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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 26. Oktober 1874.)

Der Bundesrath hat bezüglich der Mittheilung von Todscheinen für Angehörige des Deutschen Reiches das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen gerichtet.

,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Auf Grund der von den Regierungen der hohen Stände eingegangenen Beantwortungen unsers Kreisschreibens vom 16. März.

1874, betreffend das Gesuch der deutschen Gesandtschaft um Mittheilung der Todscheine auf schweizerischem Gebiete verstorbener deutscher Staatsangehöriger haben wir der Gesandtschaft zuhanden der Reichsregierung den Abschluß einer Uebereinkunft betreffend die gegenseitige Zustelllung von Todscheinen vorgeschlagen.

,,In Erwiderung dieses Vorschlags macht uns nun die Gesandtschaft die Eröffnung, daß der jenseitigen Zustimmung insofern ein Bedenken entgegenstehe, als die gegenseitige Mittheilung der Todscheine und sonstiger Civilstandsakten für das Gebiet des Deutschen Reiches zur Zeit noch nicht festgestellt sei und die diesfälligen Verhandlungen vielmehr noch schweben. Erst wenn die Beurkundung des Personenstandes durch die Reichsgesezgebung geregelt sein werde, wäre der Zeitpunkt gekommen, um mit der Schweiz in Verhandlungen über den Abschluß der fraglichen Uebereinkunft einzutreten, und die Reichsregierung behalte sich deßhalb vor, auf diese Angelegenheit seinerzeit zurükzukommen.

,,Indem wir nicht ermangeln wollen, Ihnen hie von Mittheilung zu machen, benuzen wir beinebens den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Schuz Gottes zu empfehlen."

(Vom 28. Oktober 1874.)

Der Bundesrath hat beschlossen, an diejenigen Kantone, welche sich durch Subventionen am Gotthardunternehmen betheiligt,

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haben,*) sowie an die Schweiz. Nordostbahn- und die CentralbahnGesellschaft, das nachstehende Kreisschreiben zu erlassen.

,,Tit.!

,,Wir beehren uns, Ihnen zur Kenntniß zu bringen, daß die Gotthardbahndirektion für das DI. Baujahr des großen Gotthardtunnels, netnlich für den Zeitabschnitt vom Ì. Oktober 1874 bis 30. September 1875, folgendes Programm und folgenden Kostenanschlag aufgestellt hat: a. Der am 30. September abhin, d. h. am Schlüsse des u. Baujahres, in Göschenen auf 1354 Meter, in Airolo auf 1099 Meter, zusammen auf 2453 Meter vorgerükte Tunnel soll im HI. Baujahr gemäß dem mit dem Unternehmer vereinbarten Programm um 1922 Meter oder auf 4375 Meter verlängert und dazu soll noch das in einer Curve befindliche Endstük des definitiven Tunnels bei Airolo von 125 Meters ausgeführt werden, so daß sich am Schlüsse des III. Baujahres eine Totallänge von 4500 Metern ergeben würde.

,,Der Fortschritt im abgeflossenen II. Baujahre betrug unter sehr schwierigen Terrainverhältnissen 2453--792 = 1661 Meter, wovon auf das I. Semester 794 Meter, auf das II, Semester 867 Meter fallen. Das lezto Quartal ergab allein 496 Meter, wonach auf das ganze Jahr 1984 Meter kommen würden.

,,Die obige Annahme von 1922 Metern Portschritt im III. Baujahre ist daher wohl um so weniger hoch gegriffen, als die FerrouxMaschinen, die seit 3 Monaten in Göschenen arbeiten und nun auch bei Airolo zur Verwendung kommen, eine erheblich größere Leistungsfähigkeit besizen als alle bisherigen Bohrapparate. Selbst in ganz kompakten Euritfelsen (Gemenge von Quarz und Feldspath) wurden Anfangs Oktober in Göschenen zur Zeit der Verifikation der Tunnelbauten täglich 3 Meter Fortschritt erreicht, und bis zum 25. Oktober hatte man in Göschenen bereits 94, in Airolo 59 Meter erzielt, somit im Durchschnitt 3,76 Meter in Göscheuen und 2,36 Meter in Airolo, zusammen 6,12'Meter per Tag.

,,Das Tl. Baujahr ergab für Göschenen 978 Meter oder schon mehr als die Hälfte obiger Ziffer von 1922 Metern.

,,Der Fortschritt des II. Baujahres übertraf auch schon das größte Jahresergebaiß der Mont Cenis-Tunnelbohrung von 1635,3 *) Zurich, Bern, Luzern, Uri, Sclwyz, Obwalden, Nidwaiden, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Aargau, Thurgau und Tessin.

