340

Bericht

# S T #

d

es

«un

;

GeneralkonsulsWHitzdvon

schweizerischen

,': ·'

Jahr 1873.

(Schluss.)

;

".'if!

,,

(li

,

5. Handelsgesetzgebung und Veränderungen in den Ansätzen h ·'; des Zolltarife.

In

Abänderung d e r bisherigen Bestimmungen über

zösischen Schiffen anlangendenWaaren betrifft,^dahinngeregeltiwirdd : ,,Daß alleWaaren und Handels-Artikel,, gleichvielob Frank-^reich oder andern Ländernangehörend,^wenn' sieauf französischenn ^Schiffen eingeführt werden odermittsolchen auff .derReisee nach ^den VereinigtenStaaten begriffenn sind, vonnden durch Aktt vom ; ,, 3 0 . Juni 1864| eingeführten undd durch Proklamation d e s ,,statten."

t

-,: - :' '

Unterm 49. Juni 1873 wurde vom Bundesanwalt eine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung abgegeben, sie betrifft den Einfuhrzoll auf Sammetband. Gemäß derselben dürfen Sammetbänder, welche SeideundBaumwolle enthalten, stattmiteiner Abgabe von 60% (Sect. '8 des Aktes von 1864) fernerhin · nur mit einer solchen von 50 °/o belegt werden. Der gerichtliche Entscheid

341

eines zwischen Importeurs und dem New-Yorker Zollamt obwaltenden Prozesses zu Gunsten der Erstem hatte diese Reduktion des Zolles zur Folge. Die Importeurs hatten behauptet, daß auf Sammetbänder mit baumwollener Rückseite nur 50 % zu bezahlen wären und drangen mit ihrer Ansicht durch; die von ihnen unter Protest zu viel bezahlten 10 °/o mußten denselben aus dem Schatze wieder erstattet werden. Auf diese Weise ist das Zollamt zur Rückvergütung von Tausenden von Dollars genöthigt worden.

Die Besoldung der Mauthbeamten, sowie die Zahlungen an Denuncianten sind enorm und der Einfuhrzoll schon deshalb sehr hoch; die Zoll- und Steuergesetze haben aber keine ganz präcise Fassung und lassen daher eine verschiedenartige Interpretation zu.

In Folge unzulänglicher Kenntniß oder in absichtlicher Umgehung derselben sind in einem Zeitraum/von 41/2 Jahren (1. März 1869 bis 3. November 1873) gegen 3500 Importeurs in Bußen verfallen.

Meistentheils waren diese jedoch unbedeutend.( Es gereicht dem schweizerischen Handelsstand zur Ehre, daß keine einzige unserer Firmen auf der Strafen-Liste erseheint.

Einbezahlte Strafen für Steuer- und Zoll-Contraventionen vom 1. März 1869 bis 3. November 1873.

I n New-York Brutto-Betrag .

.

.

.

$ 4,210,391. 7 7 .,,.,/ , / , ' *".652,092. ~ tt Boston » ..

xv Total $ 4,862,483. 77 Von dieser Gesammtsumme aber flössen in die Bundes-Casse nur: " Als Strafgelder netto .

.

2,208,097. Als Zolle .

.

.

: · ,, 244,606.- 03 Die Ausgaben für Gerichtskosten betrugen .

.

.

. § 255,764: 5 6 Die Besoldungen der Zollbeamten < · >> und Denuncianten belaufen sich · ·> < - »auf nicht weniger als l ,,' 2,154,016. 18 / ' ' ( " ' $ 2,409,180: 74

Gleich oben § 4,862,483. 77 Gewissermaßen als Ausfluß des Münzgesetzes vote 3'.'März 1873 ist ein Zoll-Regulativ zu betrachten, welches nach dem Gutachten des Bundesanwaltes aufgestellt worden, und das die A nsätze gibt, nach welchen der Werth der importirten Waaren und Produkte zu bestimmen ist.

, \ \ In Gemäßheit dieses Regulativs haben die Importeurs den Faktura-Werth in Vereinigten Staaten-Standard-Gold-Währung z» berechnen.

342

Regulativ.

Land.

Argentinische Republik Belgien . . . . .

Bolivia .

, Brasilien Britische Besitzungen in .Central-America . .

Chili .-.-.' " . - , . '

Name der Münz-Einheit.

. .

. .

N.-A.

. .

Cuba . . . . . . . .

Dänemark . . . . . .

Deutsches Reich . . . .

Ecuador Egypten .

Frankreich Großbritannien Griechenland . . . . .

Hayti Indien Italien Jamaica Iapan

Peso fuerte . . .' .

Franc . . . . .

Dollar . . .

Milreis von 1000 Reis Dollar . . . . '.

Dollar . . . . .

Peso . . . . . .

Pesò . . . .

Krone 1 Mark Dollar . Dollar von 20 Piastern Franc Pfund Sterling . . .

Drachme . . . .

Dollar Rupie von 16 Annas Lira Pfund Sterling . . .

Yen

Währung.

Gold . . . .

Gold und Silber Silber . . .

Gold . . . .

Gold . . . .

Silber . , .

Gold . . . .

Gold . . . .

Gold . . . .

Gold . . . .

; Silber . . .

Silber . . .

Gold und Silber Gold . . . .

Silber . . .

Silber . . .

Silber . . .

Gold und Silber Gold . . . .

Gold . . . .

Werft in Vereinigten StaatenStandardGold-Währung.

$ · Ti

Ti

·n

-·n ·n V)

·n fi ·n n ·n Ti

T> Ti Ti T)

TI Ti Ti

i ÒO.oo 0 19.30 0 96.50 0 54.56 1 OO.oo 0 96.50 0 91.23 0 92.58 0 26.80 0 23.82 0 96.50

1 00.30

0 19,30 .

4 86.65 0 19.30 1 OO.oo 0 45.84 0 19.30 4 86.65 0 99.70

Land.

Liberia Mexico. .

Niederlande Norwegen Oesterreich Paraguay Peru . . .

Porto Rico , Portugal Rußland Sandwich-Inseln . . . .

Spanien Schweden Schweiz Tripoli Tunis . . » . . . . .

Türkei .

Uruguay Venezuela Verein. Staaten v. Columbia

Name der Münz-Einheit.

Dollar Dollar Gulden Krone Gulden Peso Dollar Peso Milreis von 1000 Reis Rubel von 100 Kopeken Dollar . . . . .

Peseta von 100 Centimes Krone . . . . .

Franc Mabub von 20 Piaster Piaster von 16 Caroubs Piaster Patacon Peso Peso

Währung.

Gold . . . .

Silber . . .

Silber . . .

Gold . . . .

Silber . . .

Gold . . . .

Silber . . .

Gold . . . .

Gold . . . .

Silber . . .

Gold . . . .

Gold und Silber Gold . . . .

Gold und Silber Silber . . .

Silber . . .

Gold . . . .

Gold . . . .

Silber , . .

Silber . . .

Werth in Vereinigten StaatenStandardGold-Währung.

$ r, f> 11 ··> V) T)

11

7) n ·n ·n vi n

1 OO.oo 1 04.75 0 40.50 0 26-so 0 47.60 1 O0.,,o 0 96.50

0

92.58

1 08.« 0 77.17 1 OO.oo

0 19.3 0 26.80 0 19.30 0 87.09 V) 11 0 12.50 ·n 0 04.33 ·n 0 94.88 11

·n

0

0

77.73

0 96.50 343

344

6. Eisenbahnen und Verkehrswege. * Durch die Üebersturzung, mit welcher voriges Jahr der Bau von Eisenbahnen betrieben wurde, die sich keineswegs als, wirkliches Bedürfniss herausgestellt haben und über deren Rentabilität man von vornherein begründete Bedenken hegen mußte, ist die finanzielle Krisis vom letzten Herbst heraufbeschworen worden. Als Folge derselben trat hinwieder am 19. September die Suspension der Finanz-Agenten der Northern Pacific Eisenbahngesellschaft ein, wodurchdie Arbeiten an den im Bau begriffenen großem Bahnen als Chesapeake und Ohio-, Kansas-Pacific-, Missouri-, Kansas und Texas-,NewWYork-Oswego-,, Midland- undCanada-Eisenbahn,, unterbrochen wurden; gleichwohl ergab sich a m Ende d e s Jahres Wenn

m a n bedenkt, dass d e r Total-Betrag d e r emit

enormen-Betrages

c i r c a f r c % ° d e s Totalstderder^ fundirten Eisen-

bahnschulden leidend zeigten, s o ist d e r Stand kein "ganz z.1857.8&7.

( Danois mussten sich die meistenBahnen theilweise bankerott erklaren ; diesmal ist aas nicht der Fall, und es ist Anzunehmen, daß die im Eau begriffenen und im Betrieb stehenden Eisenbahnen sich in verhältnißmäßig kurzes? Zeit erholen werden. , Gegen den übereilte» Bau neuer Bahnen ist vorgesorgt.

Statistik der Eisenbahnen nach Staaten-Gruppen. (Schluß des Jahres 1873.)

Bevölkerung.

Gebiets-Ausdehnung. Bahn-Meilen.

Q.-Meaen.

68,348 N e u E n g l an d S t a a t e n .

.

.

.

3,586,000 (Connecticut, Maine, New-Hampshire, Vermont, Massachussets, Rhode-Island.)

137,628 Mittel Staaten 10,666,000.

(New- York, New- Jersey, Pensylvanien, Belaware, · Maryland, West-Virginien und Distr. Columbia.)

: W^ e s t l i c h e S t a a t e n .

.

