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Militärische Plangenehmigung betreffend Ehemaliges Munitionslager Mitholz; Sondierbohrungen/Baggerschlitze im Umfeld der Anlage vom 8. April 2024

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 12. Dezember 2023 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Gesuch für die Bewilligung von Sondierbohrungen und Baggerschlitzen im Umfeld des ehemaligen Munitionslagers Mitholz unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

12. April 2024

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2024-0936

BBl 2024 823

BBl 2024 823

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