Beschluss über die Zuordnung der Behandlung von schweren Verbrennungen beim Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin (HSM) vom 13. September 2016

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSM Fachorgans an seiner Sitzung vom 25. August 2016 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3­5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen: Zuordnung zur HSM Die Behandlung von schweren Verbrennungen beim Erwachsenen wird der hochspezialisierten Medizin zugewiesen. Der ausgewählte Bereich umfasst:1 ­

Verbrennungen und Verätzungen von mehr als: ­ 20 % der Körperoberfläche beim Erwachsenen im Alter 65 Jahre ­ 10 % der Körperoberfläche beim Erwachsenen im Alter > 65 Jahre

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Verbrennungen oder Verätzungen an speziellen Lokalisationen (Kopf, Hals, Extremitäten, Genitalien, Gelenke, Atemwege), die 2-gradig oder 3-gradig tief sind.

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Inhalationstrauma

Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide im ausgeschiedenen Bereich.

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Die Zuteilung der medizinischen Leistungen zum HSM-Bereich erfolgt anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) und des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD). Beide Klassifizierungssysteme (CHOP und ICD) werden jährlich angepasst und demzufolge muss auch die Abbildung der HSM-Leistungen in diesen beiden Klassifikationssystemen jedes Jahr aktualisiert werden. Die Abbildung der medizinischen Leistungen anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) und des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD) ist auf der Webseite der Gesundheitsdirektorenkonferenz (www.gdk-cds.ch) publiziert.

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BBl 2016

Mitteilung und Publikation Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die Zuordnung der Behandlung von schweren Verbrennungen beim Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin vom 25. August 2016 und der Schlussbericht zur Zuordnung der Behandlung von schweren Verbrennungen beim Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin vom 25. August 2016 können auf der Homepage der GDK unter www.gdk-cds.ch eingesehen werden.

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.

13. September 2016

Für das HSM Beschlussorgan Der Präsident: Rolf Widmer

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