Militärische Plangenehmigung betreffend die Gemeinde Wangen a/A-Wiedlisbach, Waffenplatz; Ersatz Trümmerhaus im Übungsdorf vom 20. Mai 2016

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 18. Januar 2016 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Abbruch mit anschliessendem Neubau des Trümmerhauses unter Auflagen genehmigt. Es handelt sich um das Modul Nr. 9 auf dem Übungsplatz für Rettungstruppen.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

31. Mai 2016

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2016-1352