> . * · · · 14,080,000' 1^038,588 e (Ohio, Michigan, Indiana, Illinois, Wisconsi%MinneSota, Jowa, Kansas, Nebraska, Missouri und die Territorien Wyoming, Utah, Dakotah, Colorado.).

; " *" -.

S ud li eh e S t aa t e n .

. 789,318 11,090,000 F " (Virginien, Nord- Carolina , Sud-Caroiïoa, reoïgia, Florida, Alabama, Missisippi, Louisigna^ Texas, ; = Kentucky, Tennessee, Arcansas.)

·· P a cif i e S t aa t en -.

458,374 810,000(Californien, Oregon, Nevada und Washington Territory.

Total in den Vereinigten Staaten am 31. Dez. 187Ï

2,492^16

Anno . .

1863 1853 1843

D 1>

' ·

' '

s

5462,3

$

50,4t8

14,209,o

B

, 79,427

^ 33,905,9 - ,,

50,520

,,15,316/ -

-i

36,575

^ **

,,

2,e71,s ,,

98,300

^71,564,a $ 315,270 33,170 15,360 4,185

345

40,232,000

Baukosten yei Meile.

346

Nebst diesen 71,565 Meilen Bahnlinie dürfen noch füglich 13,512 Meilen für Doppel- und Seitenschienenwege in Zuschlag gebracht werden, so daß sich eine Gesammt-Schienenlänge von 85,076 englischen Meilen ergibt.

. Lokomotive waren im Ganzen vorhanden .

Frachtwaggons aller Art Passagier-, Bagage-*, Expreß- und Postwaggons

.

.

14,223 338,427 13,725

Aktien-Capital (circa $ 28,956 per Meile) .§2,072,251,954 Fundirte und andere Schulden (ca. $ 27,957 p. Meile) ,, 1,999,741,597 Bau- und Ausrüstungskosten (ca. 52,099 per Meile) ,, 3,728,416,958 Einnahmen . ,, 478,885,597 Betriebskosten ,, 304,534,684 Bleibt zur Zahlung Von Interessen, Dividenden etc. ,, 174,350,913 Die Verwaltungen nachfolgender Bahnen weisen im verflossenen Jahre eine Netto-Einnahme von mehr als vier Millionen Dollars nach.

Eisenbahn.

Capital.

Schuld.

Baukosten

BruttoEinnahmen.

NettoDiviEinnahmen. denden.

Philadelphia u. Reading $ 34,236,175 $ 33,120,804 $ 45,922,674 $ 12,125,038 $ 4,061,497 Union Pacific . . . ,, 37,762,300 ,, 77,367,752 ,,112,259,336 ,, 9,633,965 ,, 4,935,966 Lake Shore u. Michigan ,, 50,000,000 ,, 32,267,486 ,, 78,251,914 ,, 18,906,757 ,, 5,804,521 Erie ,,·' 86,536,910 ,, 41,563,651 ,, 109,856,939 ,, 19,369,590 ,, 5,911,799 Baltimore u. Ohio . . ,, 16,704,762 Central-Pacific . . . ,, 54,283.190 Pensylvanien , . . ., 53,271,937 New- York, Central and Hudson ,, 98,428,300

10 --

8 O 2. 3l.

i t

,, 12,456,638 ,, 37,166,607 ,, 10,654,472 ,, 6,001,673 ,, 81,939,680 ,, 136,108,372 ,, 12,793,001 ,, 7,465,625 ,, 38,785,555 ,, 42,436,860 ,, 22,012,525 ,, 8,247,852

-- 10

,, 16,497,187 ,, 63,299,924 ,, 25,580,676 ,, 9,134,239

8

9

Die verhältnißmäßig am besten ver waltete und rentabelste Bahn scheint die in diesem Consu .atskreis befindliche Baltimore- und Ohio-Eisenbahn zu sein.

347

348

>' Mehr und «'mehr tritt, die Transportfrage, resp.deren Behandlang (von Seiten der Staate- und der Bundesregierungen, in den Vordergrund. Nicht nur wird in den westlichen Staaten gegen dies Anwendung von oftunerträglich hohen. Fracht-Tarifen lebhaft opponirt, sondern auch die> Kundgebungen und Beschlußnahmen in ( der NewYorker Handelekammer zeigen, wie man die dringende Natur der Frage allenthalben erkennt und würdigt, und eine einheitliche Organisation in dieser Richtung mit Nachdruck als eine unabweisbare Nothwendigkeit bezeichnet." Ein Beschluß dieser Handelskammer lautet: ,,Es sei der Zeitpunkt gekommen, wo die Regierung der Ver,,einigten Staaten von der ihr durch die Verfassung gesicherten ,,Souverainetät, den Handel unter den Staaten zu reguliren, in ,,Anbetracht des Umstandes, daß mit vollständiger Sicherheit ange,,nommen werden kann, es werde die Korn-Produktion noch Jahr,,zehnte alljährlich zunehmen -- Gebrauch machen mochte, in der ,,Weise, daß sie (die Regierung) die Feststellung des Eisenbahn,,Tarifs sowohl für den transport als für den Austausch von ,,Produkten des Innern gegen Fabrikate und Waaren der See,,kuste, sowie auch für die eingeführten Handelsartikel anderer ,,Länder an die Hand nähme."

Dem Bunde steht nämlich verfassungsmäßig das Recht zu, ,,den Handel unter den Staaten zu reguliren," nicht aber die Competenz, beliebig in das Eisenbahnwesen einzugreifen. Gleichwohl ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß die Transport-Frage in nicht ferner Zeit von Bundes wegen gelost und ein einheitlicher Tarif festgestellt werden wird, EtWas muß im Intereäse des Handele geschehen. Es verdient bemerkt zu werden, daß am Schlüsse des Jahres in der Seestadt Charleston (Süd-Carolina) Mais .96 Cents galt, wahrend selbiges in dem kaum 300 Stunden entfernten Chicago genugsam zu 54 Cents zu haben war.

Daraus folgt, daß, weil im Westen Erzeugnisse aller Art stets in Massen vorhanden sind, und auch Gelegenheit zum Absatz da wäre, die Bezugswege geebnet und verbessert werden müssen durch Festsetzung, resp. Ermäßigung der Transport-Taxen. Einige glauben das durch Einfuhrung des schmalspurigen Bahnsystems zu erzielen; Andere versprechen sich viel ( von Kanalbauten vom Missisippi bis zu atlantischen Seeküste. Die Mehrzahl glaubt die Losung dea Problems -- Erleichterung des gesammten Verkehrs und Beförderung
des Handels -- einzig von der Erörterung der Eisenbahn-Transport-Frage durch die Bundesregierung erwarten zu dürfen. Per Congreß beschäftigt sich mit derselben, jedoch bis jetzt ohne erheblichen Erfolg.

349 Im Transportwesen hat in letzter Zeit namentlich der ViehTransport die Aufmerksamkeit auf eich gezogen, da man die Erfahrung gemacht hat, daß bei der bisherigen mangelhaften Transportweise sehr oft Thiere erkranken; daß dann der Genuß ihres Fleisches nachtheilig ist, bedarf keiner weitern Ausführung, Bemerkenswerth ist auch die Thatsache, .'daß Hornvieh, welches per Eisenbahn auf eine Distanz von 500 Stunden befördert, wird, gegen 20% von seinem Fleischgewicht einbüßt; da allein von Chicago aus alljährlich circa 300,000 Stück Hornvieh per Eisenbahn nach den östlichen Märkten transportirt werden, so läßt sich der enorme Verlust, den diese Beförderungsweise mit sich bringt, leicht ermessen. In Erwägung dessen sah sich der Congreß denn auch zu einem bezüglichen Antrag veranlaßt, der zum Beschluß erhoben wurde und Gesetzeskraft erlangt hat.

Es wird dadurch vorgeschrieben : ,,daß Thiere, transportirt auf Eisenbahnen oder Schiffen, läng,,stens alle 28 Stunden zum Ruhen, Tränken und Füttern abge,,laden werden und mindestens 5 Stunden Ruhe genießen sollen, ,,ehe sie wieder aufgeladen werden dürfen. Widerhandlungen gegen ,,diese Verordnung werden mit $ 100--500 bestraft und es kann ,,die Buße von Bundes wegen eingetrieben werden."

7. Banken.

Das gegenwärtig in Amerika bestehende Nationalbank-System wurde durch Akt des Congresses rom 3. Juni 1864 eingeführt, bestellt also bereits ein Decennium.

Gegenüber frühem Schöpfungen dieser Art hat es sich während dieses Zeitraumes in verschiedenen Beziehungen als zweckmäßig bewährt, wiewohl anderseits auch zugegeben werden muß, daß es verschiedene Uebelstände mit sich gebracht hat, welchen schleunigst abgeholfen werden muß, wenn dieses System nicht beim Volke, in Mißkredit kommen soll. Es ist wahr, daß vermöge, der Zweckmäßigkeit desselben das in Umlauf gesetzte Papiergeld den Verkehr so erleichterte und so vollständig vermittelte, daß dadurch die, Erfolge der besten frühern Einrichtungen in den Hintergrund gedrängt wurden. Aber es hatte, wie gesagt, auch seine Nachtheile im Gefolge -- und Vorzüge und Mängel desselben wurden gerade durch die Krisis vom letzten Herbst ins grellste Licht gestellt. Um in beiden Richtungen ein Urtheil zu ermöglichen, dürfte es zweckmäßig sein, hier die Grundzüge dieses Systems anzugeben.