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Metern im Ganzen und von 889,45 Metern auf der Seite von Bardonnèche.

b. Nach einer weitern Vereinbarung mit dem Hrn. Unternehmer Favre soll beiderseits der fertige Tunnel am 1. August 1875 bis auf 600 Meter vom Stollenort vorgerükt sein, so daß am Schlüsse des Hl. Baujahres 3300 Meter fertiger Tunnel und 1200 Meter unvollendeter Tunnel sollten konstatirt werden können.

,,Da die Aspiratoren erst in einigen Wochen, vielleicht erst gegen Ende dieses Jahres, funktioniren werden und bis dahin eine große Entwiklung der Sprengarbeit wegen des allzudichten Dynamitrauches kaum möglich sein wird, so dürfte obiges Resultat nur schwer zu erreichen sein. Immerhin wünscht die Gotthardbalmdirektion, daß dasselbe dem Voranschlag zu Grunde gelegt werde, und wir geben uns der Hoffnung hin, daß der Fortschritt des fertigen Tunnels im HI. Baujahre ein namhaft größerer als bisher sein werde, wozu auch der Unternehmer die nöthigen Anstalten trifft.

c. Der fertige Tunnel wird nach getroffener Vereinbarung zu 3800 Franken per Meter in Rechnung zu bringen sein. Der unvollendete Tunnel mit thcilweiser Ausmauerung stellt sich nach den jezigen Einheitspreisen für die Abschlagszahlungen und mit Erhöhung durch den Faktor j^ = 1. 187 auf 2500 Franken per Meter. Die muthmaßlichen Baukosten des großen Gotthardtunnels in dem mit dem 1. Oktober abhin angetretenen HI. Baujahre werden sich daher folgendermaßen berechnen: Vollendeter Tunnel, 3300 Meter à Fr. 3800 = Fr. 12,540,000 unvollendeter Tunnel, 1200 ,, ,, ,, 2500 = ,, 3,000,000 Ab, Subsidienbeitrag:

Total Fr. 15,540,000 I. Baujahr Fr. 1,475,000 II.

,, ., 3,723,000 --l ^ 5,1!)8,000

Voranschlag für das Hl. Baujahr~Fr. 10,342,000 Einschließlich der dritten Annuität von ,, 3,148,148 erhält man ,,Indem wir sehen, benuzen Hochachtung; zu

als Subsidien für das III. Baujahr Fr. 13,490,148 einer Empfangsanzeige dieser Mittheilung entgegenwir diesen Anlaß, Sie unserer vollkommensten versichern."

388 (Tom 5. November 1874.)

Der Bundesrath wählte: als Adjunkt des administrativen Eisenbahn - Inspektorates : Hrn. G. B ü n z l i , von Uster (Zürich), gegenwärtig Adjunkt beim Tarifbureau der Schweiz. Centralbahn; ,, Posthalter in Rafz: ,, Salomon Sieg r ist, Lehrer, von und in Rafz (Zürich).

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i n t e r n a e.

Bekanntmachung.

In Folge einer zwischen der österreichisch-ungarischen Regierung und den betheiligten Staaten gepflogenen Correspondenz werden die in OesterreichUngarn geprägten Goldstüke à 8 fl. und 4 fl. hei den öffentlichen Kassen Frankreichs, .Belgiens, Italiens, der Schweiz und Rumäniens gleich zwanzig Franken, beziehungsweise zehn Franken angenommen.

Dem zu Folge haben die k. k. und die kön. ungarische Regierung gegenseitig verfügt, daß die vollwichtigen Goldstüke der genannten Staaten pr. 20, 10 und 5 Franken bei sämmtlichen Staatskassen zn einem Course, welcher dem in Silber österreichischer Währung ausgedrükten Werthe der österreichisch-ungarischen Goldmünzen à 8 fl. und 4 fl. entspricht, angenommen werden sollen, und zwar : das 20-Frankenstük à fl. 4. 10 kr. österr. "Währung in Silber, n 10,, à ,, 4. 5 ,, ,, ,, ,, ,, , * 5,, à ,, 2. 2','.. ,, ,, ,, ,, .

Der Bundesrath hat die Veröffentlichung der vorstehenden, von der k. und k. österreichisch-ungarischen Gesandtschaft bei der Schweiz. Eidgenossenschaft eingereichten Bekanntmachung beschlossen.

B e r n , den 6. November 1874.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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07.11.1874

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