16.023 Botschaft über den Rahmenkredit für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft, die Teil der Gruppe der Interamerikanischen Entwicklungsbank ist vom 17. Februar 2016

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC).

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. Februar 2016

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2015-3254

1641

Übersicht Gegenstand dieser Vorlage ist die Beteiligung der Schweiz an der zweiten Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC). Diese Kapitalerhöhung erfolgt im Rahmen einer Reform innerhalb der Gruppe der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB), mit der die Tätigkeiten der Gruppe zugunsten der Entwicklung des Privatsektors in der Region Lateinamerika und Karibik zusammengefasst und ausgebaut werden sollen. Für die beantragte Zeichnung wird ein Betrag von 19,7 Millionen US-Dollar benötigt, was einem Verpflichtungskredit von 21,7 Millionen Franken entspricht, der in sieben Tranchen zwischen 2016 und 2022 zu bezahlen ist. Das Geschäft ist in der Botschaft über die Internationale Zusammenarbeit der Schweiz 2017-2020 erwähnt; es braucht dazu aber einen Beschluss des Parlaments, da es sich um eine Kapitalerhöhung und nicht um eine Schenkung handelt.

Ausgangslage Laut Botschaft über die Internationale Zusammenarbeit der Schweiz 2017-2020 gehört die IDB-Gruppe zu den prioritären internationalen Entwicklungsorganisationen für unser Land. Sie ist die wichtigste internationale Finanzinstitution in der Region Lateinamerika und Karibik. Die IDB-Gruppe gewährt dem öffentlichen und privaten Sektor der Länder dieser Region Finanzierungen. Die IIC wurde 1984 mit dem Auftrag gegründet, die wirtschaftliche Entwicklung der Länder, in denen die IDB-Gruppe tätig ist, zu fördern. Dies umfasst insbesondere die Errichtung, Entwicklung und Modernisierung kleiner und mittlerer Unternehmen.

In den vergangenen Jahren hat die IDB-Gruppe ihre Tätigkeiten zugunsten des Privatsektors kontinuierlich ausgebaut. Um Synergien besser zu nutzen und die Wirksamkeit dieser Tätigkeiten zu erhöhen, wurde 2013 ein Reformprojekt beschlossen, das in einem Entscheid der Gouverneure im März 2015 konkrete Form angenommen hat. Die Reform sieht vor, sämtliche Tätigkeiten für den Privatsektor innerhalb der IIC zusammenzufassen. Dieser Entscheid ist mit einer Kapitalerhöhung von 2,03 Milliarden US-Dollar für die IIC verbunden. Davon stammen 725 Millionen US-Dollar von der IDB und 1305 Millionen US-Dollar werden von den Aktionären gezeichnet, zu denen auch die Schweiz gehört.

Inhalt der Vorlage Es wird beantragt, die Zeichnung von 1217 neu ausgegebenen Aktien in Höhe von 19,7 Millionen US-Dollar durch die Schweiz zu
genehmigen. Dies entspricht den für die Schweiz Bezugsrechten, wie sie Anhang A der von den Gouverneuren der Bank im März 2015 angenommenen Resolution festlegt. Mit dieser Zeichnung von bescheidenem Umfang will die Schweiz ihr Engagement für die Entwicklung dieser Weltregion stärken, insbesondere in einem wachsenden formellen Privatsektor.

Ausserdem möchte sie ein glaubwürdiger und verlässlicher Partner bleiben. Bei sonst gleichen Bedingungen plant die Schweiz, ihre Vertretung in den Entscheidungsgremien der IIC beizubehalten.

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BBl 2016

Botschaft 1

Grundzüge der Vorlage

1.1

Ausgangslage

Seit dem 9. Juli 1976 gehört die Schweiz dem Übereinkommen vom 8. April 19591 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank und seit dem 23. März 1986 dem Übereinkommen vom 19. November 19842 zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft an. Laut Botschaft über die Internationale Zusammenarbeit 2017-2020 vom 17. Februar 2016 gehört die IDB-Gruppe für die Schweiz zu den prioritären internationalen Entwicklungsorganisationen. Über ihre Organe unterstützt die IDB-Gruppe die Länder in Lateinamerika und der Karibik sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor bei ihrer Entwicklung. Sie ist die grösste und einflussreichste in dieser Region tätige internationale Entwicklungsbank.