350 Als Basis ist wesentlich der National - Currency - Akt vom 3. Juni 1864 anzusehen: kraft dieses Akts ist vorgesorgt, daß durch die Nationalbanken $ 300,000,000 Papiergeld (Currency) ausgegeben werden. Dieses Papiergeld (Noten) ist garantirt durch Bnndes-Obligationen, die eine jede Nationalbank, welche eigne Noten in Umlauf setzen will, im Bundes-Schatzamt hinterlegen muß, so zwar, daß sie auf je $ 100 solcher Bundesobligationen $ 90 in Noten, welche auf ihren Namen lauten, erhält.

Es ist vorgeschrieben, daß jede Bank je nach den lokalen gewerblichen und kommerziellen Verhältnissen der betreffenden Ortschaft 15--25 °/o des Gesammtbelaufes ihrer für die Cirkulation bestimmten Noten und ihrer Depositen in der Casse in gesetzlichem Geld (legal tender) vorräthig halten soll.

Am 3. März 1865 wurde verfügt, daß einhundert und fünfzig Millionen Dollars (also von den in Umlauf zu setzenden $ 300,000,000 die Hälfte) in den verschiedenen Staaten und Territorien vertheilt, und an die Banken, welche darum anfragen, behufs Incirculationsetzung abgegeben werden sollen. Ueber die andere, zwar ebenfalls zum Umlauf bestimmte Hälfte solle das Schatzamt, je nachdem das Bedürfniß sich fühlbar mache, nach eigenem Ermessen verfügen.

Diese Banknoten sollen auch von Seiten der Regierung zur Bezahlung von Besoldungen, zur Zahlung von Schulden der Vereinigten Staaten überhaupt, zur Tilgung von Ansprüchen und Forderungen .von Corporationen, Gesellschaften oder einzelnen Individuen verwendet werden können. Davon ist jedoch bezüglich der Einlösung von Zinsen der Bundesobligationen eine Ausnahme gemacht.

Den 12. Juli 1870 wurde in Betracht der verhältnismäßig etwas ungleich erfolgten ersten Austheilung der fut -die Circulation bestimmten Banknoten eine weitere Ausgabe von 54 Millionen Dollars beschlossen.

Es wurden also nach diesem System Banknoten 'im Belaufe von $ 354.000,000, für die Circulation vertheilt. Gesichert war diese Summe 1) durch Hinterlage von Bundes-Obligationen, in Verwahrung der Bundesregierung, jedoch für die Banken zinstragend und 2) durch einen bestimmten Reservefond in gesetzlichem Geld (Bundesnoten).

, Nach' einer zehnjährigen Befolgung dieses Systems sehen wir folgende Resultate : i) Einheitliche Banknoten, vom Bundesschatzamt geschaffen und gegen Hinterlage nnter gesetzlichen Verordnungen an National-

351 Banken vertlieilt, deren Verwaltung unter der Contrôle der Bundes-Regierung steht. Diese wurde früher, da und dort, besser oder schlechter, hin und wieder auch sehr schlecht, durch Staats- oder Ortsbehörden geübt. Bei dieser Ungleichheit der Beaufsichtigung und der daraus folgenden ungleichen Garantie für die Handlungen dieser oder jener Bankverwaltung war es ganz natürlich, daß das Publikum mannigfaltig unter allerlei Vorwänden, indem man z. B. Nachzahlung ,,zur Ausgleichung von Differenzen" verlangte, beschwindelt wurde.

2) Bei diesem System hat sich erwiesen, daß die Bankuotenfälschung weniger Spielraum hat. Bei Aufhebung des frühern Systems hatte man nicht weniger als 3000 Fälschungen der verschiedensten Art konstatirt, während im Verlaufe der letzten 10 Jahre Noten von blos 37 Nationalbanken gefälscht wurden. Von den 600 Notenplatten, die irn Ganzen gestochen worden, sind blos 43 gefälscht worden.

3) Das gegenwärtige System schützt den Besitzer von Banknoten vor Verlusten, welche eintreten würden, wenn eine Bank in Folge schlechter Verwaltung eingienge. *) 4) Der Bundesregierung werden durch dieses System, ohne daß sie sich in den allgemeinen Geschäftsverkehr mischt oder, mit andern Worten, ,,Bankgeschäfte macht", erhebliche Einkünfte gesichert. Außer der für den Umlauf beanspruchten Commission bringt ihr der fortwährende Abgang von Banknoten durch gewaltsame oder zufällige Zerstörung oder sonstige Einflüsse, sowie namentlich die allmälige Abnutzung, einen Gewinn, der, wie man annimmt, zur Deckung der Kosten der Wiedererneueruug unbrauchbar gewordener Banknoten mehr als hinreichend ist.

Der Betrag der dem Sehatzamte zur Wiederersetzung (Erneuerung) eingesandten Banknoten ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich.

*) Es ist vorgekommen, daß bei beschränktem Banknoten-Umlauf in manchen Staaten die Notsn fallirter Banken von neuen Bank-Instituten aufgekauft und sogar unter Umständen eine Prämie von 2--3 % für die Noten eingegangener Banken bezahlt wurde, um dieselben beim Schatzamt gegen ·anfere Noten auf eine in Organisation sich befindende Bank austauschen zu.

können.

Bundesblatt. Jahrg. XXYI. Bd. III.

24

352 Benennung derNoten.

' ' ; l § Note / ' -'" "*' ,, ,, 5 ' ,, ,, · 10 ,, ,, 20 ,, ,, 50 ,, ,, .

,100 ,,. . ,, .

, 500 ,,' ,, 1000 ,, ,,

$ ,,

,, ,, ,, . ,, ,, ,,

,,

Werth.

9,891,666 6,241,446 45,709,818 25,730,700 13,061,420 8,448,800 14,405,700 4,829,000 4,530,000

S 132,848,550 Wenn nun dieses System allerdings auch theilweise unzweckmäßig, weil unzulänglich -- oder umgekehrt -- unzulänglich, weil unzweckmäßig -- also in gewissen Beziehungen fehlerhaft ist, so muß dies hauptsächlich den Ursachen und Wirkungen des großen Bürgerkriegs und nur zum kleinsten Theil der Unfähigkeit oder dem bösen Willen seiner Begründer zugeschrieben werden.

Die Ehre des Bandes zu retten und zu wahren, ist der leitende Grundsatz und die ernste Aufgabe der Staatsmänner jener denkwürdigen Periode gewesen ; dieser Idee verdankt die Nationalbank, beziehungsweise das gegenwärtige System, seine Entstehung.

Um die Lösung der hohen Aufgabe zu ermöglichen, ließ man sich in der Noth herbei, einige Elemente in dasselbe aufzunehmen, die man unter andern Umständen, in einer günstigem Situation, sorgfältig vermieden haben würde; sie sind aber nicht zu beseitigen, ohne dem großen Ganzen zu schaden, und ohne den Vorwurf zu begründen, über einzelnen unbedeutenden Nachtheilen die größern Vorzüge dieses Systems aus den Augen verloren zu haben und die Erholung, das Wiederaufleben der Nation zu ignoriren.

Wir heben als solche Mängel hervor: E r s t l i c h dürfte die Errichtung von Nationalbanken nicht beschränkt werden : denn durch die Beschränkung wird faktisch ein Bankmonopol aufgestellt, was den Grundsätzen der Gewerbsfreiheit, des freien Handels und Verkehrs schnurstracks zuwider läuft. Die Vortheile des gesammten Bankwesens würden auf diese Weise ausschließlich zu Gunsten einer bevorzugten Classe von Banken, der Nationalbanken, in Anspruch genommen und ausgebeutet.

Z w e i t e n s : Banken schaffen kein Capital; sie vermitteln nur die Anlage; Capital muß zuerst irgendwo vorhanden sein, bevor dieselben begründet werden und ihre Thätigkeit beginnen können.

Circulationsmittel (Banknoten) mögen daher emittirt werden, wo sie

353 wollen, ihre Strömung wird immer nach der Richtung bemerkbar sein, wo sich ein faktisches Bedürfniß, nicht blos ein Verlangen dafür zeigt. Nach dem Gesagten regelt sich die Vertheilung der ausgegebenen Bauknoten durch das faktisch-geschäftliche Bedürfniß von selbst und es dürfte deshalb eine gesetzliche Maßregelung derselben füglich unterbleiben.

D r i t t e n s : Das schlimmste ist der Charakter der Uneinlösbarkeit, den die National-Banknoten angenommen haben. Daß. die Nationalbanknoten als Zahlungsmittel al pari für alle Guthaben oder Forderungen der Vereinigten Staaten stillschweigend anerkannt werden, während sie als gesetzliches Zahlungsmittel nur erklärt sind für Zahlung aller Steuern (mit Ausnahme jedoch der Zölle), sichert ihnen eine Verwendung, die man sich nur unter dein Eindruck und im Drange eines Krieges gefallen lassen konnte. Faktisch bilden die in Umlauf gesetzten Banknoten für das Volk eine zinslose Anleihe, wofür der Bundeskasse in Form einer Banksteuer nahezu 7 Millionen Dollars zufließen oder, anders gesagt: der Bund ertheilt den Nationalbanken Noten, gegen Hinterlage eines gewissen Capitals bei ihm, welches Capital der Bund den erstem zu 5--6 % verzinset. Die Banken erhalten also für dieses Hinterlags-Capital nicht nur Zinsen, sondern ein Circulationsmittel (Banknoten) w elches dieselben, abgerechnet die 15--25 % o Cassa-Bestand (in legal tender) in Verkehr bringen und dem Publikum diseontoweise gegen einen Zinsfuß von 6--10% verabreichen.

Die Nationalbanken haben dem Schatzamt auf ihren im Umlauf befindlichen Banknoten l % per Jahr zu entrichten, halbjährlich zahlbar, was beiläufig jährlich ß 3,300,000 ergibt.

