.
Der vollständige Text der Mahnung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA eingesehen werden.
19. Dezember 2023
2023-3711
IV-Stelle für Versicherte im Ausland
BBl 2023 2855
BBl 2023 2855
2/2
BBl 2023 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Dieser Text wurde im Sinne von Artikel 44 der Publikationsverordnung vom 7. Oktober 2015 (SR 170.512.1) aus Datenschutzgründen anonymisiert.
2023-3711
BBl 2023 2855
BBl 2023 2855
2/2