Die IDB-Gruppe setzt sich derzeit aus zwei Hauptorganen zusammen: ­

Die IDB (Inter-American Development Bank) gewährt insbesondere langfristige Kredite an Staaten in Lateinamerika und der Karibik; für ihre Raten profitiert die IDB von den Refinanzierungsbedingungen einer Institution mit dem bestmöglichen Rating (AAA) auf dem Finanzmarkt. Seit die Schweiz Mitglied der IDB ist, hat sie sich an den sechs Kapitalerhöhungen beteiligt.

Zwischen 2010 und 2014 hat die Bank jährlich Finanzierungen in Höhe von 10 bis 13 Milliarden US-Dollar gewährt, davon durchschnittlich 1,6 Milliarden US-Dollar pro Jahr im Privatsektor.

­

Die IIC (Inter-American Investment Corporation) gewährt Finanzierungen an den Privatsektor und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Lateinamerika und der Karibik. Die Schweiz hat sich an der einzigen Kapitalerhöhung im Jahr 19953 beteiligt. Bis zu diesem Zeitpunkt gewährte die IIC Finanzierungen in Höhe von rund 50 Millionen US-Dollar pro Jahr. Seither hat sich das Jahresvolumen verzehnfacht.

Seit März 2013 haben sich die Gouverneure der IDB für eine Reform der Tätigkeiten der Gruppe zur Unterstützung der Entwicklung des Privatsektors ausgesprochen.

Dabei soll eine neue Vision der Tätigkeiten der Gruppe in diesem Bereich mit folgenden Leitlinien umgesetzt werden:

1 2 3

­

Verringerung von Armut und Ungleichheiten sowie Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums;

­

Suche nach Möglichkeiten, die Entwicklung zu beeinflussen und gleichzeitig eine nachhaltige finanzielle Leistungsfähigkeit sicherzustellen;

­

Verfolgen eines systemischen Ansatzes, der die Finanzierung und technische Unterstützung abdeckt und primär folgende Bereiche betrifft: i) Zugang zu SR 0.972.4 SR 0.972.42 BBl 1995 III 1105 (­1212)

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Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, ii) Infrastrukturfinanzierung, iii) Unterstützung von Innovation und technologischer Entwicklung, iv) grünes Wachstum, v) Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen durch private Stellen.

Im Rahmen der Reform sollen die Tätigkeiten der IDB zugunsten des Privatsektors innerhalb der IIC zusammengefasst werden. Ab dem 1. Januar 2016 ist die IIC somit für die Darlehens- und Investitionsgeschäfte der IDB-Gruppe im Zusammenhang mit im Privatsektor tätigen Unternehmen zuständig.

Nach einer Prüfung der Optionen zur Finanzierung dieser Reform entschieden die Gouverneure im März 2015, das Kapital der IIC zu erhöhen und gleichzeitig Ressourcen aus der IDB zu transferieren (detaillierte Beschreibung unter Ziff. 2.2).

Die laufenden Reformen stehen im Einklang mit der 2010 von der Gruppe festgelegten Strategie und ihrer revidierten Fassung für 2016-2020. Diese zielt hauptsächlich auf eine Verringerung der Ungleichheiten, die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung insbesondere dank Produktivitätsgewinnen, Innovation und Integration ab.

Die in der Region tätigen internationalen und multilateralen Finanzinstitutionen spielen eine wesentliche Rolle bei der Förderung angemessener Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Privatsektors und innovativer Finanzinstrumente. Sie wirken zudem als Katalysator für Drittmittel (private oder institutionelle Investoren).

Schliesslich können sie dazu beitragen, vom Markt nicht abgedeckte Bedürfnisse zu erfüllen, insbesondere bei der Finanzierung von KMU.

1.2

Gegenstand des Kreditantrags

Der vorliegende Kreditantrag betrifft eine Verpflichtung von 19,7 Millionen USDollar, die über sieben Jahre (2016-2022) zu bezahlen sind. Dies entspricht 21,7 Millionen Franken einschliesslich einer Reserve für Wechselkursrisiken. Der vorgeschlagene Betrag dient zur Zeichnung der Aktien, auf die die Schweiz gemäss der von den Gouverneuren im März 2015 angenommenen Resolution Anrecht hat (Details dazu unter Ziff. 2.2).