Die Durchschnittsdividende der am 1. November 1873 bestehenden 1975 Nationalbanken ist 10 %. Der Gesammtbetrüg des in Circulation gesetzten Papiergeldes war am 1. November 1873 : Bundes- (legal tender) Noten .

.

.

. § 360,952,206 ,, ,, Kleingeld .

. ., 47,876,149 National-Banknoten ,, 300.382,884 $ 759,211,239 Bis zum 1. Juli 1873 wurden 2115 Nationalbanken organisirt; davon sind in den verflossenen 10 Jahren 26 fallili; 97 haben freiwillig liquidirt; 12 haben ihre Noten aus dem Umlauf zurückgezogen.

Die Notwendigkeit der Wiedereinführung der Baarzahlung (Baargeld) wird von Präsident Graut und andern einsichtsvollen Staatsmännern mit Nachdruck befürwortet. Aber es ist dies nicht

354

so leicht zu realisiren. Die vielen verschuldeten Leute und die Börsenmäkler werden sich dagegen sträuben. Dennoch darf mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, daß noch vor Ablauf der gegenwärtigen Amtsperiode des Präsidenten Grant (1. März 1873--77) die Baarzahlung (wenigstens Seitens der Bundesregierung) eingeführt und Scheidemünze bis zur Höhe von 5 Dollars in Umlauf gebracht sein wird an Stelle des jetzigen Papier-Kleingeldes. Als erster Sehritt in dieser Richtung ist wohl die Aufhebung des legal tender (Zwangs-Courant) Aktes anzusehen; dann würde, anstatt daß man jetzt Gold-Agio bezahlt, einfach das Papiergeld eine Minderwerthung erleiden. Gold würde immerhin als Basis zur Werthbestimmung angenommen werden. Dieser Zustand würde dauern bis zur Zeit, wo die Einlösung der Bundes-Noten in Gold vor sich gehen könnte. Um dies zu ermöglichen, müßte jedoch das für Zoll eingehende Gold geschont und möglichst zurükbehalten, statt allmonatlich verkauft werden; ebenso müßte, wenigstens momentan, eine Verminderung der Ausgaben des Buudes oder eine Vermehrung der Steuern erfolgen. Die Wiederaufnahme der Baarzahlung von Seite der Nationalbanken wird von selbst herbeigeführt, wenn die Einlösung ihrer Banknoten gegen Bundesnoten unabläßig verlangt wird.

Ausweis der am 1. November 1873 existirenden 1975 Nationalbanken der Vereinigten Staaten : A c t i v a (Resources).

Loan and Discounts-Anleihen .

. $ 777,878,192. 84 Demand Loans (kündbare Anleihen) .

. ,, 75,593,313. 66 U. S. Bonds (Verein. Staaten Obligationen) . ,, 9,220,600. -- Andere Staats-Obligationen und Hypotheken ,, 25,157,758. 84 Guthaben an andere Banken und Banquiers ,, 49,578,207. 70 Due from redeeming and Reserve Agents . ,, 51,452,530. 34 Exchanges for Clearing House . ,, 77,533,392. 47 National Bank Notes .

.

.

.

. -,, 18,770,950. -- Fractional Currency ,, 2,243,027. 28 Specie, coin ,, 5,382,729. 40 ,, Treasury Gold Notes ..

.

. ,, 12,072,560. -- Legal tender Notes ,, 94,047,221. -- U. S. certificate of deposite .

. ,, 6,675,000. -- Clearing House loan certificate .

.

. ,, 27,276,136. 59 11,'232,881,620. 12

355

P a s s i v a (Liabilities) : Capital in Stock Ausstehende, im Umlauf befindliche Banknoten Depositen aller Art Schuldig an Banken und Banquiers .

.

$ ,, ,, ,,

401,039,856.

342,683,166.

369,945,477.

119,213,120.

75 -- 20 17

1,232,881,620. 11 Hinsichtlieh der S p a r b a n k e n , die mit Ausnahme derjeni gen im Distrikt Columbia nicht unter der Contrôle des Bunde stehen und in manchen Staaten nur äusserst mangelhaft überwach sind, ist kein Gesammtausweis erhältlich gewesen. Eine Zusammen Stellung der Ausweise über die sämmtlichen Sparbanken des Di strikts Columbia und der Staaten Maine, New-Hampshire, Vermont Massachussets, Rhode Island, Connecticut, New-York und New-Jersey ergibt : A c t i va : Anleihen auf Grundeigentum .

.

.

. $ 287,357,698 ,, ,, Pfand und Bürgschaft . ,, 107,391,457 Verein. Staaten Obligationen .

.

.'

. ,, 80,576,088 Staats-, Municipal- und andere Bonds und -Actien ,, 143,543,487 Eisenbahn-Actien und Obligationen .

.

. ,, 16,793,388 Bank-Actien ,, 24,360,653 Grundeigentum ., 10,350,716 Andere Capital-Anlagen .

.

.

.

,, 6,519,359 Auslagen . ,, 634,492 Schuldig von andern Banken , 15,465,474 In Kassa .

8,236,580 701,229,392 P as s i v a : Capital in Stock (einzig im Distr. Columbia) Depositen Surplus funds Unvertheilter Profit .

.

.* .

.

Andere Ansprüche (liabilities) .

.

.

. $ 74,975 , 669,329,917 .', 10,468,764 . ,, 20,879,425 . ,, 476,311 701,229,392

Die Beschränkung hinsichtlich der Nationalbanken hatte in einigen Staaten die Erstehung anderer Banken (Staatsbanken) zur Folge, die, ohne das Privilegium des Notenumsatzes zu genießen dennoch vermöge ihrer zweckmäßigen Organisation und sachkundigen Leitung erfolgreich mit den erstem konkurriren, so in New-

356

Hampshire, Rhode Island, Connecticut, New-York, New-Jersey, Pensylvania, Michigan, Wisconsin und Minnesotta.

Im engern Kreise des G. Gonsulates, vorzüglich aber in Washington, Stund es im verflossenen Jahre schlecht-, es fallirte die First National Bank, die hiesige Filiale von Jay Cookeund Comp.; es gingen die Banquiers Fant, Washington und Comp, und die Washington City Savings-Bank zu Grunde. Zwei Millionen Dollars der Depositen bei denselben wurden nicht bezahlt und in dem mißlichsten. Stadium der Crisis wurde nahezu ein gleicher Betrag sonst flüssigen Geldes dem Verkehr entzogen. Sobald die hiesigen Banken und Banquiers sahen, daß, wenn dem Abfluß des haaren Geldes nicht schleunigst Einhalt gethan werde, sicherlich noch größeres Unheil folgen müsse, organisirte die Mehrzahl derselben, wie bereits schon in, Chicago, Boston.und New-York geschehen, ein sogenanntes ,,Clearing House", stellten Baarzahlung ein mit Ausnahme von kleinern Betragen {bis zu $ 20) und nöthigten ihre Depositärs, mit Certificaten (Checks), dievonn den betreffenden Banken gutgeheißen waren,vorlieb.zu nehmen.

Im Clearing House Würden dann wöchentlich 3 Mal (in NewYork täglich) diese Checks von den Banken gegenseitig eingetauscht und allfällige Differenzen auf Rechnung geschrieben. Es genügte die dreimonatliche Befolgung dieser Einrichtung, um dem Abgang von baarem Gelde, das in New-York eine Prämie von 1--3 °/o eintrug, Einhalt zn thun und das Zutrauen vollständig wieder herzustellen, so daß die Baarzahlung (Nöten) anstatt des Check-Aufdringens wieder ins Werk gesetzt werden konnte.

Das Geschäft von Fant, Washington und Comp. war unbedeutend, dasjenige der Washington City Savings-Bank, die ihren Depositären 6 °/o ohne Kündigung zahlte, hingegen sehr bemerkenswerth und es hatte dieselbe zeitweise bis auf l Million Dollars auf Deposit.

Oefters wurden Bedenken geäußert, wie es möglich sei, daß eine Bank 6 % Zinsen unbedingt zahlen könne auf alle Depositen vom Tage der Einlage an und dazu noch ohne Kündigungsvorbehalt. Eine Zeitlang hielt diese Bank jeden Anprall wacker aus, konnte aber am Ende doch nicht mehr die Mittel finden, um den Fall aufzuhalten und schließlich Bonds und Obligationen nur mit enormen Verlusten gegen Baargeld umsetzen. Durch die gerichtliche Liquidation können bei richtigem Verfahren möglicherweise circ 90 °/o gerettet werden.

Die übrigen Sparbanken zahlten wohl auch 6 %, aber erst an dem der Einlage folgenden ersten Tag des nächsten Monats, und

357 verlangten je nach Umständen vorherige Aufkündungsfristen von 2--10 Wochen. Das Falliment der Firma Jay, Cooke und Comp.

rief besonders in Washington Bestürzung hervor, zumal dadurch auch die von Ex-Gouverneur H. D. Cooke dirigirte erste und auch die zweite Filiale dieser Firma, nämlich die First National-Bank, in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Herr Jay Cooke, dnrch den Erfolg ermuntert und geblendet, den er durch geschickte Handhabung und Benutzung der BundesObligationen errungen, hatte sich hinwieder verrechnet, als er die Biesenaufgabe der Beibringung der Finanzen für das kolossale Werk einer zweiten Pacificbahn auf sich nahm. Der deutsch-französische Krieg schuf in den von Frankreich gegenüber Deutschland eingegangenen Obligationen einen günstigem Boden zur Anlage von Gapitalien, als amerikanische Eisenbahn-Speeulation ihn darbot. Gleichzeitig entwickelte sich in Deutschland selbst nach dem Kriege im Eisenbahnwesen, sowie in andern Geld erfordernden Projekten eine solche Thätigkeit, daß dort die Aufnahme von Anleihen für ameri-kanische Eisenbahn-Unternehmungen unmöglich wurde. In dieser Hinsicht auf den eigenen Boden beschränkt, ließ sich der Zeitpunkt voraus bestimmen, wo die Einstellung der Arbeiten an den im Bau begriffenen Bahnen und der ,,Finanz-Krach" erfolgen mußte. Das erste Opfer dieser Eisenbahn bau-Manie war also die Firma Jay, Cooke und Comp., deren Vorgehen ihren Creditoren und spezioll ihren Depositärs schmerzliche Verluste zugefügt. Das Ergebniß der gerichtlichen Liquidation hängt wesentlich auch von der Lebensfähigkeit des Northern-PacifioEisenbahnprojektes ab.

