1062

# S T #

Bericht der

Finanzsektion der nationalräthlichen Kommission für Prüfung der neuen eidgenössischen Militärorganisation.

(Vom 21. Juli 1874.)

I.

Nach der Staatsrechnung für das Jahr 1873, deren Detailergebnisse wir hier in Erinnerung bringenzuu sollen glauben, betragen die Einnahmen der Eidgenossenschaft die Summe von Fr. 31,778,416. 24; abgesehen von der Konstruktionswerkstätte, dem Laboratorium und der Patronenhülsenfabrik. Das Rechnungswesen dieser Werkstätten ist insoweit ein eigenes, daß man es bei der Beurtheilung der Hilfsquellen des Bundes außer Betracht lassen kann.

Dagegen berüksichtigen wir unter den Ausgaben nur das Deficit dieser Anstalten.

Ferner haben wir unter den Einnahmen den Betrag von Fr. 15,548. 66 für Miethe von Artilleriematerial gestrichen, da nach der neuen Bundesverfassung diese Einnahme, welcher eine kantonale Ausgabe entspräche, dahinfallen wird.

Nach der Staatsrechnung von 1873 sind die eidgenössischen Ausgaben auf die Summe von Fr. 26,100,203. 31 angestiegen; in dieser Ziffer sind die Summen nicht Inbegriffen, welche den Kan-

1063 tonen an Zoll- und Postentschädigungen ausbezahlt wurden, und die künftig dem Bunde verbleiben.

Es belaufen sich also die Bundes-Einnahmen, abgesehen von den Mehrkosten in Folge der neuen Bundcsverfassung und der in Aussicht stehenden Bundesgeseze, auf .

. Fr. 31,778,416. 24 und die Ausgaben auf ,, 26,100,203. 31 mit einem Ueberschuß an Einnahmen von Fr.

welchem wir die Hälfte der Militärtaxen beifügen müssen, die auf die runde Ziffer von . ,, angeschlagen werden können

5,678,212. 93 600,000. --

,.

Total Fr. "6,278,212. 93 oder in runder Summe ,, 6,300,000. -- Mit dieser Summe sind nun die neuen Ausgaben zu bestreiten, welche der Eidgenossenschaft in Folge der Revision der Bundesverfassung zufallen, will man nicht zu den durch Litt, f des Art. 42 der Verfassung vorgesehenen Beiträgen der Kautoue Zuflucht nehmen.

Die neuen Ausgaben, welche der Eidgenossenschaft überbunden werden, können in zwei Kategorien ausgeschieden werden: die unerläßlichen, so zu sagen aufgenöthigten Ausgaben einerseits, und diejenigen Ausgaben anderseits, welche die Bundesbehürden mehr oder weniger in ihrer Hand haben, insofern es ihnen frei* steht, Beschlüsse zu fassen, welche eine größere oder geringere finanzielle Tragweite haben. Wir glauben, zunächst die Summen angeben zu sollen, welche uns als nothwendig, also in die, erste Klasse fallend erscheinen, um sodann ermitteln zu können, was uns für die zweite Kategorie, wohin wir einzig die Militärausgaben zählen, verfügbar bleibt. Es ließen sich in diçse Kategorie auch die Beiträge für Straßen, Eindämmungen, Forstwesen und andere gemeinnüzige Arbeiten einreihen. Da jedoch zur Zeit kein diesfälliger Antrag gestellt ist, außer den bereits votirten Summen, so wollen wir nicht untersuchen, von welchem Belange diese rein hypothetischen Beiträge sein könnten; wir beschränken uns vielmehr darauf, gleich Anfangs zu bemerken, daß es nicht möglich sein wird, solche Beiträge zu gewähren, so wenig als für öffentliche Unterrichtsanstalten, und daß demnach die Artikel 21, 24 und 27 in dieser Beziehung ein todter Buchstabe bleiben werden.

Wir überlassen es den Mitgliedern der Kommission, zu beurtheilen, ob man alle Hilfsquellen und noch darüber hinaus für die -- ihrer Natur nach unproduktiven -- Miiitärausgaben absorbiren soll, zum Nachtheile der öffentlichen Arbeiten und des Unterrichtswesens.

1064

II.

