Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) Ende 2014 hat das Parlament den geänderten Artikel 119 Bundesverfassung (BV; SR 101) sowie das den Verfassungsartikel konkretisierende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG; SR 810.11) verabschiedet. Der Verfassungsartikel wurde am 15. Juni 2015 von Volk und Ständen angenommen. Die Abstimmung über das geänderte Fortpflanzungsmedizingesetz findet am 5. Juni 2016 statt. Die Inkraftsetzung des geänderten Gesetzes findet im Laufe des Jahres 2017 statt. Bis zu diesem Zeitpunkt bedarf es einer Anpassung des ausführenden Verordnungsrechts an die neuen gesetzlichen Vorgaben.

Datum der Eröffnung: 26. September 2016 Vernehmlassungsfrist: 9. Januar 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, Service Center, Postfach, 3003 Bern, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. Oktober 2016

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Bundeskanzlei

2016-2562