In Suspensionen zeigt sich nun allerdings gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme bei New-York, RhodeIsland und Pensylvanien; im Üebrigen dürfte aber von einer Abnahme die Rede sein. Die Fallimente in den letzten zwei Jahren sind hier nach Staaten zusammengestellt : Anzahl.

Passiva 1872.

Anzahl.

Passiva 1873.

III. Consularbezirk: District Columbia. Maryland, beide Virginien und Delaware Ohio .

.

.

.

Pensylvanien Rhode-Island *) .

Massachussetts **) Staat New-York .

Illinois Sämmtliche übrige Staaten

103 226 445 40 353 808 185 2160

·n ·n n ·n ·n ·n n

5,293,000 6,569,000 9,422,000 1,179,000 25,374,000 29,101,000 11,470,000 88,408,Ö00>

107 321 576 58 309 1188 329 1888

$ 2,132,000 ,, 11,320,000 ,, 31,445,000 15,259,000 ,, 11,224,000 ,, 106,356,000 ,, 7,109,000 ,, 143,654,000

Total in den Verein. Staaten

4320

$· 176,816,000

4776

,, 328,499,000

$

Im Allgemeinen ist die Zunahme im Jahre 1873 die Folge der Finanzkrisis.

' In Washington ist eine Börse errichtet worden. Sie hat allerdings noch einen beschränkten Geschäftsverkehr; die daran Betheiligten zeigen aber eine ungewohnte Regsamkeit und es dürfte mit der Zeit dieselbe doch Ton Wichtigkeit werden.

; ; '-

358

*) Meistens Industrielle.

**) Hauptsächlich in Folge des großen Brandes in Boston 1872.

359

Zins- und Disconto-Fuss.

Der Zinsfuß wird hier zu Lande durch Staatsgesetze, nicht durch Bundesgesetze bestimmt und variirt zwischen 6 und 10 % in den verschiedenen Staaten. In Washington ist derselbe, wenn nicht durch Uebereinkunft bestimmt, 6%, darf aber mit Einwilligung bis auf 10 °/o gesteigert werden. Die Baugesellschaften und Geldmakler umgehen natürlich dieses Maximum. Es sind aber die Erstem im Laufe dieses Jahres von den Gerichten dermaßen hergenommen worden, daß sie fortan für gut finden werden, ein Verfahren einzuschlagen, welches mit den Gesetzesvorschriften weniger im Widerspruch ist. Die Sparbanken, welche ihre Gelder vorzüglich auf Grundeigenthum von doppeltem Werthe des Darlehens anlegen, verlangen 10 °/o und erhalten es auch für kleinere Summen von 100 bis $ 5000. Hingegen Assecuranz-Gesellschaften anderer Orte, die wegen des erlaubten hohen Zinsfußes öfters Capitalien hier anzubringen suchen, sind genöthigt, für größere Summen mit 7--9 % vorlieb zu nehmen, oder sich mit unzulänglicher Garantie zu begnügen. Die Nationalbanken und einige Privat-Firmen, welche sich vorzüglich mit Disconto-Wechseln beschäftigen, haben durchgängig, besonders die Erstem, den Betrag ihrer Depositen auf discontirte Wechsel ausstehen; der Zinsfuß für 30, 60 und 90 Tage (auf längere Fristen nehmen diese Institute keine Platzwechsel an) war im Laufe des Jahres stets 8 %, für nachgesuchte Erneuerungen 10 %. Selbst während der Finanzcrisis schwankte der Discontofuß nicht, nur wurde weniger discontirt, indem die Depositen sich sehr verminderten. Hier ist der Zinsfuß viel zu hoch, als daß es sich lohnen würde, geborgtes Capital in größere Bau- oder Fabrikunternehmen zu verwenden, daher auch der letztern hier so wenige sind. Die Wohnhausbauwuth hat auch nachgelassen; Bauunternehmer und Kapitalisten sind durch die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen eines Bessern belehrt worden.

8. Versicherungswesen.

Wie in allen Richtungen, werden auch im Versicherungs- und Feuerwehrwesen alljährlich Fortschritte gemacht.

Im Versicherungswesen hat der Bund den Feuerversicherungsgesellschaften (National Board of fire underwriters) Vieles geleistet und seine allseitigen Erfahrungen auf diesem Gebiete bestens zu verwerthen gewußt. Es gehören zwar nicht alle FeuerversicherungsAssociationen diesem Bunde an; dennoch zählt er 982 Ortsvereine;

360

die Gesammtzahl der für denselben thätigen Agenten beläuft sich auf 8212* Der Hauptzweck ist, auf Grund genauer Statistiken einen möglichst gleichmäßig bleibenden Prämienansatz festzustellen.

Bereits ist so viel erzielt worden, daß der frühere Modus, welchem gemäß je nach verschiedenen Baumaterialien verschiedene Prämien vergütet wurden, nicht mehr zur Anwendung kommt. Durch die gleichförmigere, geregeltere Bauart wird auch die Einheit der Prämienansätze ermöglicht, ,, , Es sind einige allgemeine Grundsätze für Festsetzung von Minimum; und Maximum der Prämien aufgestellt; aber es bleibt den Ortsgesellschaften nichtsdestoweniger überlassen, den Prämienansatz für ihre Lokalität unter Umständen selbst zu bestimmen; in Folge dessen hätte man im Berichtsjahr in 2871 verschiedenen Ortschaften 792 Ortsprämientarife, die unter sich mehr oder weniger von einander abwichen. Dabei ist die Bestimmung der Prämie von den verschiedenartigsten Rücksichten abhängig. Man hat .die Wahrnehmung gemacht,, daß Angesichts der günstigen Prämienansätze, welche durch 'bessere Construction und umfassendereVorsichtsmaßregeln bedingt werden -- Bauten besser construirt oder, um einem hohen Prämienansatz zu entgehen, ältere Gebäulichkeiten umgebaut werden (so weiß man z. B., daß aus diesem Grunde in New-York ein ganzes Quartier von 622 Gebäuden umgewandelt worden ist). Dazu kommt, daß die Vorsteher des Feuerwehrwesens, deren Pflichten im engsten Zusammenhange "stehen mit den Interessen der Versicherungsgesellschaften, an den meisten Orten berathende Stimme bei den Verhandlungen der letztern haben. Im District Columbia gibt es 9 einheimische Feuerversicherungs-Gesellschaften mit einem Capital von circa $. 800,000 und circa 60 auswärtige ; von welchem Betrage die Mittel der letztern sind und wie ausgedehnt ihr Geschäftskreis ist, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Gesellschaften , welche dem genannten National Board of fire underwriters angehören, verfügen über ein Gesammtkapital von mehr als SO Millionen Dollars und zahlten im Jahr 1873 im Ganzen an Dividenden eiae Summe von «mehr "als 4 Millionen Dollars, oder durchschnittlich 8,35 °/o. Es haben dieselben im Jahr 1873 $ 52,014,724, 79 Risikos übernommen und $ 30,880,609. 93 Feuerverluste ausbezahlt.

: Im Seeversicherungswesen werden namentlich von den Gesellschaften
in New-York große Geschäfte gemacht; es bestehen dort 9 einheimische und 2 auswärtige. Von deren Geschäftsumfang kann man sich aus dem nachfolgenden, in New-York erschienenen Ausweis, worin die englischen und übrigen europäischen Marineversicherungs-Gesellschaften nicht Inbegriffen sind), eine Vorstellung machen.

361

Gesammt-Ausweis der neun bedeutendsten See-VersicherungsGesellschaften der Stadt New-York, vom 31. Dezember 1873 : Total-Risicos für das Jahr .

.

$ 868,183,559. -- Total-Prämien für ,, ,, 12,233,436. 54 ,, .

Verluste und Unkosten für das Jahr .

,, 7,852,040. 97 Activa am 31. Dezember 1873 .

.

,, 24,437,441. 92 Unter den auswärtigen Assekuranz-Gesellschaften, welche in New-York vorzüglich in Thätigkeit sind, werden angeführt: Schweizerische See-Versicherungs- Gesellschaft in Zürich : Total-Risicos für das Jahr .

.

.

$27,831,574 Total-Prämien ,, ,, ,, .

.

.

,, 249,765 · General-Versicherungs-Gesellschaft in Dresden: Total-Risikos für das Jahr .

, .

$ 13,204,296 Total-Prämien ,, .,, · ,, .

. - .

,, 85,105 In Betreff der Lebensversicherung fehlen leider zuverläßige Angaben; thatsächlich hat dieses Geschäft, gleich den Sparbanken, solche Dimensionen angenommen und sind die Interessen des Volkes in einem solchen Grade dabei engagirt, daß sich der Staat von der Notwendigkeit überzeugen sollte, die Sache unter seine Contrôle zu nehmen und die.zahlreichen Betheiligten durch angemessene Präventivmaßregeln vor gewissen Eventualitäten zu schützen.