Nach diesen vorausgeschikten Bemerkungen wollen wir nun.

zunächst untersuchen; welche Mehrausgaben sich als unausweichlich herausstellen werden.

Wir haben hierüber von den Departementen des Bundesrathes Auskunft eingeholt und es sind die Ihnen hier vor Augen geführten Ziffern den Berichten entnommen, welche uns diesfalls von den Departementen zugekommen sind.

Die unausweichlichen Mehrausgaben sind die folgenden: Allgemeine Verwaltungskosten .

.

.

. F r . 180,000 Departement des Innern .

.

.

.

,, 389,000 Das Eisenbahndepartement theilt uns mit Schreiben vom 8. Juli mit, daß keine Aenderung eintreten werde, die von der Verfassung herrühren würde, daß man aber genöthigt sein werde, die Gehalte des technischen Personals des Departements, sowie die Zahl der Kontroiingenieure bedeutend zu erhöhen, was eine Büdgeterhöhung von .

.

.

,, 30,000 zur Folge haben werde.

Gesezgeberische Arbeiten ,, 40,000 Bereits beschlossene, aber in der Staatsrechnung von 1873 noch nicht figurirende Gehaltserhöhungen . '.

,, 330,000 In der Rechnung der Zollausgaben haben wir die den Kantonen bezahlten Entschädig ungen ganz abgezogen; es sind daher hier diejenigen für die Alpenstraßen herzustellen . . .

.

,, 530,000 \

.

Nothwendige Mehrausgaben Fr. 1,499,000 in runder Summe ,, 1,500,000

.. .., Diese Ziffer von dem oben angegebenen Ueberschuß von Fr. 6,300,000 abgezogen mit ,, 1,500,000 verbleibt zur Verwendung für Militärausgaben Fr. 4,800,000 über das hinaus, was die Eidgenossenschaft bisher hiefür verwendete.

in.

Sehen wir nun, wie sich diese Ausgaben nach dem vorliegenden Gesezentwurfe gestalten.

1065 Die Botschaft des Bundesraths veranschlagt dieselben auf die Summe von .

.

.

. Fr. 10,492,088 Von dieser Ziffer sind abzuziehen die bereits auf das Budget von 1873 getragenen Ausgaben, welche im Ausgabentotal der Eidgenossenschaft für das genannte Jahr im Betrage von Fr. 26,000,000 Inbegriffen sind, abzüglich: 1) die Kosten des Divisions-Zusammenzugs und der Dienstvermehrungen, wie solche im Geseze vorgesehen sind. Wir glauben nicht zu übertreiben, wenn wir sie auf die Summe von Fr. 150,000 veranschlagen, was nicht die Hälfte der bisherigen Ausgaben ausmacht.

2} die Kosten militärischer Anstalten und Befestigungen^ die in dem Ueberschlage der 10 Millionen nicht inbegriffen sind ,, 82,900 3) die Kosten des Stabsbüreau, aus gleichem Grunde .

.

,, 93,600 Fr. 343,497 Da die Staatsrechnung von 1873 eine Ausgabe von .

. Fr. 3,534,258. 28 angibt, so werden wir, wenn wir obige Beträge davon abziehen mit .

.

.

. fl 343,497. -- um die aus dem vorliegenden Gesezentwurf herfließende Ausgabenvermehrung zu ermitteln, nur abzuziehen haben .

.

----

,,

3,190,761

w a s eine Mehrausgabe v o n .

.

.

.

. F r . 7,301,327 ergibt.

Es ist jedoch zu bemerken, daß in diesen Ausgaben nichts gerechnet ist für Zins oder Mi étti e der Waffenpläze, Kasernen und Zeughäuser. Die Eidgenossenschaft ist aber gehalten, die Kantone billig zu entschädigen, und wiewohl diese leztern Transport

Fr. 7,301,327

1066 Transport Fr. 7,301,327 wahrscheinlich sich Opfer gefallen ließen, um Waffenpläze zu erhalten, so wird gleichwohl dem Bunde von daher eine bedeutende Last zufallen.

Unter Berüksichtigung dessen, was diesfalls bereits jezt bezahlt wird und in der Staatsrechnung von 1873 figurirt, glauben wir eine Mehrausgabe von .

.'

,, 100,000 anseze» zu sollen.

