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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Thun-Konolfingen.

(Vom 7. September 1874.)

Tit.!

Gemäß der am 17. September 1873 von Ihnen für eine Eisenbahn von Thun nach Konolfingen ertheilten Konzession sind die vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie die Statuten der Gesellschaft, bis zum 17. September 1874 einzureichen, die Erdarbeiten bis zum 1. Januar 1875 zu beginnen und die ganze Linie bis zum 1. Januar 1876 zu vollenden und dem Betriebe zu übergeben.

Das im Besize der Konzession befindliche Initiativkomite stellt nun das Gesuch, daß diese Fristen je um ein Jahr verlängert werden möchten, indem es zur Begründung anführt, daß die definitiven Planaufnahmen zwar eifrigst betrieben werden, daß aber die Konstituirung einer definitiven Gesellschaft durch verschiedene Umstände, namentlich durch Verschiebung der Subventionsfrage im Großen Rathe des Kantons Bern, verzögert worden sei.

Weil das Begehren nicht bloß auf die Verlängerung einer Frist gerichtet ist, welche die im Anfang der Bauausführung vom Konzessionär zu entfaltende Thätigkeit normirt, sondern auf die Hinausschiebung des Vollendungstermins, welcher die betroffenen Interessen

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weit mehr oder im Grunde allein afûzirt, so glaubten wir erstens, nach Analogie von Art. l, Absaz 2 des eidgenössischen Eisenbahngesezes die Regierung des betheiligten Kantons um ihre Vernehmlassung angehen zu sollen, und zweitens die Ermächtigung, welche Sie uns durch Beschluß vom 26. Juni abhin zur ,,Verlängerung konzessionsgemäßer Fristen1' ertheilt haben, nicht auf eine Frist der leztgenannten Art ausdehnen zu dürfen.

Die Regierung von Bern empfiehlt das Gesuch zur Berüksichtigung.

Wir beantragen Ihnen, demselben zu entsprechen und demgemäß nachstehenden Beschlußentwurf anzunehmen.

Genehmigen Sie, Tit., den erneuerten Ausdruk unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 7. September 1874.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schiess.

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(Entwurf)

Bundesfoeschluss betreffend

Fristverlängerung für die Eisenbahn Thun-Konolfingen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1) eines Gesuches des Initiativkomite der Thun-KonolfingenBahn, vom 20. August 1874 ; 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 7. September 1874, beschließt: 1. Die in den Artikeln 5 und 6 des Bundesbeschlusses vom 17. September 1873, betreffend die Konzession für eine Eisenbahn von Thun nach Konolfingen *), angesezten Fristen für Einreichung der vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Statuten der Gesellschaft, für den Beginn der Erdarbeiten und die Vollendung der Bahn werden je um ein Jahr verlängert.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

*) Siehe Eisenbahnaktensammlung, Neue Folge, I. Theil, Seite 138.

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Bericht des

Schweiz. Vicekonsuls in Rotterdam (Hrn. Kaspar J. Koch von Zürich) über das Jahr 1873.

(Datirt 30. Juni, eingegangen 23. Juli 1874.)

An den hohen Schweiz. Bundesrath.

Allgemeines.

Das Jahr 1873 hat die Hoffnungen, welche man zu Anfang desselben glaubte hegen zu dürfen, zum größten Theil unerfüllt gelassen, und kann geradezu als ein unheilvolles bezeichnet werden, indem es für die Industrie und die wirthschaftlichen Verhältnisse Zustände der Erschlaffung, Entkräftung und Verarmung mit sich brachte, wie man sie seit einer Reihe von Jahren nicht mehr für möglich gehalten hatte.

Die Ursache davon lag in den finanziellen Krisen, wovon die eine zu Anfang Mai von Wien ausgieng und die andere im September in den Vereinigten Staaten ausbrach.

Das Gründen von Aktiengesellschaften und industriellen Unternehmungen aller Art bei freieren Gesetzen (gegenüber der früheren strengen Contrôle der Regierungen) nahm einen fabelhaften Aufschwung , und das Entstehen massenhafter Bankinstitute kam demselben mächtig entgegen. Mit der größten Leichtigkeit und einem beinahe unglaublichen Leichtsinn wurden Unternehmungen zu Stand gebracht, welche einer jeden soliden Grundlage entbehrten.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Thun-Konolfingen. (Vom 7. September 1874.)

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1874

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12.09.1874

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782-785

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