In einigen Staaten ist in dieser Richtung bereits etwas gethan worden; in New-York z.B. besteht ein Versicherungs-Departement, dessen Aufsicht 271 Versicherungsgesellschaften unterstellt sind.

Einheimische Actien-Feuer-Versicherungs-Gesellschaften gibt es 99 ,, gegenseitige ,, ,, *,, ,, 7 ,, Marine,, ,, ,, ,, 9 ,, Lebens.,, ,, ,, ,, 28 Feuer-Versicherungs-Gesellschaften anderer Staaten ,, ,, 83 Lebens,, ,, ,, ,, ,, ,, 28 Einheimische Versichersungs-Gesellschaften gegen Unglücksfalle : . ,, ,, 3 Ausländische Versicherungs-Gesellschaften gegen Unglücksfälle ,, ,, 14 271

362

Das Departement hat zum Schütze der Policen-Inhaber in Händen: Für Sicherstellung der Policen-Inhaber in LebensVersicherungs-Gesellschaften dieses Staates .

$ 3,715,199 Für Sicherstellung von registrirten Policen-Inhabern ,, 3,033,847 ,, ,, der gegen Unglücksfälle Versicherten .

.

.

.

.

.

.

.

,, 1,000 Für Sicherstellung der Feuer-Versicherten bei Gesellschaften anderer Staaten .

.

.

.

,, 30,000 Für Sicherstellung der Feuer-Versicherten beiaus-^ wärtigen Gesellschaften ,, 2,397,000 Für Sicherstellung der Lebens-Versicherungen in ausländischen Gesellschaften ,, 303,000 - . ; : $ 9,480,046 Von Seite der Bundes-Regierung ist diesen Anstalten bis dahin wenig Aufmerksamkeit geschenkt und ihr Treiben wenig oder gar nicht überwacht worden.

FlächenDie 7 größten Bevöl- Inhalt. Häuserkerung. Quadrat- Zahl.

Städte.

Meilen.

64,044

New- York .

Philadelphia

980,000

22

709,000

St. Louis .

360,000

29V2 23V2 3

Zahl der Feuer.

1,380

112,366

655

39,675

197

Chicago

300,000

23 /i

44,620

489

Baltimore .

281,000

15

40,350

172

29,623

389

Boston . . 281,000 Cincinnati . 221,000

l

15 /2

22

24,550

213

AnsVerlust in den Ausgaben gaben Verlust für das für letzten 5 per Fener- selbiges Jahren.

Kopf.

LSsch-Dept.

p. Kopf.



:.!



Zahl d. Feuer- 1 wehrmänner. |

Dem Feuerwehrwesen dagegen ist die vollste Aufmerksamkeit zu Theil geworden. Die Einführung der mit Dampf kraft versehenen Lösch-Apparate, in Verbindung mit den Feuer-Telegraphen, hat dem gesammten Feuerwehrwesen einen nie geahnten Aufschwung gegeben. Wir verweisen bezüglich des gegenwärtigen Standes auf folgende Uebersicht:

$ 15,831,859 $ 997,266 $ 102 $16. 80 38 629 ,, 11,470,941 ,,407,787 ,, 57V2 ,, 16. 17 24 353 ,, 4,124,130 ,, 166,315 ,, 557;. ,,13. 26 11 110 ,, 9,068,041 ,, 382,000 ,, 100 ,,30. 39 ,, 1,772,370 ,, 160,635 ,, 154 ,,66. 03 ,, 3,271,118 ,, 400,000 « 57 ,,13.08 ,, 3,576,763 ,, 281,935 ,, 127 ,,16. 56

16 10 21 16

201 251 459 194

363

364

: In obigen Zahlen ist der durch die zwei großen Feuersbrünste in den letzten Jahren verursachte Verlust nicht, inbegriffen.

Von 3540 Bränden sind folgende Ursachen festgestellt worden: Durch Kaffeerösten.

. . .

. . .

l ,, Dampfröhren .

.

.

.

6 ,, chemische Stoffe . ' .

.

.

7 Explosion überhaupt ; · .

.. -13 ,, ,, ,,Pickers" .

.

.

. : . 15 ,, Rauchhäuser _ .

.

: . 17 ,, erwiesene Brandstiftung .

. 1 8 ,, Reibung bei Maschinen .

. 22 ,, heiße Asche und Kohlen .

. 35 ''" ,, Uebersieden v. Fett, Pech, Oel, Theer 51 " ' ,, ,, ,,'Benzin, Naphta etc.

44 < ,, Ueberheizung von Zimmern zum Trocknen 43 ,, Gasröhren und Gasometer .

. 87 ,, Gaslichter in Schaufenstern .

.100 ,, Feuerwerke .

.

.

.

. 108 ,, Spontaneous Combustion .

. 113 Kinder, die mit Zündhölzchen spielten 127 ,, ,, mit Ruß angefüllte Kamine .

. 195 ,, muthmaßliche Brandlegung .

. 216 ,, Umwerfen von Kerosin-Lampen . 237 ,,. , Ausfliegen von. Funken .

. 252 ,, mangelhafte Heizungs-Einrichtungen 283 .,, unverschuldete Zufälle .

.

. 281 ,, fehlerhafte .Kochapparate .

. 290 Unermittelt wodurch .

.

. 382 ,, Unvorsichtigkeit mit leicht,entzünd' : '. liehen Stoffen. .

.

. . . . 597 :

9. Neue Erfindungen.

.

Die auf dem Gebiete der Erfindungen entwickelte Thätigkeit läßt sich am besten nach einer im Bericht des Vorstehers des Patent-Office gegebenen Zusammenstellung beurtheilen : Anzahl der im Jahr 1873 verlangten Patente .

.

. 20,414 ,, ,, verliehenen Patente, incl. Wiederverleihungen 12,864 ,, ,, verlangten Patenterweiterungen . · .

273 ,, ,, gewährten ,, . . . .

233 ,, .

.

.

. 3,248 ,, erwirkten Beschlagnahmen

365 Anzahl der ausgelaufenen Patente ,, ,, bewilligten, jedoch Mangels Zahlung nicht ausgehändigten Patente .

.

.

.

.

,, ,, Gesuche um Eintragung von Gewerbemarken ,, ,, eingetragenen Gewerbemarken .

.

.

Von den verliehenen Patenten Bürger der Vereinigten Staaten Brittische Angehörige Französische Angehörige .

Angehörige anderer Länder .

kamen an: .

.

.

.

.

.

.

.

.

4.482 2,783 534 492

12,371 341 64 88 12,864

Der Patentfond betrug am 1. Januar 1873 Einnahmen während des Jahres 1873 .

Davon ab Ausgaben für das Jahr 1873

.

.

.

Total .

Saldo am 1. Januar 1874

$ ,,

794,111. 42 703,191. 77

$ 1,497,303. 19 ,, (591,178. 98 $

806,124. 21

Die zwei hauptsächlichsten neuen Erfindungen sind : Das automatische Telegraphen-System und das einspurige Prismoidal-Eisenbahn-System des Herrn Crew.

Auch von einer dritten Erfindung wird hier gegenwärtig viel gesprochen; für deren Ausführbarkeit oder auch nur Glaubwürdigkeit möchten wir indessen noch nicht einstehen. Im Laufe der letzten Congreß-Sitzung wurde nämlich ein IncorporationsAkt für die ,,Luft-Telegraphengesellschaft" des Dr. Loomis, des Erfinders dieses Luft - Telegraphen - Systems , nachgesucht. Das Eigenthümliche ist dabei, daß namentlich die Strömungen in den hohem Luft-Regionen zur Verwendung gezogen werden, und namentlich die Lufterschütterungen bei Gewitterstürmen die besten Dienste leisten sollen. Durch dieses System würde der bisherige complicirte und kostspielige Apparat und auch der Batteriedienst überflüssig werden. Auf diese Weise soll die Rede Sewards von Rochester nach Albany telegraphirt und auf dem nämlichen Wege sollen am 2. September 1859 zwischen South Braintree und dem 40 Meilen entfernten Fall River wiederholt Depeschen gewechselt worden sein. -- Ob diese Luft-Télégraphie; als anwendbar oder vielleicht später als Luftgebilde sich erweist, müssen wir einstweilen dahingestellt lassen.

366

Was das automatische Telegraphen-System betrifft, so würde es, wenn es sich als anwendbar für alle Fälle erwiese, dem Morseschen jedenfalls den Rang streitig machen; denn Schnelligkeit der Beförderung von Depeschen und große Billigkeit werden als seine Hauptvorzüge hervorgehoben. Es heißt davon: " ,,Die Depeschen werden im achten Theil der Zeit, welche das ,,Morsesche Telegraphen-System in Anspruch nimmt, befördert.

,,Die Depeschen werden zuerst zu Papier gebracht, dann durch ,,eine Durchstichmaschine markirt und in den Telegraph en-Apparat ,,gebracht. Die offenen durchstochenen Stellen in dem Papier ,,werden von der elektrischen Batterie in Verbindung mit den ,,Drähten gesetzt und auf diese Weise die Depeschen fabelhaft ,,schnell befördert. Eine andere Vorrichtung am Empfangsplatze ,,gibt die Depeschen in Druckschrift wieder."