1.3

Allgemeines Interesse der Vorlage

Mit der Reform und der damit verbundenen Kapitalerhöhung der IIC soll die Wirkungskraft der Gruppe bei der Unterstützung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums über den Privatsektor der Region gestärkt werden. Dies beinhaltet unter anderem die Schaffung von formellen Arbeitsplätzen und die Verringerung von Ungleichheiten. In diesem Sinne plant die Gruppe, ihren Einfluss zu vergrössern und zu messen, namentlich im Hinblick auf die Teilnehmenden an berufsbegleitenden Ausbildungen, die von den unterstützten Unternehmen geschaffenen Arbeitsplätze, die Anzahl der an Projekten zur Einbindung in die Wirtschaft teilnehmenden Frauen sowie die Anzahl Unternehmen (Mikro-, kleine und mittlere Unternehmen), die eine

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Finanzierung oder technische Unterstützung erhalten haben. Der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten bleibt nämlich wie in anderen Regionen der Welt eine Herausforderung, besonders für KMU sowie in ländlichen Gebieten.

Mit der strategischen Entscheidung, die Tätigkeiten der IDB zugunsten des Privatsektors innerhalb der IIC zusammenzufassen, sollen Synergien besser ausgeschöpft und damit die Wirksamkeit der Tätigkeiten der Gruppe in diesem Bereich verbessert werden. Gemäss den heutigen Schätzungen dürften die aus der Reform hervorgehenden Effizienzgewinne in den nächsten zehn Jahren Einsparungen von über 100 Millionen US-Dollar ermöglichen.

Dank der Kapitalerhöhung wird die IIC zudem in der Lage sein, ihre Tätigkeiten auszubauen. Nach der Übernahme der Tätigkeiten der IDB zugunsten des Privatsektors plant sie somit, zwischen 2016 und 2025 Finanzierungen in Höhe von 3,4 Milliarden US-Dollar pro Jahr zu gewähren. Im Vergleich dazu waren es vor der Reform 2,1 Milliarden US-Dollar (durchschnittlich 1,6 Mrd. USD von 2010-2014 für die Tätigkeiten im Privatsektor der IDB und 0,5 Mrd. USD per Ende 2014 ausschliesslich für die Tätigkeiten der IIC). Neben dieser direkten Finanzierung sollen zusätzlich Drittmittel mobilisiert werden. Angestrebt werden von 2016 bis 2019 über 15 Milliarden US-Dollar, gegenüber weniger als 9 Milliarden US-Dollar von 2012 bis 2014.

Wirtschaftswachstum ist eine notwendige Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung und eine Verringerung der Armut. Letzteres bleibt ein wichtiges Ziel für eine Region, in der die Armut weiterhin gravierend ist und die Ungleichheiten tendenziell grösser werden. Der Privatsektor, insbesondere die Mikrounternehmen sowie die kleinen und mittleren Unternehmen, stellt in den Entwicklungsländern über 90 Prozent der Arbeitsplätze bereit und spielt damit eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. In zahlreichen lateinamerikanischen Ländern beschränkt sich die Wirtschaft indessen noch weitgehend auf den informellen Sektor (47 % der Stellen finden sich gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation im informellen Sektor). Eine stärkere Formalisierung der Wirtschaft würde höhere Steuereinnahmen für die betreffenden Staaten ermöglichen und damit ihre Abhängigkeit mit Blick auf die öffentlichen Schulden verringern.

1.4

Interesse des Bundes am Projekt

Mit der Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der IIC kann diese sich in der internationalen Gemeinschaft weiterhin als glaubwürdiger und verlässlicher Partner positionieren. Die Schweiz fördert einen starken Privatsektor als Mittel zur Verringerung von Armut und Ungleichheiten und sie gehört zu den Mitgliedsländern, die innerhalb der IDB-Gruppe die Idee einer Reform stark unterstützt haben.

Sie nahm seit 2013 aktiv an den Diskussionen teil, insbesondere um sicherzustellen, dass die Reform zu Effizienzsteigerungen führt und sich die künftige IIC auf Ziele eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums konzentriert, unter anderem durch eine Hebelwirkung auf Finanzierungen Dritter.

Die Schweiz sendet damit ausserdem ein politisches Signal aus, dass sie ihre Unterstützung zugunsten der Entwicklung der gesamten Region weiterführen will. Dies 1645

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entspricht auch ihrer Handlungsstrategie für den Kontinent, sowohl mit Blick auf eine verstärkte Unterstützung auf multilateralem Weg als auch hinsichtlich der spezifischen Unterstützung der Entwicklung des Privatsektors als Wachstumsfaktor und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die IDB-Gruppe ist für die Schweiz laut der Botschaft über die Internationale Zusammenarbeit 2017-2020 eine der prioritären internationalen Entwicklungsorganisationen. Als Mitglied der Gruppe hat die Schweiz ein unmittelbares Interesse daran, dass die Institution wirksam agiert und die festgelegten Ziele erreicht.