In der Berechnung der Ausgaben hat man wohl die Bewaffnung und Bekleidung berüksichtigt, die diesfällige Veranschlagung scheint uns jedoch zu tief gegriffen.

So werden, was die Bewaffnung betrifft, nur 8000 Gewehre per Jahr für 10,000 Rekruten in Aussicht genommen. Man rechnet nichts für die durch mangelhafte Instandhaltung oder Unfälle unbrauchbar gewordenen Waffen. Zwar gedenkt man einen Theil dieser Ausgaben einerseits den Kantonen anzurechnen, insofern sie es an Ueberwachung fehlen ließen, anderseits der Mannschaft wegen Vernachlässigung. Gleichwohl wird eine ziemlich starke Ausgabe, zu Lasten des Bundes verbleiben, weil in Fällen, wo die Verantwortlichkeit den Privaten trifft, dieser nicht immer im Stande sein wird, das Schuldige zu bezahlen. Sodann muß man für Unterhaltung einer Waffenreserve sorgen. Es ist demnach über die für die Rekrutirung erforderlichen Waffen hinaus noch ein Ueberschuß zu rechnen für die Erneuerung und als Vorrath.

Es mangeln uns alle Angaben, um eine diesfällige Schäzung aufzustellen; doch dürfen wir annehmen, daß die in St. Gallen gemachten Beobachtungen beim Austausche umgeänderter Gewehre gegen Vetterligewehre, denen zufolge ein Viertheil der Gewehre nach sechsjährigem Dienste unbrauchbar oder stark reparaturbedürftig erschienen, auch für die übrige Schweiz ihre Richtigkeit haben werden. Zudem ist zu berüksichtigen, daß das Vetterligewehr eine delikatere Waffe ist, mit Transport

Fr. 7,401,327

1067 Transport Fr. 7,401,327 der sorgfältig umgegangen werden muß, und daß demnach weit mehr Beschädigungen stattfinden werden.

Dieser Proportion zufolge mußte man die Veranschlagungen des Berichts um 4°/o per Jahr erhöhen. Da die Ausgabe für die Bewaffnung auf Fr. 950,000 angesezt wird, so macht 4°/o davon den Betrag von 38,000 n Was die Bekleidung betrifft, so glauben wir, daß bei dem vorgeschriebenen Dienste und mit Rüksicht auf die Bestimmungen der Artikel 147 und 148 gleichfalls ein Zuschlag und zwar von 5o/o Plaz greifen muß, was auf Fr. 1,830,000 ausmacht .

.

.

.

.

.

.

. ,, 91,500 Wir erlauben uns auch zu bemerken, daß die Berechnungen zu niedrig sind. Nach einer vom Kriegskommissariat des Kantons Freiburg gegebenen Uebersicht (eine solche von Genf ist noch höher) finden wir, daß diese Ausgaben, ohne die Schuhe, für die Infanterie, die Schüzen und die Artillerie sich auf Fr. 157 beliefen, für den Train auf Fr. 242, Stiefel inbegriffen, und für die Dragoner auf Fr. 206. 10.

Demzufolge müßte man beifügen: für die Infanterie: 10,000 Mann à Fr. 32 Fr. 320,000 für die Schüzen: 921 Mann à Fr. 27 i> 24,867 für die Cavallerie: 509 Mann à Fr. 10 5,090 ·n für die Artillerie: 1,115 Mann à Fr. 27 30,105 ·n für den Train : 770 Rekruten à Fr. 47 .

36,190 ··> für das Genie: 505 Mann à Fr. 27 ·n_ 13,635 Total 429,887 Endlich ist in den Berechnungen des Bundesrathes eine nicht unbedeutende Berichtigung anzubringen.

Transport Fr. 7,960,714

1068 Transport

Fr. 7,960,714

Wir finden auf Seite 70, daß die Instruktion der Infanterierekruten auf Fr. 1,350,000 berechnet ist. Es leuchtet nicht ein, warum, da der Sold der gleiche bleiben soll, die Kosten der InfanterieInstruktion per Tag zu Fr. 2. 50 berechnet ist, während für die Schüzen Fr. 3. 20 angesezt wird.

