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Ausstellung von Spinn- und Faserpflanzen iu St. Petersburg.

Dem Bundesrath ist folgendes Programm mitgetheilt worden: Mit A l l e r h ö c h s t e r Genehmigung wird das Ministerium der Kaiserlich-russischen Reichsdomänen 1/13 Juni 1874 in Petersburg eine Ausstellung von Spinn- und Faserpflanzen, so wie auch von Maschinen und Geräthen, welche zur Bearbeitung dieser Pflanzen dienen, eröffnen. Zweck dieser Ausstellung ist Constatirung des gegenwärtigen Zustandes dieses Erwerbszweiges in Kußland und Bekanntmachung der Landwirthe mit den dabei nothwendigen oder nüzlichen und hier oder im Auslande gebräuchlichen Geräthen.

Die Organisation der Ausstellung ist einem speziell dazu ernannten Comité anvertraut*).

Die betreffenden Anzeigen der Personen, welche an dieser Ausstellung Theil zu nehmen wünschen, werden bis zum 1/13 April angenommen, zur Annahme der zu exponirenden Gegenstände ist der 15/27Maii als lezter Termin bestimmt **).

Alle Arten der Spinnpflanzen, sowohl diejenigen, welche schon seit langer Zeit in Russland cultivirt werden, wie Flachs und Hanf, als auch solche, auf welche wir erst in lezterer Zeit unsere Aufmerksamkeit gelenkt haben, als: Baumwolle, Kendyr, Jute, perennirende Nesseln u. s. w. werden in Samen und Faserform zur Ausstellung zugelassen. Außerdem finden Plaz auf derselben alle Werkzeuge, Geräthe und Maschinen einfacher oder complicirter Construktion, welche bei der Bearbeitung der Spinnpflanzen gegenwärtig angewandt werden oder sich dabei nützlich erweisen Könnten, als : Flachs und *) Vorsitzer: Geheimrath 0. W. L u t k o w s k y . Mitglieder: Graf A.

P. S c h u w a l o w , B a r o n P. L. v. Korff, D. D. Pautow, N.M. Solsky, N.J. Pogrebpw, A. G. Solotarew und V. W. Tscherniaew, (letzterer jst auch Geschäftsführer).

**) Adresse des Comités: St. Petersburg, Catherinenhofs Prospect Nr. 37, Wohnung des Gouverneurs.

581 Hanf--Brechen und Schwingen, Hecheln und Kämme, Saatabsonderungsmaschinen, Dreschmaschinen, Saatreinigungsmaschinen, Maschinen zur Abscheidung der Samen von der Baumwolle (Cotton-gins), Tressen und ander«, so wie auch diejenigen landwirthshhai'tlichen Geräthe, welche speciell zur Cultur der Faserpflanzen benutzt werden können.

Nur die in Kußland erzeugten Pflanzen, Samen und Fasern werden auf die Ausstellung zugelassen, während Geräthe ïiud Maschinen von allen, sowohl russischen als ausländischen Exponenten angenommen werden.

Jede "Werkstätte, welche ihre Erzeugnisse auf der Ausstellung expouiren will, hat über dieselben, bis zum '/is. April, dem Präsidenten des Comités folgende schriftliche Angaben zuzusenden : 1) Namen und Adresse des Fabrikbesitzers oder Direktors.

2) Wo sich die Fabrik befindet.

3) Seit welcher Zeit dieselbe existirt.

4) Wie viel solcher öeräthe oder Maschinen dieselbe jährlich producirt.

5) Preis der Maschinen auf der Fabrik.

6) Ob die Maschine in St. Petersburg verkauft werden soll.

7) Wieviel Kaum für dieselbe auf der Ausstellung erforderlich sein wird.

Für die vorzüglichsten Werkzeuge, Geräthe und Maschinen zur Cultnr und Verarbeitung der Faserpflanzen und für vervollkommnete Bearbeitnngsmethoden derselben sollen drei erste, fünf zweite und sieben dritte Prämien ertheilt werden.

Die ersten Prämien bestehen aus goldenen, die zweiten aus großen silbernen und die dritten aus kleinen silbernen Medaillen.

Jedem Exponenten kann nicht mehr als eine Prämie, in jeder Categorie, für die von ihm ausgestellten Geräthe oder Maschinen zugesprochen werden.

