Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Stadt Frauenfeld, Kaserne Auenfeld; Gesamtsanierung und Neubauten Auenfeld Mitwirkung und Anhörung vom 1. Februar 2016 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (Militärische Plangenehmigungsverordnung; SR 510.51).

Gesuchsdossier:

Projektbeschrieb Planbeilagen Umweltverträglichkeitsbericht

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Frauenfeld schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Stadt Frauenfeld vom 1. Februar bis 3. März 2016 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 3. März 2016 bei der Stadt Frauenfeld zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

26. Januar 2016

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2016-0096