Beteiligung der Schweiz an der IDB-Gruppe4 IDB

IIC

Gründung Mitglied seit

1959 1976

1984 1986

Kapitalanteil

0,47 %

1,52 %

Gesamtverpflichtung davon einbezahlt (Mio. USD)

739 26,8

10,7 10,7

Stimmrechtsgruppe

Belgien, China, Deutschland, Israel, Italien, Niederlande, Schweiz

Dänemark, Finnland, Frankreich, Kanada, Norwegen, Schweden, Schweiz

Schweizer Vertretung gemäss ausgehandeltem Zeitplan

Stellvertretende/r Exekutivdirektor/in oder 1 Berater/in (periodisch)

Exekutivdirektor/in oder stellvertretende/r Exekutivdirektor/in (periodisch)

Mit dem für diese Beteiligung vorgeschlagenen Betrag kann die Schweiz gleichzeitig die finanziellen Auswirkungen auf ihr Budget beschränken und ihre Rolle innerhalb der Stimmrechtsgruppe der IIC beibehalten, obwohl ihr relatives Gewicht bis 2025 abnimmt (1,28 % ggü. 1,52 % heute). Aufgrund der Höhe der angekündigten Zeichnungen der anderen Länder der Stimmrechtsgruppe, der die Schweiz in der IIC angehört, kann die Schweiz mit dem vorgeschlagenen Zeichnungsbetrag ihr Gewicht innerhalb der Stimmrechtsgruppe behalten.

Die Ziele der IIC zur Förderung der Entwicklung im Privatsektor entsprechen den Prioritäten der Schweiz, wie sie in der Botschaft über die Internationale Zusammenarbeit 2017-2020 festgelegt sind. Die Schweiz will in Lateinamerika mit der Umsetzung ihrer Ziele mehr Gesellschaftsschichten ermöglichen, sich langfristig aus der Armut zu befreien und ihre Einkommensgrundlage zu diversifizieren. Zudem möchte die Schweiz in den betreffenden Ländern die vorhandenen Ungleichheiten und die Anfälligkeit gegenüber externen Schocks verringern. Für die Schweiz hängt die soziale Integration erwiesenermassen auch von den wirtschaftlichen Möglichkei4

Jedes Organ verfügt über einen besonderen Rechtsstatus und eine etwas andere Mitgliederliste. Entsprechend ist die Schweiz in jedem Organ mit einem unterschiedlichen Stimmrechtsanteil und über eine unterschiedlich zusammengesetzte Stimmrechtsgruppe vertreten.

1646

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ten der Bevölkerung ab. Schliesslich steht die Vorlage im Einklang mit den neuen Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere den Zielen zur Armutsbekämpfung, zur Verringerung von Ungleichheiten und für ein nachhaltiges Wachstum.

1.5

Künftige Herausforderungen

Angesichts der weltweiten Bedeutung der multilateralen Finanzinstitutionen hat die Schweiz ein grosses Interesse daran, ihre internationale Solidarität zur Bekämpfung der Armut und zur Bewältigung der globalen Herausforderungen zu bekunden und sich auf angemessene Weise an der Finanzierung dieser Institutionen zu beteiligen (Grundsatz der Lastenteilung oder des Burden Sharing). Auf diese Weise kann sie auch ihre Erfahrung in der Entwicklungspolitik und -praxis einbringen und mit innovativen Ideen zur Lösungssuche beitragen. Gleichzeitig profitiert sie dabei von der Erfahrung der multilateralen Entwicklungsbanken in Bezug auf die Verwaltung der bilateralen Hilfe.

Die derzeit grösste Herausforderung der Region besteht darin, ihre Wachstumsquellen zu erneuern und zu diversifizieren, was auch eine höhere Produktivität und Innovationskapazität beinhaltet. Die Auswirkungen der Konjunkturabschwächung bei zahlreichen Handelspartnern, aber auch der Einbruch der Rohstoffpreise haben die Volkswirtschaften Lateinamerikas sehr stark getroffen. Als Folge davon könnte ein Teil der neuen Mittelschicht wieder in die Armut zurückfallen. Aus diesem Grund müssen die Reformprozesse weiter vertieft und die Wirtschaftslandschaft noch stärker diversifiziert werden, gleichzeitig gilt es auch die regionale Integration weiter voranzutreiben.

