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Kreisschreiben des
Schweiz. Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend Mittheilung von Todscheinen an die kais.
deutsche Gesandtschaft in Bern.
(Vom 16. März 1874.)
,
Getreue, liebe Eidgenossen, Die kaiserl. Deutsche Gesandtschaft sieht sich mit Note vom 13. ds. veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß vom Ableben deutscher Angehöriger in der Schweiz oft entweder keine oder erst eine verspätete Anzeige in die. Heimat- gelange.
Den betreffenden Familien werde dadurch die Reklamation des etwaigen Nachlasses sehr erschwert oder fast unmöglich gemacht. Im Interesse solcher Familien werde daher ersucht, im Falle des Ablebens eines deutschen in der Schweiz aufhältlich oder niedergelassen gewesenen Staatsangehörigen sobald als möglich kostenfreie von den Kantonskanzleien beglaubigte Todscheine an die kaiser!. Gesandtschaft gelangen lassen zu wollen.
Unter Bezugnahme auf die : ähnlichen. Vereinbarungen mit Baden, Bayern, Belgien und Italien (Vergl. Bundesblatt l858, II, 495 und 1861, I, 678, Amtl. S. X, 112 und-299) beehren wir uns, obigen Antrag unsererseits bestens zu befürworten, und benuzen zugleich den Anlaß, Sie, getreue, Hebe Eidgenossen, nebst uns in den Schuz des Allmächtigen zu empfehlen.
B e r n , den 16. März 1874.
Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:
Schenk.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.
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Kreisschreiben des schweiz. Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend Mittheilung von Todscheinen an die kais. deutsche Gesandtschaft in Bern. (Vom 16. März 1874.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1874
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
13
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
21.03.1874
Date Data Seite
476-476
Page Pagina Ref. No
10 008 101
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