Wir sehen wohl aus der Tafel VII, daß diese Ziffer das Ergebniß verschiedener aus den Rechnungen der Kantone gezogener Faktoren ist 5 allein diese leztern können kein so sicheres Resultat ergeben als die aus, den Rechnungen der Eidgenossenschaft selbst gezogenen Ergebnisse bezüglich der Schüzen. In, jedem Falle ist es nicht wahrscheinlich, daß die Eidgenossenschaft für die Infanterie weniger ausgebe als sie für die Schüzen ausgegeben hat und auszugeben gedenkt; es ist also sicherer, sich an diese leztere Ziffer zu halten.

Demnach sind für die Infanterierekruten 70 Cts.

per Tag beizufügen, was folgende Ergebnisse mit sich bringt: 10,100 X 52 X 70 = .

. Fr. 364,000 dazu noch 20,000 Tage Eintritt und Austritt x 70 = .

.

. ,, 14,000 50,110 Mann Repetitionsschulen X10 X 70 «= ,, 350,770 dazu noch 100,220 Tage Eintritt und Austritt X 70 = .

70,154 beizufügen ein Total von

,,

798,924

Die Mehrausgaben für das Militärwesen können daher auf die respektable Summe von .

. Fr. 8,759,638 oder in runder Summe ,, 8,760,000 angeschlagen werden.

Weiter oben haben wir gesehen, daß die zur Dekung dieser Mehrausgabe verfügbaren Mittel sich nur auf ,. .

belaufen, daher ein Defizit von .

.

.

.,,

4,800,000

. Fr. 3,960,000

1009 IV.

Um uns über die allgemeine Finanzlage genau zu Orientiren, dürfen wir die Bedürfnisse nicht außer; Acht lassen, welche durch die Tilgung der Anleihen bedingt sind.

Nach der Botschaft des Bundesraths vom 4. Juli 1873 erheischt die Amortisirung eine jährliche Summe von Fr. 1,600,000. Zwar bemerkt der Bundesrath, daß vom Jahre 1875 an die für öffentliche Werke votirten Summen wegzufallen beginnen. Es wird jedoch nur eine Kompensation von Fr. 550,000 im Jahr 1876 eintreten, so daß für die Amortisirung ein Defizit von Fr, 950,000 für jenes Jahr verbleibt; im Jahr 1877 wird dieses Defizit um Fr. 71,000 sich vermindern und sich auf Fr. 879,000 stellen; -- und im Jahr 1878 um weitere Fr. 540,000 herabgehen und bei Fr. 379,000 stehen bleiben.

Die wahrscheinlichen Defizite, d. h. die ungedekten Differenzen zwischen den Einnahmen und den Bedürfnissen der Bundeskasse, werden sich demnach wie folgt gestalten: im Jahr 1875 im Betrage von Fr. 5,660,000 * » 1876 ,, ,, ,, ,, 5,110,000 ,, ,, 1877 ,, ,, ,, ,, 5,039,000 » ,, 1878 ,, ,, » ,, 4,499,000 ,, ,, 1879 u. ff. ,, ,, ,, ,, 4,499,000 Durchschnitt der Defizite für fünf Jahre Fr. 4,860,000.

Von diesem Zeitpunkte an wird keine weitere Erleichterung in den Ausgaben zu hoffen sein, mit Ausnahme des Schneebruohs arn St. Gotthard den wir aber außer Betracht lassen können. Es handelt sich hier um einen Betrag von Fr. 48,000, welcher nach Eröffnung der Bahn wegfallen, der jedoch offenbar durch Mehrausgaben in andern Rubriken mehr als aufgewogen werden wird.

Eine Erleichterung dieser Defizite kann auch eintreten auf dem Wege der Zunahme der Zoll- und vielleicht auch der Posterträgnisse, doch wäre es zu kühn, auf eine so weitgehende Einnahmenvermehrung zu rechnen, daß dadurch das Defizit und die unausweichlichen Mehrausgaben gedekt werden könnten.

Ueberdieß wird mau, wie wir wiederholen, die Artikel 21, 24 und 27 der Verfassung nicht ewig unausgeführt hissen können.

V.