Die Schweiz, die weder Mitglied der EU noch der G-20 ist, muss eine starke und glaubwürdige Stimme in den internationalen Organisationen behalten, in denen sie Mitglied ist. Dies gilt insbesondere für die von ihr als prioritär eingestuften Finanzinstitutionen. Mit dem vorliegenden Antrag soll dieses Ziel mit relativ bescheidenen zusätzlichen Ressourcen erreicht werden.

Sollte sich die Schweiz nicht an der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung beteiligen, würde abgesehen vom Reputationsrisiko der Anteil ihrer Stimmrechte in der IIC bis auf 0,65 Prozent des Kapitals zurückgehen. Damit wäre eine Vertretung in einem der Entscheidungsorgane der IIC wohl kaum mehr möglich.

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2

Inhalt der Vorlage

2.1

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Genehmigung des Rahmenkredits zur Zeichnung von 1217 Aktien der IIC in Höhe von 16 178.60 US-Dollar pro Aktie5 durch die Schweiz, was einem Gesamtbetrag von 19 689 356.20 US-Dollar entspricht.

2.2

Detaillierte Beschreibung der Vorlage

Die Kapitalerhöhung der IIC beläuft sich auf insgesamt 2,03 Milliarden US-Dollar, wovon die IDB 725 Millionen US-Dollar aus ihren Reserven beisteuert. Die Beträge wurden so festgelegt, dass die beiden Organisationen ihre aktuellen Ratings auf dem Markt behalten, d. h. AAA6 für die IDB und AA für die IIC.

Unter der Bedingung, dass die IDB ihr Rating behält, wird der Beitrag der IDB an ihre Aktionäre somit von 2018 bis 2025 entsprechend ihren Stimmrechten gutgeschrieben. Dieser Beitrag wird in Form von Gratisaktien an der IIC ausgerichtet. Die Schweiz kommt gemäss dieser Aktienverteilung auf einen Wert von 3,4 Millionen US-Dollar (0,47 % von 725 Mio. USD). Durch dieses Vorgehen können überdies das Vereinigte Königreich, Kroatien und Slowenien als Mitglieder der IDB auch Mitglied der IIC werden. Die Mitgliederlisten der beiden Institutionen werden so faktisch identisch sein.

Der Restbetrag von 1305 Millionen US-Dollar wird zur Zeichnung aufgelegt. Einzuzahlen ist der Betrag, der dem bestehenden Anteil an der IIC entspricht (d. h. 1,52 % bzw. 19,7 Mio. USD für die Schweiz). Unter Ziffer 3.1.1 wird der Zeitplan präsentiert, der in der von den Gouverneuren genehmigten Resolution unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs der IIC festgelegt wurde. Im Falle einer Annahme des Antrags des Bundesrates wird die Beteiligung der Schweiz an der IIC schrittweise von 1,52 Prozent auf 1,28 Prozent sinken.

Der Gründungsvertrag der IIC sieht vor, dass die Aktionäre ihren Stimmenanteil jederzeit behalten können. Aus diesem Grund hätte die Schweiz zusätzlich zu den 1217 angebotenen Aktien weitere Aktien zeichnen können, um ihren ursprünglichen Stimmenanteil von 1,52 Prozent zu behalten. Der Bundesrat beantragt, auf dieses zweite Aktienpaket zu verzichten, das zusätzliche rund 8 Millionen US-Dollar kosten würde.

Angesichts der Budgeteinschränkungen wurde der Betrag des zur Zeichnung beantragten Kapitals auf das Minimum beschränkt, das es der Schweiz gerade noch erlaubt, die aktuelle Vertretung der Schweiz im Verwaltungsrat der IIC weiterzuführen.

5

6

Der Nennwert der Aktien der IIC beträgt 10 000 US-Dollar. Der Zeichnungswert ist indessen höher, um dem realen Wert des Nettokapitals der Institution zu diesem Zeitpunkt Rechnung zu tragen, wie er von einer Expertengruppe festgelegt wurde.

Referenz Standard & Poor`s

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Die Zeichnung der Kapitalerhöhung ist nicht obligatorisch und die von den bestehenden Aktionären entsprechend ihren Rechten nicht gezeichneten Aktien werden den anderen Aktionären zur zusätzlichen Zeichnung angeboten.