Die Exponenten haben alle Transportausgaben für ihre Maschinen auf eigene Ilechnung zu bestreiten ; doch hat das Comité wegen Ermäßigung der Bahnfrachten Verhandlungen mit der Verwaltung der russischen Eisenbahnen angeknüpft.

A n m e r k u n g . Alle landwirtschaftlichen Geräthe und Maschinen haben zollfreie Einfuhr und Ausfuhr in Bußland.

Indem das unterzeichnete Departement die obigen Bestimmungen dem Schweiz. Publikum zur Kenntniß bringt, empfiehlt es das Unternehmen bestens seiner Beachtung.

B e r n , den 13. April 1874.

Eidg. Eisenbahn- und llandelsdepartement.

582

Internationale Ausstellung in Santiago (Chili).

Die Regierung der chilenischen Republik hat eine Ausstellung beschlossen, die am 16. September 1875 in Santiago eröffnet werden soll. Zu derselben sollen auch die amerikanischen und europäischen Staaten zugelassen werden und ist deshalb an die Schweiz eine besondere Einladung mit der Bitte um Bildung einer Spezialkommission ergangen.

Die Ausstellung soll umfassen: 1. A b t h e i l u n g : R o h s t o f f e .

1. Grappe: Rohprodukte, die znr Ernährung bestimmt sind.

2.

,, Animalische und vegetabilische Substanzen, die zu industriellen.

Zweken dienen.

3.

,, Mineralische Substanzen, die zu industriellen Zwekeu dienen.

2. Abth eilung: M a s c h i n e n .

4. Gruppe: Maschinen zum direkten Gebrauch.

5.

Maschinen für Manufacturen.

6.

Maschinen und Geräthschaften, die zur Ausbeutung von Minen und Bearbeitung von Metallen benuzt werden.

7.

Civil-Baukunst.

8.

Nautische und militärische Apparate.

9.

Agricultur- und Horticultur-Maschinen und Geräthschaften.

10.

,, Physicalische Instrumente und ihre wissenschaftliche und industrielle Anwendung.

3. A b t h e i l u n g : I n d u s t r i e und M a n u f a k t u r .

11. Gruppe: Industrielle Herstellung von Nahrungsmitteln.

12.

,, Gewebe aller Art, Stikereien, Spizen.

13.

,, Verarbeitete Häute und Felle, Gerberei- und Sattlerei-Producte.

14.

Papier und Schreibmaterial, Utensilien für Buch- und SteinÄ drukerei und für Buchbinderei.

15.

,, Gegenstände, die zur Bekleidung, zum häuslichen oder persönlichen Gebrauch dienen, mit besonderer Rüksicht auf die arbeitende Klasse und Wohlthätigkeitsanstalten.

16.

,, Möbel, Tapeziererarbeiten, Ausstattung und Verzierung der Wohnungen.

17.

,, Gold- und Silberwaaren, Juwelierarbeiten und Luxusartikel.

18.

,, Eisen- und Kramwaaren im |Allgemeinen, Quincaillerie und Kupferwaaren, Messer u. dgl. m.

19.

,, Krystall- und Glaswaaren, Porzellan und Steingut.

20.

Verarbeitet« Minerale, die als Constructionsmaterial dienen.

B 21.

,, Metallurgische Produkte.

4. A b t h e i l u n g : Schöne Künste.

22. Gruppe: Architectur, Modelle, Pläne u. del. m.

23.

,, Malerei.

24.

,, Bildhauerei.

25.

,, Kupferstiche und Lithographien u. dgl. m.

583 5. ( S p e z i a i ) - A b t h e i l u n g : O e f f e n t l i c h « r U n t e r r i c h t .

Aus den für die Aussteller aufgestellten Bestimmungen ist hervorzuheben : 1) Zulassungsgesuche sind entweder an den Präsidenten der Ausstellung in Santiago oder an die Commission des betreifenden Landes zu richten.

2) Die für die 1., 2. und 3. Abtheilung bestimmten Gegenstände können vom 1. März bis 25. August 1875 abgeliefert -werden ; diejenigen der 4. Abtheilung bis 25. August 1875. Sie müssen einen Zettel mit folgenden Angaben an sich tragen: a. Namen des Ausstellers; b. Wohnort und Adresse desselben; c. Preis der EfFecten an Bord oder steuerfrei in Valparaiso.