Bis hieher haben wir die Lage vom Gesichtspunkte der eidgenössischen Finanzen untersucht und es wurde die nachgewiesene

1070 Ausgabenvermehrung einzig vom Gesichtspunkte des eidgenössischen Voranschlags festgestellt. Es ist nun auch noch die Ausgabenvermehrung zu ermitteln, welche sich ergibt, wenn man auch die Ausgaben berükeichtigt, welche auf den Kantonen lasten würden.

In dieser Beziehung finden wir folgende Differenzen: Die Ausgaben der Eidgenossenschaft beliefen sich im Jahr 1873 auf , .

.

.

.

.

.

.

. F r . 3,200,000 diejenigen der Kantone, nach dem Berichte des Bundesraths vom 4. Juli 1873, auf .

. ,, 4,560,000 Zusammen Fr. 7,760,000 Nach den Berechnungen des Bundesraths werden die aus der neuen Militärorganisation sich ergebenden Militärausgaben sich belaufen auf -, 10,492,088 welchen die in unserm Berichte bezeichnetenun-berechnet gebliebenen Ausgaben beizufügen sind mit ,, 343,497 dazu noch, die obigen Mehrberechnungen 1,458,311 Total Da die bisherigen Ausgaben nur

Fr. 12,293,896 ,, 7,760,000

betragen, so veranlaßt der neue Entwurf eine Vermehrung um .

.

.

.

.

.

. F r . 4,533,896 oder mehr als die Hälfte der gegenwärtigen Ausgaben.

VI.

Endlich, um diese Uebersicht der Finanzlage zu schließen, wollen wir einen Blik auf die ökonomischeu Verhältnisse werfen, d, h. den der Mannschaft verursachten Verlust an Zeit und demgemäß an Produktionskraft in's Auge fassen.

Die verlernen Tage kommen ungefähr einer Bevölkungsabnahme von 5000 Mann gleich.

Wirresümiren also die, jährliche Ausgabe, welche das der Kommission vorliegende Militärorganisationsprojekt nach sich ziehen wird, dahin : 1) Wirkliche Ausgaben der Eidgenossenschaft . Fr. 12,300,000 2) Verlorne Arbeit oder Verlust an ökonomischen Kräften ,, 8,500,000 Total Fr." 20,800,00 In dieser Ziffer sind nicht Inbegriffen die Verwaltungsausgaben, die den Kantonen verbleiben, die Ankäufe von Kanonen und die

1071 Vermehrung des Kriegsmaterials, was Alles auch eine Folge der neuen Organisation sein wird. Wir beschränkten uns darauf, .die jährlichen Ausgaben und Einnahmen zu veranschlagen.

VII.

Sehen wir nun, da wir die Finanzlage kennen, was zu thun sei. Wir entdeken nur zwei Auswege: Entweder, um das Gleichgewicht des Budgets aufrechtzuerhalten und der Bundeskasse die erforderlichen Mittel zu verschaffen, -- von den Kantonen die in Litt, f von Art. 42 der Bundesverfassung vorgesehenen Beiträge einfordern; -- oder die Militärausgaben auf das Niveau der Hilfsmittel herabsezen, mit dem Vorbehalte, sie progressiv zu vermehren, je nachdem auch leztere anwachsen.

Der Bericht des Bundesraths v von 1873 sezte das muthmaßliche Defizit auf Fr. 1,400,000 an, und nahm au, dasselbe könnte auf weniger als Fr. 1,000,000 reduzirt werden, weil man nicht sofort die für die eidgenössische Universität vorgesehenen Fr. 500,000 in Anspruch nehmen werde und weil der Beitrag au die Rheinkorrektion nicht unmittelbar bevorstehe. Der Bericht fügte bei : ,,Endlich ist nicht zu vergessen, daß der bedeutendste Ausgabenüberschuß der Eidgenossenschaft von den Militärausgaben herrührt, daß aber den Bundesbehörden freisteht, dieselben je nach dem jeweiligen Finauzstande bis auf einen gewissen Punkt abzuändern.tt Wir glaubeu nicht, daß es gilt sei, gleich beim Inkrafttreten der neuen Bundcsverfassung zu den kantonalen Beiträgen Zuflucht zu nehmen. Vielmehr halten wir dafür, daß angesichts der uns vorgeführten Ziffern nur ein Mittel besteht, nämlich wenigstens für eine erste Periode die aus dem Gesezentwurfe herfließenden Militärausgaben entsprechend zu vermindern.

