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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Abänderung der Konzession für eine Regionalbahn am Südostabhang des Jura.

(Vom 16. Oktober 1874.)

Tit. !

Durch Beschluß vom 22/23. September v. J. haben Sie den Gemeinden Me, Montricher, Mollens, Berolles, Ballens, Saubraz, Gimel, Aubonne, St. Oyens, St. Georges, Longirod, Marchissy und Gingins die Konzession ertheilt für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Croy nach Gingins und an die Grenze von Frankreich, nebst einer Abzweigung nach Aubonne-Allaman.

Gemäß Art. 5 der Konzession sind für die Streke Bière-Allaman (Bahnhof)-Gimel die vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen bis zum 23. März 1875 einzureichen und ist vor dem 1. September 1875 der Anfang mit den Erdarbeiten für die Erstellung dieser Streke zu machen; für den übrigen Theil der konzedirten Linie sind obige Fristen gemäß Art. 6 der Konzession um 12 Monate länger.

Das bezügliche Comité stellt nun das Gesuch, 1) daß für die Streke Bière-Gimel-Aubonne-Allaman die eben erwähnten Fristen um 12 Monate verlängert und so den für die übrigen Theile der Bahn geltenden gleich gemacht, werden ;

198 2} daß auf dem Wege einer Konzessionsänderung gestattet werde, die Linie von Moiry nach La Sarraz statt nach Croy zu führen.

Zur Begründung des ersten Gesuches wird angeführt: Die definitiven Studien mit vollständigen Kostenvoranschlägen und Katasterplänen seien abgeschlossen und bereits dem Staatsrathe von Waadt zur Prüfung unterbreitet worden (lezteres wegen der finanziellen Betheiligung des Kantons Waadt). Der Finanzausweis aber werde sich noch einige Zeit verzögern, weil die Volksabstimmung über den Beschluß des Großen Rathes, wonach sich der Kanton bei dem Unternehmen mit Fr. 1,650,000 betheiligt, erst später stattfinden werde.

Das Trace wollen die Konzessionäre ändern, weil die früher projektirte Linie von Moiry nach Croy durch einen waldigen, fast unbewohnten Landstrich gehe, die Linie von "Moiry nach La Sarraz hingegen die Dörfer Ferreyres und Chevilly bediene und weil der Endpunkt Croy mit seiner nächsten Umgebung einen weit geringem Verkehr habe als La Sarraz. Außerdem sei das neue Trace l Kilometer kürzer als das alte und gewähre für den Bau beträchtlich günstigere Bedingungen, sowie für eine spätere Verlängerung der Linie Lausanne-Echallens einen leichteren Anschluß.

Der Staatsrath des Kantoas Waadt empfiehlt das Gesuch.

Ohne uns zu weitern Bemerkungen veranlaßt zu sehen, beantragen wir Ihnen, demselben zu entsprechen und folgenden Entwurf zum Beschlüsse zu erheben.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung. .

B e r n , den 16. Oktober 1874'.. · ·

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Im"-Namen des schweift.Bundesrathes, Der Bundespräsident: Schenk.

Der Kanzlei" der Eidgenossenschaft:

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(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Abänderung der Konzession für eine Regionalbahn am Südostabhang des Jura.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, '

nach Einsicht

1) der Gesuche des Comité für eine Regionalbahn am Südostabhang des Jura vom 18. September 1874; 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 16. Oktober 1874, beschließt: 1. Die durch Bundesbeschluß vom 23. September 1873 den Gemeinden Isle, Mon tricher, Mollens, Berolles, Ballens, Saubraz, Gimel, Aubonne, St. Oyens, St. Georges, Longirod, Marchissy und Gingins- ertheilte Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Croy nach Gingins und an die Grenze von Frankreich, nebst einer Abzweigung nach Aubonne-Allaman, wird in der Weise abgeändert, daß der Anschluß an die Linie Jougne-Eclépens in La Sarraz statt in Croy stattfindet.

200 2. Die im Artikel 5 des genannten Bundesbeschlusses vom 23. September 1873 für die Einreichung der vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Statuten und für den Beginn der Erdarbeiten angesezten Fristen werden mit Bezug auf die Strekc Bière-Allaman (Bahnhof)-Grimel um je 12 Monate verlängert, so daß sie nunmehr für alle Theile der konzedirten Eisenbahn gleich sind.

3. Der BundesratlV ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Abänderung der Konzession für eine Regionalbahn am Südostabhang des Jura. (Vom 16. Oktober 1874.)

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24.10.1874

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