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Uebersicht des

Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 16. März 1874.

Kanton.

Lungenseuche.

Ställe.

Zürich .

Bern Luzern .

.

.

Uri Schwyz Untcrwalden ob dem Wald nid " « ' » Glarus .

.

.

.

Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt .

Basel-Landschaft Schaffhausen .

Appenzell A. Rh. .

Appenzell I. Rh.

St. Gallen Graubünden .

Aargau .

Thurgau Tessin .

.

.

.

Waadt .

.

.

.

Wallis .

Neuenburg Genf .

Zahl der inßzirten Ställe auf 16. März 1874 auf 28. Februar 1874

Vermehrung Verminderung

Maul- und Total.

Klauenseuche.

Stulle.

Ställe.

13 13 25 25 3 3 l

-- --

1

-- -- -- --2

-- -- -- 3 -- 3 --

2 14

2 14

2 1 3 40 3 4 6 2 9 5 10

2 1 4 46 3 4 6 4 9 5 10

158 292

161 292

134

131

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Bemerkungen.

Nachdem die L u n g e n s e u c h e im Kanton W a a d t als erloschen betrachtet worden war, ist die Krankheit neuerdings in zwei Ställen der Ortschaften Genollier (Bezirk Nyon) und Assens (Bezirk Echallens) ausgebrochen, und stehen diese Erkrankungen aller Wahrscheinlichkeit nach mit den früher im Bezirk Echallens vorgekommenen Fällen im engsten Zusammenhang. Ferner .wurde ein neuer Fall von Lungenseuche konstatirt im Bezirk St. Gallen.

Die successive Abschlachtung der Viehheerden, welche mit den betreffenden Thieren in Berührung gestanden, sowie die vorgeschriebenen polizeilichen Maßregeln gegen Weiterverbreitung der Krankheit sind angeordnet.

Die Maul- und K l a u e n s e u c h e ist, Dank den energischen Mäßregeln, im vollen Rükgange begriffen und namentlich in den Kantonen Waadt und Tessin fast gänzlich erloschen. Graubündeii folgt allmälig nach.

Neue Rozfälle sind zu verzeichnen in den Kantonen Bern und Schwyz je 2, im Kanton St. Gallen l uad l Fall von Milzbrand.

Nach dem neuesten Ausweis über den Stand der R i n d e r p e s t in O e s t e r r e i c h hat die Seuche in Galizien wieder um etwas zugenommen und herrscht dieselbe in Slavonien immer in gleicher Weise fort. Diese den Viehstand so schwer bedrohende Seuche ist in lezter Zeit zum Gegenstand einer dringenden Eingabe für umfassende Maßregeln gegen dieselbe an die k. k. Regierung gemacht worden. Die in den Jahren 1868 und 1872 in Wien abgehaltenen agrarischen Congresso haben die zahlreichen Mängel und Gebrechen, welche die bestehende Gesezgebung über die Tilgung der Viehseuchen und über die Organisation des Vcterinärwesens enthält, dargelegt. Wie groß aber die Nachtheile sind, welche aus diesem unzweifelhaft bestehenden Zurükbleiben der staatliehen Einwirkung hinter dem Bedürfnisse des Landes hervorgehen, tritt in der auffallenden Abnahme des Viehstamles in fast allen Ländern

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der österreichischen Monarchie hervor, wie sich dies aus den Vieh.Zahlungen von 1859 und 1869 ergibt. Die Rinderpest wüthet seit einer langen Reihe von Jahren fast ununterbrochen in Galicien und droht daselbst zu einer einheimischen Seuche zu werden. Jene Eingabe bezwekt nun gesezliche Regelung dieser Verhältnisse durch Aufstellung folgender Hauptpunkte: 1) Verbot der Einfuhr and Durchfuhr alles aus Rußland, der Moldau und Wallachei und aus Serbien kommenden Rindviehes über die österreichisch-ungarische Grenze; 2) Erlaß eines neuen Gesezes, betreffend die Hint.anhaltung und Tilgung aller Viehseuchen; 3) Organisation des Veterinärwesens, betreffend den öffentlichen Sanitätsdienst; 4) Gesezliche Regelung des thierärztlichen Unterrichts und Unterstellung desselben unter das Unterrichtsministerium.

B e r n , den 19. März 1874.

Eidg. Departement des Innern.

Bundesblatt Jahrg. XXVI. Bd. 1.

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Uebersicht des Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 16. März 1874.

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1874

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21.03.1874

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485-487

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