Da ein Defizit von der Durchschnittsziffer von Fr. 4,860,000 vorgesehen ist, so sollten wir suchen, bei den zu beantragenden Reduktionen dieser Ziffer möglichst nahe zu kommen, um das Gleichgewicht der Bundesünanzeii nicht zu stören.

VIII.

In erster Linie könnte man den Bestand und damit die Anzahl der jährlich einberufenen Rekruten vermindern. Zwar ist angesichts des ersten Alinea von Art. 18 der Verfassung eine gute Instruktion der Wehrpflichtigen erfordert, welches auch ihre Anzahl sei, und es kann dieae leztere je nach den Umständen geringer oder

1072 hoher als diejenige sein, welche den Berechnungen zu Grunde gelegt worden ist, ohne daß man eine direktere Einwirkung darauf hatte.

Immerhin ließe sich eine namhafte Reduktion der Soldtage und der Unterrichtskosten erzielen, wenn man bei den Dienstbefreiungen etwas weiter geht und z. B. den in Art. 2 vorgesehenen auch die Enthebung der Familienstüzen beifügt; -- wenn man eine spatere Instruktion der Studirenden und Lehrlinge in Aussicht nimmt, um die Studien und den Besuch der Werkstatten zu begünstigen; -- und wenn die Aerzte die Thierarzte und die Geistlichen von der Rekrutenschule enthoben werden.

Sodann konnte man auch strenger sein in der Zulassung von Dienstfähigen- Durch eine daherige Verminderung der Zahl der Infanterierekruten um 1000 wurde man eine Reduktion der Ausgaben erzielen: für Rekruteninstruktion . ' .

.

.

. F r . 135,000 ,, Bewaffnung .

.

.

.

.

.

. ,, 66,400 ,, Bekleidung ,, 172,900 Total Fr" 374,300 Die Zahl der Kavallerieschwadronen könnte auf 16 reduzirt werden, d. h. 2 per Division, was eine Verminderung um 992 Mann verursachen wurde; die daherige Kostenverminderung würde sich wie folgt gestalten : für Rekruteninstruktion 188 X 70 X 10 .

. Fr. 131,600 Repetitionskurse 10001 X 12 X 10 .

. ,, 120.000 L Bewaffnung, 61,476 ., Bekleidung .

.

".

, 38,728 » Pferdestellung 192,000 Zusammen Fr. 543,804 Indessen würden diese 992 Mann in andere Waffengattungen eintreten, die Infanterie z. B., so daß wir die auf der Kavallerie ersparte Ausgabe auf die Infanterie zu übertragen hätten ; daherige Vermehrung der Infanterieausgaben : für Rekruteninstruktion 188 Rekruten X 52 X Fr. 3. 20 = .

.

.

.

.

. Fr. 31,283 a Bewaffnung ,, 13,100 ,, , Bekleidung ,, , 29,526 t .

Fr.

Abzuziehen von der" Summe von

**" "

<

3,909

F

r. 543,004

73,909 ' ' v

verbleibt als Ersparniß auf dem Kavalleriebestande Fr. 469,895

1073 Wir lassen biebei außer Berechnung die Infanterierepetitions schulen, da wir dieselben auch oben, bei Beantragung der Verminderung des Rekrutenbestandes, nicht berechneten.

Wollte man die Zahl der Schwadronen nicht vermindern, so könnte man doch wenigstens den Bestand derselben um 10 Mann reduziren, was 240 Mann wenigstens ausmachen würde Allerdings wäre so die Ersparniß minder namhaft; doch würde sie sich immerhin auf die Summe von ungefähr Fr. 50,000 belaufen.

Wendet man ein, daß wir so den Bestand der Armee allzusehr vermindern, so antworten wir, daß dieß eine chimärische Besorgniss ist; denn es ist wahrscheinlich, daß dieRekrutirungg mehr als 10,000 Rekruten liefern wird, und daß also das, was der Bericht im Auge hat, gleichwohl wird erreicht werden können.