Im Interesse des Bauwesens wird noch folgende Thatsache erwähnt: Bei dem Brande von Boston hat man die Erfahrung gemacht, daß Backsteingewölbe gegen große Hitze mehr Widerstand leisten und namentlich ihr Inhalt weniger leidet, als dies bei Gewölben der Fall ist, die aus Granit aufgeführt sind: In einem Hause daselbst befanden sich zwei Backsteingewölbe, von denen das eine mit den Vorräthen einer Droguerie-Handlung angefüllt war, das andere als Bankgewölbe diente; beide standen inmitten des größten Feuers und waren lange der fürchterlichsten Hitze ausgesetzt; als man wegen der in dem einen Gewölbe enthaltenen Chemicalien erst am fünften Tag zu öffnen wagte, fand man den Inhalt beider völlig unversehrt. Dies ist indessen wohl nicht allein der Backstein-Instruktion zuzuschreiben: das Eigentümliche der innern Einrichtung muß ebenfalls die Explosion der gefährlichen Stoffe verhütet und zur Erhaltung des Inhaltes beider Gewölbe beigetragen haben. Zwischen den innern und äußern Thüren von Eisen waren kupferne, mit Wasser angefüllte Behälter angebracht, in den Wandschränken waren ebenfalls etliche leicht lostrennbare, zinnerne Wasserkästchen. Vermöge dessen konnte die Hitze keine Entzündung bewirken. Diese Construktion ist schon längere Zeit in Gebrauch und hat sich bei mehreren großen Feuersbrünsten vortrefflich bewährt.

10. Yolkserziehung.

Der öffentliche Unterricht in dem Bezirk des Generalkonsulates, namentlich im Distrikt Columbia und in Maryland, ist sehr gut geleitet.

867

Im Distrikt Columbia haben die Weißen und die Schwarzen getrennte Schulgebäude; aber bezüglich der Einrichtimg und der Lehrkräfte besteht kein Unterschied.

Zahl der Freischulen für Weiße im Distrikt Columbia 134 n » ,, » Farbige ,, ,, ,, 57 Schulen v o n Privaten .

.

.

.

.

.

129 Schülerzahl in den Freischulen für Weiße .

.

. 10,570 ,, Farbige .

.

. 6200 ,, ,, ,, Schulen von Privaten .

.

. 6759 Gesammt-Lehrer-Personal der Freischulen .

(wovon gegen 250 Lehrerinnen.)

.

.

23.849 263

Für Schulzwecke werden 33 % der eingehenden Grundsteuern verwendet.

Die Disciplin ist in sämmtlichen Schulen vortrefflich, und die Resultate, welche in den gewöhnlichen Unterrichtsfächern, Lesen, Rechnen, Schön- und Orthographisch-Schreiben, erzielt werden, sind vollkommen befriedigend.

Die Leitung der Ereischulen, gegenwärtig durch Curatoren unentgeldlich besorgt, dürfte indessen eine einheitlichere und zugleich einfachere sein.

Gegenwärtig ernennt der Governor als Vorsitzer ex officio im Schulrathe zu diesem Zweck : 20 Curatoren far die Freischulen der Weißen in Washington, 5 ,, ,, ,, ,, ,, « Georgetown 9 ,, ,, ,, ,, ,, Farbigen in Washington und Georgetown, 7 ,, ,, ,, ,, des Landbezirks desDist. Columbia.

Dann noch folgende besoldete Beamte: 2 Vorsteher, 2 Sekretäre, 2 Schatzmeister.

Die Lehrer werden von den betreffenden Vorständen nach sfattgefundener Candidatschaftsprüfung gewählt.

Die Anzahl der öffentlichen oder Freischulen im Staate Maryland beträgt 1742 mit einer Gesammt-Schülerzahl von 99,258 und einem Lehrerpersonal von 1006; darunter befinden sich 225 Schulen für Farbige mit einer Gesammt-Schülerzahl von 25,360; die Gesammt - Ausgaben für Schulzwecke betragen in diesem Staate $ 1,354,066.

Bundesblatt. Jahrg. XXVI. Bd. III.

25

368

Der Staat Maryland darf bei einigen unbedeutenden Mängeln in seinem Schulwesen den Vergleich mit andern Staaten durchaus nicht scheuen und es ist dieser erfreuliche Stand der Volkserziehung hauptsächlich der Liberalität der wohlhabenden Bürger dieses Staates su verdanken.

, In Wahrheit wird es wenige Staaten geben, die so reich dotirte Stiftungen aufzuweisen hätten wie MC. Donough Ackerbauschule mit Fr. 3,625,000 Peabody-Institut mit . . . . ,, 7,000,000 John Hopkins Universität . . ,, 15,000,000

11. Einwanderung.

Laut den amtlichen Erhebungen des hiesigen statistischen Departements betrug die Gesammtzahl der Einwanderer im Jahr 1873 : Nation.

Männlich.

"Weiblich.

Gesammt.

Großbritannien . . .

91,094 68,261 159.355 Britische Besitzungen in Amerika (Canada etc.)

20,300 11,206 31,506 Deutschland . . . .

76,525 56,616 133,141 Schweden und Norwegen 19,002 10,456 29,458 Frankreich . . . .

6344 4469 10,813 Oesterreich und Ungarn 4295 3540 7835 Italien 5722 1751 7473 Dänemark . . . .

3300 1795 5095 Holland 2743 1897 4640 Rußland 2309 1181 3490 Schweiz 2023 1200 3223 Polen 1806 1057 2863 China 17,603 551 18,154 Total 253,066

163,980

417,046

Die deutsche Gesellschaft in New-York (deren Präsident Mitglied der dortigen Einwanderungsgesellschaft ist) gibt in ihrem Jahresbericht pro 1873 die Zahl der in New-York gelandeten Schweizer auf 4804 an. In dieser Zahl dürften die in Amerika gebornen und niedergelassenen Schweizer, welche auf Reisen gehen, Inbegriffen sein. Tessiner und welsche Schweizer werden hinwieder aus Unwissenheit der amerikanischen Behörden vielfach unter die Franzosen und Italiener gerechnet.

Die gleiche Gesellschaft gibt die Gesammt-Einwanderung über New-York auf 270,516 an ; davon waren waren 232,861 Zwischen-

369

decks- und 37,656 Cajüten-Passagiere. 261,754 Personen machten die Seereise auf Dampfschiffen und 8762 auf Segelschiffen ; auf den Dampfern kamen 230 Todesfälle und 123 Geburten, auf den Segelschiffen 105 Todesfälle und 35 Geburten vor.

Das angegebene Reiseziel der Gelandeten war folgendes: New-York 98,319 ; Pensylvanien 30,586; Jllinois.26,168; Ohio 15,169; Massachusetts 14,152; Michigan 14,138; Wisconsin 14,122; New-Jersey 11,188; Minnesota 6367; Connecticut 5480; Jowa 5342; Californien 3727; Missouri 3724; Indiania 3534; Canada 3116; Rhode Island 2955; Utah 2484; zusammen 270,516 Die Einwanderung über Baltimore ist in stetem Zunehmen begriffen; im ersten Quartal landeten dort 711 Segelschiffe, mit 32 Todesfällen ; Dampfer liefen ein 954, mit 2 Todesfällen ; das Durchschnitts-Verhältniß der Todesfälle auf Dampf- und Segelschiffen ist gleich l zu 22.

Die tägliche Zahl der Einwanderer wächst während der Sommermonate auf mindestens 12--1500 an.

In Folge Einladung von Seite des Congresses sah sich die Bundesregierung im Laufe dieses Jahres veranlaßt, nachstehende genaue Untersuchungen anstellen zu lassen : 1) Hinsichtlich des Schiffsraumes im Zwischendeck, welcher Einwanderen während der Seereise angewiesen ist.

2) Chemische Analyse der Luft in den Zwischendecksabtheilungen.

3) Ueber Behandlung und Versorgung der Passagiere während der Fahrt.

Es wurden 21 Dampfer und 9 Segelschiffe mit einer Zwischendecks-Passagier-Zahl von 8488 Personen der genauen Inspektion von eigens dazu ernannten Persönlichkeiten unterstellt. Ihr vorzüglich ausgearbeitetes Gutachten läßt sich dahin resümiren: 1. Die Reise mit Segelschiffen ist entschieden abzurathen ; Gründe: ungleich längere Fahrt, schlechtere Versorgung, folglich mehr Ursachen zur Erkrankung und Sterblichkeit.

2. Auf den bessern Dampfschifflinien Deutschlands und Englands (besonders Cunard-Linie) kommt die Verpflegung der Zwischendecks-Passagiere derjenigen in den heimatlichen Spitälern mindestens gleich.

Auf einigen Linien sind in dieser Beziehung zweckmäßige Reformen eingeführt.

370

Ein Congreß-Akt empfiehlt zur Hebung der noch bestehenden Uebclstände Folgendes : S e c t i o n l fordert für jeden Passagier 100 Q' Raum auf dem obern Zwischendeck oder 120 Q' im untern. Auf einem Dampfer darf kein Passagier unter dem zweituntersten Deck, oder auf einem Segelschiffe unter dem obern Deck untergebracht werden.

Ein Schlafgemach von weniger als 6' Höhe darf nicht verwendet werden.

S e c t i o n 2 sorgt für angemessene Trennung und Vertheilung der Geschlechter; die einzelnen Männer sind vorn zu placiren.

S e c t i o n 3 bestimmt Lage, Construktion und Einrichtung der Schlafstelle.

S e c t i o n 4 verlangt, daß die Passagiere mit Wasser, Brod und gekochten Speisen versehen werden sollen, in Qualität und Quantität gleich den in der Vereinigten Staaten-Marine ansgetheilten Rationen, mit angemessener Modification für Kranke und Schwache.

