Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7078 Widersprechende SFS-Spirituosen GmbH, Friedrich-Ebert-Strasse 31­33, D-40210 Düsseldorf, Internationale Registrierung Nr. 593 051 Fabergé, vertreten durch R. A.

Egli & Co, CH-8008 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Commerce and Industry Company «FABERGE ART'S APPLIED CRAFT» Limited, 2nd Kotlyakovsky per., 1, str. 2, RU-115201 Moscow, internationale Registrierung Nr. 819 110 FABERGE ART'S APPLIED CRAFT, LTD (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Dezember 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7078 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 819 110 «FABERGE ART'S APPLIED CRAFT, LTD» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für die Waren der Klassen 32 und 33 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

29. Dezember 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2005-0003

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