Unsere Anträge zielen nur auf Verminderung der Ausgaben ab, und wir sind hiebei genöthigt, von konventionellen Ziffern auszugehen; es ist aber zu befürchten, daß die von uns beantragten Reduktionen nur proportionell sein werden, während das wirkliche Defizit unsere Berechnungen noch übersteigen dürfte. « Die Modifikation, welche man am Art. 41 vornehmen könnte, hätte auch eine gewisse Ersparniß zur Folge durch Verminderung des Schulpersonals.

Nach diesem Artikel müssen die Offiziersaspir inten als einfache Soldaten eine Unteroffiziersschule und sodann eine Aspirantenschule durchmachen. Man könnte es nun freistellen, einfache Soldaten oder Korporale, welche nur eine Rekrutenschule durchgemacht haben, als Offiziersaspiranten zu bezeichnen. DasSchulpersonall der Unteroffiziere würde so vermindert werden.

Die Artikel 79, 80 und 81 werden auch Ausgaben verahlaßen, die nicht veranschlagt worden sind, aber ohne Uebelstand vermieden werden können.

IX.

In Bezug auf die Instruktion kann eine Ersparniß dadurch erzielt werden, daß man die acht ersten Klassen nur alle zwei Jahre zu den Repetitionsschulen einberuft.

Für die Infanterie könnte man, anstatt der jährlichen 10 Tage, sich mit Vortheil, selbst für die Instruktion, mit 15 Tagen alle zwei Jahre begnügen. Diese Verfügung würde von 20 Tagen 5 ersparen, d. h. 1/28 der jährliche» Ausgaben;

1074 Da leztere auf Fr. 1,252,750 berechnet ist, so macht '/» Fr. 156,592 Dazu noch die Hälfte der Eintritt- und Austritt-Tage 125,275 Das Gleiche könnte auch bei den Schüzen geschehen was eine Reduktion ergäbe von 30,477 Auch die Kavallerie würde alle zwei Jahre für 1 8 Tage einberufen, Ersparniß .

.

.

.

50,925 Dazu noch die Hälfte der Eintritt- und Austritt-Tage 33,960 Die Artillerie hätte 15 Tage statt 20, Ver124,560 minderung V4 Total Fr. 521,789 Im Weitern müßte man die Zahl der Rekruten tage vermindern und sie auf 42 statt 52 Tage ansezen; Verminderung .

.

· .

,, 165,000 In Folge vorstehender Anträge würde der Art. 104 in dem Sinne abgeändert, daß die regimentsweiser Uebungen auf je das dritte und die Brigadeübungen auf je das fünfte Jahr verlegt würden.

Biese Kehrordnung würde successive nach Divisionen eingeführt, was eine fernere Erleichterung für die ersten Jahre mit sich bringen und sie auf die Jahresbüdgets vertheilen w ürde.

Eine Reduktion des Artillere-Instruktionskurses auf 50 Tage, d. h. um ergibt .

.

.

.

.

. F r . 106,000 Ebenso für das Genie, Pionnière ,, 16,200 Durch die Verfügung, die Landwehr nur alle zwei Jahre (Art. 140) auf zwei Tage zu versammeln, würde man die Hälfte der Eintritt- und Austritt-Tage ersparen, m i t .

.

.

.

.

.

.

,, 100,000 Fr. 387,200

X.

Die Bestimmung des Entwurfs betreffend Pferdestellung ist einer der wichtigern Faktoren für die Kostenvermehrung Bisher ist die Rekrutirung der Kavallerie allerdings sehr schwierig gewesen ; allein könnte man nicht dem Manne statt den vollen Werth des Pferdes nur die Hälfte desselben vergüten? In der Zwischenzeit außer Dienst würde der Kavallerist das Pferd benuzen und .man hätte so unter allen Umständen nur Kavalleristen, welche die Mittel besizen, ein Pferd zu behalten, d. h. welche ein solches auf ihre Kosten und Gefahr halten würden, wenn sie nicht Dienst thäten.

1075

Diese Ersparniß kann erzielt werden ohne Besorgniß vor dem Nichtgelingen der Rekruiirung. Kostenverminderung auf der Pferdestellung .

.

.

. F r . 173,000 XI.