3) Die Ausstellungsränmlichkeiten werden als Depots des Zollhauses in Valparaiso betrachtet.

4) Die Aussteller haben die Kosten für Sehränke, Schaufenster u. dgl.

zu tragen, dagegen nichts für den Kaum zu vergüten.

5) Die Général-Commission wird alle zur Aufbewahrung erforderlichen Maßregeln treffen, erklärt sich aber für Schädigungen nicht haftbar.

6) Kein Gegenstand darf vor Schluß der Ausstellung znrükgezogen, aber auch nicht länger als 2 Monate nach Schluß derselben dort belasser, werden, ansonst nach 6 Monaten Anction erfolgt.

7) Den Ausstellern werden folgende Zugeständnisse gemacht: a. Ermäßigung der Frachtpreise auf der Eisenbahn von Valparaiso nach Santiago, sowie auf dnn übrigen Bahnen.

b. Steuerfreie Importation der in der 1., 2., 4. und in der Spezialabtheilung enthaltenen Gegenstände. Die Gegenstände der 3. Abtheilung sind steuerfällig bei Schluß der Ausstellung, falls sie nicht wieder verschilft werden.

c. Die Général-Commission verpflichtet sich, mit 40 Pesos (Dollars 52 Cour.)

zum Passagiergeld jeder mit der Aufstellung und Leitung der Maschinen oder Industrieanlagen betrauten Person beizutragen. Die betreffenden Arbeiter haben eine Bescheinigung des chilenischen Consuls in dem Einschiffungshafen vorzuweisen, welche die Einschiffung zu dem genannten Zwek bekundet.

8) Ausstellern, die keine Agenten in Chili haben, empfiehlt die GénéralCommission die HHrn. J. und H. Pieto für die Ausstellung und den Verkauf ihrer Objecte.

Das unterzeichnete Departement, in der Absieht, je nach der sich zeigenden Betheiligungslust dem Bundesrath allfällige weitere Schritte zur Unterstüzung der Ausstellung zu beantragen, bittet alle
diejenigen, welche dieselbe zu beschiken gedenken, eine diesfällige Erklärung bis Ende September 1874 ihm abzugeben.

B e r n , den 2. April 1874.

Eidg. Eisenbahn- nnd Handelsdepartement.

584

Insectologische Ausstellung in Paris.

Vom 15. September bis 11. Oktober 187e soll auf Veranstaltung der Société centrale d'apiculture und unter Mitwirkung eines Comité für landwirtschaftliche Insectologie und Seidenzucht im Industriepalast in Paris eine insectologische Ausstellung und in Verbindung damit in der 2. Hälfte September ein insectologischer Congreß stattfinden, wozu schweizerische Interessenten, wie überhaupt Ausländer, ebenfalls eingeladen sind.

Ans den Programmsbestimmungen ist im Wesentlichen Folgendes hervorzuheben : 1) Die Ausstellung umfaßt: nüzliche Insekten (wie: Seidenwürmer, Bienen, Cochenilles) und deren Produkte; Vorrichtungen und Instrumente, die zur Präparirung dieser Produkte verwendet werden; und schädliche Insekten, sowie die verschiedenen Arten ihrer Vertilgung.

2) Wer sich an der Ausstellung zu betheiligen wünscht, hat vor dem 1. S e p t e m b e r 1874 beim Sekretariat : rue Monge, 59, in Paris, franco sich zu melden und die auszustellenden Gegenstände vor dem 12. September einzusenden.

3) Die Gesellschaft wird sich bei den französischen Eisenbahnen für eine Erachtermäßigung von 50% verwenden.

4) Die allgemeinen Kosten trägt die Gesellschaft; die Kosten für spezielle Schaukosten jedoch fallen auf die Aussteller.

5) Die Gesellschaft wird für gute Ueberwachung der Gegenstände sorgen, entschlägt sich jedoch aller Haftbarkeit für Schädigungen.

6) Es werden goldene, silberne und bronzene Medaillen, sowie Ehrenerwähnungen ertheilt werden. Die Spezialjuries werden zur einen Hälfte von der Gesellschaft, zur andern Hälfte von den am Tag der Ausstelellungseröffnung anwesenden Ausstellern ernannt.

