Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Forstdirektion
Gemeinde Unterschächen UR, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Unterschächen sonnseits Projekt-Nr. 411.3-UR-0018/0001
Gemeinde Erstfeld UR, Schutzbauten und -anlagen, Sanierung & Verbauung Vorder Schattig, Rutschtal Projekt-Nr. 431.1-UR-0000/0032
Gemeinde Simplon VS, Schutzbauten und -anlagen, Bannwald Projekt-Nr. 431.1-VS-3335/0001
Integralprojekte:
Gemeinden Wildhaus, Alt St. Johann SG, Obertoggenburg Projekt-Nr. 401-SG-9000/0010 mit folgenden Komponenten: Waldbau Befristete minimale Pflege Waldbau bei besonderer Schutzfunktion
Gemeinde Pfäfers SG, WB B/C Taminatal Projekt-Nr. 401-SG-9000/0009 mit folgenden Komponenten: Befristete minimale Pflege Waldbau bei besonderer Schutzfunktion
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
4. Oktober 2005
5768
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
2005-2450