Bundesbeschluss über die Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020) vom 8. März 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. Juli 20152, beschliesst:
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für das Programm über die Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020) wird ein Verpflichtungskredit von 70 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 1
2
1 2
Etappierung
Die Freigabe des Kredits nach Artikel 1 erfolgt in drei Etappen: a.
Für die Umsetzung der ersten Etappe werden Mittel im Umfang von 5 Millionen Franken freigegeben.
b.
Die Freigabe der zweiten Etappe im Umfang von 49 Millionen Franken und der dritten Etappe im Umfang von 16 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.
Unter den freigegebenen Etappen können Verschiebungen vorgenommen werden.
SR 101 BBl 2015 5735
2015-1132
2305
Programm APS2020. BB
Art. 3
BBl 2016
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 8. Dezember 2015
Nationalrat, 8. März 2016
Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol
Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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