7) Das Organisationacomité behält sich vor, über alles nicht bereits festgesezte mit Stimmenmehrheit Beschluß zu fassen.

Indem das unterzeichnete Departement das Unternehmen der Beachtung der schweizerischen Fachmänner empfiehlt, erklärt es sich zu detaillirteren Aufschlüssen durch Abgabe von Programmen, so weit der Vorrath reicht, bereit.

B e r n , den 1. April 1874.

Ei dir. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

585 Bekanntmachung.

Die Heimathörgkeit nachstehender Person, für welche ein Todschein eingesandt wurde, ist zn ermitteln, nemlich: Für Eosa Schei r (Schär?), ledig, angeblich geLoren in Bern, gestorben in Philippeville (Algier) den 3. März 1873, Tochter des .Takob und der Magdalena Schuri (Schori?), alt 23 Jahre.

Es wird daher zur Erreichung des oben angegebenen Zwekes die gefällige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, sowie der Polizei- und Gemeindsbehörden hieniit höflichst angesprochen.

Bern, den 24. März 1874.

Die Schweiz. Bundeskauxlei.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o fr ei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem "Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Einpfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in W a s s e n (Uri). Anmeldung bis zum 1. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

2) B r i e f t r ä g e r in E r l e n (Thurgau). Anmeldung bis zum 1. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

3) B r i e f t r ä g e r in Aigle (Waadt). Anmeldung bis zum 1. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) C o n d u k t e u r für den Postkreis N e u e n b u r g . Anmeldung bis zum 1. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in N(!i:.enburg.

5) Ko mm i s beim Hauptpostbüreau in Z ü r i c h . Anmeldung bis zum 1. Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) K o m m i s beim Hauptpostbüreau in Genf. Anmeldung bis zum 1.

Mai 1874 bei der Kreispostdirektion in Genf.

7) T e l e g r a p h i s t in B a l l a i g n e s . (Waadt). J'akresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovisipn. Anmeldung bis zi;m 4. Mai 1874 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

586 8) A u s l ä u f e r auf dem Telegraphen bureau in Lnzern. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Provisionsanthefl. Anmeldung bis zum 4. Mai 1874 bei dem Chef des Telegraphenbüreaus in Luzern.

9) T e l e g r a p h i s t in Eue (Freibnrg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Mai 1874 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

10) T e l e g r a p h i s t in Garns (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Mai 1874 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) E i n n e h m e r der Hanptzollstätte in Col des Roches (Neuenburg).

Jahresbesoldung bis auf Fr. 3200. Anmeldung bis zum 22. April 1874 bei der Zolldirektion in Lausanne.

2) A b l a g e h a l t e r u n d B r i e f t r ä g e r in R e i c h e n b a c h (Bern). Anmeldung bis zum 24. April 1874 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) B ü r e a u d i e n e r beim Postbureau in Glarus. Anmeldung bis zum 24. April 1874 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

4) K ö m mi s beim Hauptçostbnreau in Bern. Anmeldung bis zum 24.

April 1874 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) T e l e g r a p h i s t in Sattel (Schwyz). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. April 1874 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

6) Tele g r a p h i s t in M u o t a t h a l (Schwyz). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. April 1874 bei der Telegrapneninspektion in Zürich.

7) T e l e g r a p h i s t in E t t i s w y l (Lnzern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. April 1874 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

8) T e l e g r a p h i s t in S a m a d e n (Granbünden). Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bnndesgesezes vom 2. August 1873, nebst Fr. 450 für Aushülfe und der reglementarischen Provision. Anmeldungsfrist bis zum 21. April 1874 bei der Telegrapheninspektion in Bellenz.

9) T e l e g r a p h i s t in Basel. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bnndesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 2l. April 1874 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

10) K a n z l i s t bei der eidgenössischen Oberzolldirektion in B e r n . Jahresbesoldune bis auf Fr. 2400. Anmeldung bis zum 20. April 1874 bei der Oberzofldirektion in Bern.

N o t e . Dieser Nummer ist beigelegt der Geschäftsbericht des Schweiz. F i n a n z - und Z o l l d e p a r t e m e n t s für 1873 (genehmigt vom Bundesrathe am 10. April 1874).

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1874

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18.04.1874

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580-586

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