Die Solderhöhung rechtfertigt sich allerdings; allein angesichts des von uns nachgewiesenen Defizits ist es unerläßlich, in bescheideneren Schranken zu verbleiben. Eine Erhöhung auf nur 60 Rp. wäre genügend. Dadurch würde folgende Kostenersparniß erzielt : Fr. 100,000 für die Infanterie, ,, 9,000 ,, ,, Schüzen, ,, 21,200 ,, ,, Artillerie, ,, 4,300 ,, ,, Pionnière, ,, 1,200 . ,, Pontonniere, ,, 76,000 " ,, ' ,, Repetitionsschule, Fr. 211,700 XII.

Zusammengefaßt, lauten unsere Reduktionsvorschläge dahin: 1) Auf dem Infanteriebestand .

.

.

, Fr. 373,400 2) ,, ,, Kavalleriebestand ,, 469,895 3) Ersparniß an Diensttagen, .

.

.

. ,,> 1,073,989 4) ,, auf der Pferdestellung .

.- ,, 173,000 5) ,, ,, dem Solde .

.....

.. ,, 210,000 6) Verschiedene nicht berechnete Ersparnisse, welche an den Offiziers- und Unteroffizierskursen zu erzielen wären . .

.

.

49,716 Total der Streichungen Fr. 2,350,000 Es bliebe also, selbst noch diesen Anträgen gegenüber, ein Defizit von Fr. 2,510,000. Wir müssen lüebei wiederholen, daß in demselben die Bedürfnisse nicht berüksichtigt sind, welche, sich unausbleiblich geltend machen werden für das Unterrichtswesen, die öffentlichen Bauten, das Fostwesen etc..

Nach dem Berichte des Departements des Innern haben wir die unerläßlichen Ausgaben für die eidgenössische Universität nur auf Fr. 300,000 angegebenman muß jedoch darauf rechnen, daß diese Ausgabe auf Fr. 500,000 ansteigen wird. Werden wir die Beiträge an die ohern Industrieschulen ablehnen können ? Das Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen, gibt noch eine Summe Bundesblatt. Jahrg. XX VI. Bd. III.

73

loiç von Fr. 100,000 als dringend an. Wir l aben dieselbe nicht gerechnet, weil die Käthe sie hinausschieben können. Dieß alles beweist aber, daß man das Defizit mindestens um Fr. 300,000 erhohen konnte, so daß es auf Fr. 3,000,000 anätiege. Die Kommission wird daher zu prüfen haben, ob, ohne die t eantragten Reduktionen, welche uns als ein notwendiges Minimum erscheinen, sie nicht noch anderweitige wird ermitteln können.

Wir wollen jedoch nicht schließen, ohne zu erklaren, daß wenn das Projekt im Sinne einer bedeutenden Verminderung der Ausgaben aufgefaßt werden muß, vur dagegen die Organisation vollstandig gutheißen, da sie uns sehr gut durchdacht erscheint.

L a u s a n n e , den 21. Juli 1874.

Die U n t e r - K o m m i s s i o n :

L. Weck-Reynold, Moïse Tautier.

1077

# S T #

Bericht der

Finanzsektion der ständeräthlichen Militärkommission, betreffend die neue eidgenössische Militärorganisation.

(Vom 3. November 1874.)

I

·· ·

Nach der Botschaft des Bundesraths, Seite 97, wird die zur Inkraftsezung des Entwurfs einer neuen eidgenössischen Militärorganisation erforderliche Gesammtausgabe sich stellen auf Fr. 10,492,088 Nach der Kommission des Nationalraths (S. 65 ihres Protokolls) sind dieser Ziffer noch folgende nicht in Rechnung gezogene Posten hinzuzufügen: a. Unterhalt der Militärgebäude ,, 82,000 b. Stabsbüreau und topographische Karte . ,, 93,000 c. Schießmunition ,, 50,000 Total Fr. 10,717,000 Unserer Ansicht nach sind noch folgende Bemerkungen zu berüksichtigen : 1) Die Kosten für die Bekleidung der Rekruten sind auf Fr. 125 per Mann berechnet. Aus vertrauenswerthen Nachweisungen scheint nun aber Transport Fr. 10,717,000

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Bericht der Finanzsektion der nationalräthlichen Kommission für Prüfung der neuen eidgenössischen Militärorganisation. (Vom 21. Juli 1874.)

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Jahr

1874

Année Anno Band

3

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56

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.12.1874

Date Data Seite

1062-1077

Page Pagina Ref. No

10 008 465

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