10 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 20172020 vom 13. September 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 36 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 2 über die Förderung der Forschung und der Innovation, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20163, beschliesst:
Art. 1
Institut Max von Laue Paul Langevin (ILL)
Für die wissenschaftliche Beteiligung der Schweiz am Institut Max von Laue Paul Langevin (ILL) in Grenoble in den Jahren 20192023 wird ein Verpflichtungskredit von 14,4 Millionen Franken bewilligt.
1
Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2023 eingegangen werden.
2
Art. 2
Cherenkov Telescope Array (CTA)
Für die Beteiligung der Schweiz am Bau des Cherenkov Telescope Array (CTA) in den Jahren 20172020 wird ein Verpflichtungskredit von 8 Millionen Franken bewilligt.
1
Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2020 eingegangen werden.
2
1 2 3
SR 101 SR 420.1 BBl 2016 3089
2015-2550
7967
Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 20172020. BB
Art. 3
BBl 2016
Internationale Zusammenarbeit in der Forschung
Für die Beteiligung der Schweiz an internationalen Forschungsinfrastrukturen und -institutionen und für ihre bilaterale und multilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Forschung in den Jahren 20172020 wird ein Verpflichtungskredit von 53,3 Millionen Franken bewilligt.
1
Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2020 eingegangen werden.
2
Art. 4
Internationale Zusammenarbeit in der Innovation
Für die Beteiligung der Schweiz an internationalen Programmen und Projekten in den Bereichen von Forschung und Entwicklung und der Innovation in den Jahren 20172020 wird ein Verpflichtungskredit von 60,6 Millionen Franken bewilligt.
1
Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2020 eingegangen werden.
2
Art. 5
Zusammenarbeit in der Raumfahrt
Für die Finanzierung der schweizerischen Raumfahrttätigkeiten in den Jahren 2017-2020 wird ein Gesamtkredit von 625 Millionen Franken bewilligt.
1
2
Der Gesamtkredit ist in zwei Verpflichtungskredite aufgeteilt: a.
Verpflichtungskredit von 585 Millionen Franken für die Beteiligung an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) in den Jahren 2017-2020;
b.
Verpflichtungskredit von 40 Millionen Franken für die Finanzierung ergänzender nationaler Aktivitäten, welche die Beteiligung an den Programmen der ESA in den Jahren 2017-2020 auf nationaler Ebene valorisieren.
Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2020 eingegangen werden.
3
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kann zwischen den Krediten nach Absatz 2 geringfügige Verschiebungen vornehmen.
4
Art. 6
Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 9. Juni 2016
Ständerat, 13. September 2016
Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol
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