S e c t i o n 5 regulirt die Spital-Einrichtung, deren Lage, Größe, Beleuchtung, Ventilation und Ausrüstung, bestimmt die Anstellung von Aerzten auf Schiffen von bestimmter Größe und verlangt von denselben Rechenschaft über die Erfüllung verschiedener Obliegenheiten.

S e c t i o n 7 bedingt die Anstellung einer erfahrenen Wärterin auf Schiffen von gewisser Größe zur Aufrechterhaltung der Ordnung unter den Passagieren weiblichen Geschlechts.

S e c t i o n 8 bestimmt die Einrichtung von Bade- und Waschräumen und Abtritten; für je 50 Personen getrennte Abtheilungen, sowie auch für die Geschlechter, wobei für die Bequemlichkeit von Frauen und Kindern bei schlechtem Wetter Rücksicht zu nehmen ist.

S e c t i o n 9 setzt die Anzahl der Rettungsboote (life preservers and life buoys, life rafts or floats) fest.

S e c t i o n 10. Außer den gewöhnlichen Löschapparaten, Pumpen etc. sollen an geeigneten, gut zugänglichen Stellen tragbare Spritzen bereit stehen.

Section 12 betrifft die Todesfälle auf Schiffen.

,, 13 ,, den Schutz des weibliehen Geschlechts.

,, 14--27 enthalten sanitarische Bestimmungen und geben Anleitung zur Handhabung und Ausführung sämmtlicher Vorschriften.

371 Die in Deutschland gegen die Auswanderung getroffenen Maßregeln, sowie die von Herrn Friedrich Kapp veröffentlichten Briefe sind hier einer scharfen Kritik unterworfen worden. Jedenfalls wird der Zweck, die massenhafte Auswanderung- zu hemmen, durch solche Mittel nicht erreicht. Die erste Bedingung ist, die Motive zur Auswanderung zu erforschen, im Ganzen aber zur Verbesserung der Arbeiter-Verhältnisse, zur Förderung des Verdienstes und zur Verminderung des Steuerdruckes das Möglichste zu thun; wenn es in dieser Beziehung in mehreren europäischen Staaten einmal einigermaßen leidlich wird, so wird die Auswanderung nach einem fremden, weit entfernten Lande, wo ia mannher Hinsicht ,,die Gemüthlichkeit aufhört", von selbst abnehmen.

Die angebliche Abschiebung von Verbrechern hat voriges Jahr zu vielfacher Correspondenz zwischen dem hiesigen Staats-Departement und den betreffenden Landesregierungen geführt. Wir wollen dahin gestellt sein lassen, ob es mit dieser vorgeblichen Abschiebung seine Richtigkeit hat. Es scheint so zu sein. Der Tadel der Amerikaner wäre in diesem Falle gerechtfertigt. Nur sollten dann die Amerikaner nicht selbst in den nämlichen Fehler verfallen. So sagt z. B. der Governor in seinem Berichte pro 1873 : ,,Es gibt Fälle, in denen ein Verbrecher, nachdem er einen ,,Hafttermin theilweise abgebüßt hat, Zeichen der Besserung und ,,das Verlangen äußert, fortan ein besseres Leben zu führen, und, ,,wenn er Freunde in andern Staaten und Territorien hat, sucht er ,,mitunter um Begnadigung nach mit dem Versprechen, daß er den ,,Staat verlassen und nicht wieder in denselben zurückkehren werde.

,,In Uebereinstimmung mit dem 8. Abschnitte des 48. Artikels des ,,allgemeinen Staatsgesetzes hatte ich bei verschiedenen Gelegen,,heiten Begnadigungen unter dieser Bedingung gewährt. Die Cou,,stitutionalität dieses Gesetzes ist in Frage gestellt worden; doch ,,in einem Falle; dieser Art, welcher kürzlich vor dem Obergericht · ,,der Stadt Baltimore verhandelt wurde, hat dieses Tribunal ent,,schieden, daß nichts gegen dasselbe einzuwenden sei. Ich hege ,,keinen Zweifel, daß diese Entscheidung von dem Appellationshofe ,,bestätigt werden wird."

12. Schweizerische Gesellschaften.

Im Laufe dieses Jahres sind in diesem Consulatsbezirk keine neuen Gesellschaften entstanden ; deren Zahl beschränkt sich auf die schon vorhandenen zwei, beide in Washington, nämlich :

372 Die Wohlthätigkeits-Gesellsehaft -mit einer Mitgliederzahl von 12. Sie hat während dieses Jahres an Unterstützungen verausgabt $ 274. 00 und an Beiträgen eingenommen § 270. 41 Der Grütli-Verein, 77 Mitglieder zählend.

Beiträge der Mitglieder und sonstige Einnahmen . $ 1570. 13 Ausgaben behufs gegenseitiger UnterstützungO . . . V$ 526. 00 O O O O Seit mehreren Jahren war dieser Verein bemüht, auf AktienZeichnung hin ein eigenes Lokal zu erwerben und es ist dieses nun auch, zum Theil gestützt auf einen speziell dazu erwirkten Congressakt, beAverkstelligt worden durch Ankauf eines Hauses an der Hauptstrasse in der unmittelbaren Nähe des Capitola. Kaufpreis $ 6000, wovon bereits die Hälfte einbezahlt worden ist. Nach erfolgter vollständiger Abzahlung soll dasselbe in ein eigentliches Gesellschaftshaus umgebaut werden. Bis jetzt ist es das einzige, welches den Schweizern eigenthiimlich zugehört. In Wilmingtou (Delaware) mit 30,841 und in Baltimore mit 281,000 Einwohnern, wo übrigens verhältnismäßig sehr wenige Schweizer sind, bestehen keine Schweizervereine.

Seit Schluß des Jahres ist St. Louis Vorort des Nordamerikanischen Grütlibundes. Herr Consul Mathey hatte die Ehre, als Bundespräsident gewählt zu werden. -- Im September verflossenen Jahres fand in Washington eine Convention slatt, woran sich die sämmtlichen zum Grütlibunde zählenden Vereine betheiligten ; auch Nichtmitglieder wohnten der Feier bei. Abgeordnete der Vereine von Boston, Bridgeport, St. Louis, Memphis, Chicago, Columbus, New-York, Newark und andern Orten waren anwesend. Die Verhandlungen dauerten 3 Tage; die Revision der Verfassung des Grütlibundes bildete den Hauptgegenstand derselben.

In diesen Tagen wurde auch die Winkelried-Stiftung, ein dem Schweizernamen zur Ehre gereichendes Institut, ins Leben gerufen.

Tendenz und Verwaltungsweise sind aus den nachfolgenden Paragraphen der Constitution des Grütlibundes ersichtlich : § 64. Die Winkelriedstiftung hat den Zweck, in Sterbefällen von Bundesmitgliedern oder deren Frauen den Hinterlasseuen eine Unterstützung angedeihen zu lassen.

§ 65. Diese Unterstützung soll zu Händen der Erben eines verstorbenen und der Winkelriedstiftung angehörenden Bundesmitglieds $ 500, zu Händen der Erben der Frau eines solchen Mitglieds $ 250 betragen.

§ 67. Jedes Bundesmitglied kann der Winkelriedstiftung bis zum 17. November 1873 ohne Altersbeschränkung beitreten; nach

diesem Zeitpunkte ist die Aufnahme von Mitgliedern von über 50 Jahren nicht mehr zulässig.

§ 68. Zur Aufnahme nach dem 17. November 1873 ist ein ärztliches Zeugniß erforderlich.

§ 69. Eintrittsgeld für Männer $ 2, für Frauen $ 1.

§ 70. Der Beitrag, so lange die Mitgliederzahl 700 nicht übersteigt, ist für jeden Todesfall $ l, für Frauen die Hälfte.

§ 73. Bei jedem Hundert Vermehrung der Mitgliedcrzahl tritt eine Ermäßigung des Beitrages ein: für Männer 10 Cents, für Frauen 5 Cents.

Der Schlußartikel der Verfassung beurkundet die Anhänglichkeit und Liebe der Schweizer im Auslande zu ihrem Vaterland und ihren Sinn für die Großthaten der Ahnen : Art. 15.

§ 89. Diese Constitution und die Wiukelriedstiftuug sollen mit dem 17. November als dem Gründungstage der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Kraft treten.

§ 90. Die Feier des 17. Novembers ist obligatorisch erklärt.

Dieser Schweizcrvereins-Bund zählt 32 Vereine in seinem Verbände, die zusammen eine Zahl von 1954 Mitgliedern aufweisen, $ 32,186. 14 Vermögen besitzen und im Ganzen im Laufe des Jahres $ 7868. 84 Unterstützungen verabreichten.

Der Bundesvorstand hat einen monatlichen Rapport von mindestens 4--6 Quartseiten auszuarbeiten und an sämmtliche Vereiusmitglieder zu versenden; außerdem hat er einen Bericht abzufassen über die im Laufe des vergangenen Jahres abgehaltenen Sitzungen, über die eingegangenen und abgegangenen Correspondenxen und überhaupt über sämmtliche im Berichtsjahre erledigte Geschäfte.

Die Total-Einnahme des Bundesvorstandes au Beiträgen der Vereine und für Bundesdiplome etc. betragen . . . § 1094. 66 Die Gesammt-Ausgaben für Drucksachen, Anfertigung yon Diplomen, Bundeszeichen ctc $ I960. 51

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der schweizerischen Generalkonsuls in Washington (Hrn. John Hitz von Davos und Klosters, Graubünden) über das Jahr 1873. (Schluß.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1874

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.11.1874

Date Data Seite

340-373

Page Pagina Ref. No

10 008 379

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.