Gemäss der Resolution der IIC erstreckt sich der Zeitplan der Zahlungen über sieben Jahre, von 2016 bis 2022. Auf Antrag der Schweiz sieht die Resolution vor, dass die ersten beiden Zahlungen 2017 erfolgen können, ohne dass für die erste Zahlung 2016 Verzugszinsen belastet werden. Abgesehen von dieser Ausnahme zieht jeder Verzug bei der Zahlung der gezeichneten Tranchen einen Verzugszins von 5 Prozent auf den geschuldeten Beträgen nach sich.

Die von der IIC ab dem 1. Januar 2016 getätigten Geschäfte werden während einer Übergangsfrist von zehn Jahren teils in der Bilanz der IDB und teils in jener der IIC verbucht.

2.3

Begründung des Antrags

Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der IIC steht im Einklang mit ihrer Strategie, wonach eine Vertretung in den wichtigsten multilateralen Institutionen von zentraler Bedeutung ist und der Privatsektor als wichtiger Faktor für Wachstum und wirtschaftliche Stabilität, soziale Integration und für die Verringerung von Ungleichheiten gilt.

Sie entspricht zudem dem Interesse der Schweiz an einer Reform der gesamten IDBGruppe und einer Effizienzsteigerung gemäss dem Programm, das im Rahmen der 2010 beschlossenen neunten Kapitalerhöhung der IDB definiert wurde7.

Nach Artikel 21 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20058 (FHG) ist in der Regel ein Verpflichtungskredit einzuholen, wenn über das laufende Voranschlagsjahr hinauswirkende finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden sollen.

Da es jedoch nicht möglich ist, vorauszusehen, wann eine Kapitalerhöhung wie die vorliegende stattfindet, müssen zwei separate Botschaften über die Rahmenkredite für die Entwicklungszusammenarbeit erstellt werden.

3

Auswirkungen

3.1

Auswirkungen auf den Bund

3.1.1

Finanzielle Auswirkungen

Der zur Zeichnung des einzuzahlenden Kapitals der IIC beantragte Rahmenkredit beläuft sich auf 21,7 Millionen Franken. Er setzt sich zusammen aus 19,7 Millionen Franken (19,7 Mio. USD zum Kurs von 1.0 CHF/USD) einzuzahlenden Kapitals und 2,0 Millionen Franken (d. h. 10 % des einzuzahlenden Kapitals) Reserven für 7 8

Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken vom 8. September 2010 SR 611.0

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Wechselkursschwankungen. Diese Reserven sind notwendig, da sich die Schweiz verpflichtet, der IIC den Betrag in US-Dollar zu zahlen.

Diese Ausgabe sollte somit wie in der Vergangenheit in den Statistiken des Entwicklungsausschusses der OECD für die Schweiz als öffentliche Entwicklungshilfe (APD) angerechnet werden. Die jährlichen Zahlungen werden mit den für die internationale Zusammenarbeit gewährten Mitteln koordiniert (siehe entsprechende Botschaft für die Periode 2017-2020) und somit aufgerechnet.

Schweizer Beteiligung

20169

2017

2018

2019

2020

2021

2022

Total

Einzahlung Mio. USD (gerundet)

4,4

4,4

3,6

3,6

2,3

0,8

0,6

19,7

3.1.2

Personelle Auswirkungen

Die multilaterale Finanzhilfe ist gemäss Artikel 8 der Verordnung vom 12. Dezember 197710 über die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe eine gemeinsame Aufgabe des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA). Für die Beteiligung an den prioritären Entwicklungsbanken sind die DEZA und das SECO gemeinsam zuständig, wobei dieses die Koordination übernimmt.

Die vorgesehene Massnahme hat keine Erhöhung des Personalbestandes zur Folge.

Das bestehende Personal des SECO und der DEZA sowie der Vertreter der Schweiz in Washington, der in den Stimmrechtsgruppen der Schweiz tätig ist, werden die entsprechenden Arbeiten erledigen. Letzterer übernimmt ab dem Sommer 2016 die Funktion des Exekutivdirektors im Rat der IIC.

3.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses liegt ausschliesslich beim Bund und belastet die Kantone und Gemeinden nicht.

3.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Seit 1994 werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausgaben für die Entwicklungshilfe berechnet. Für das Jahr 2014 hatte somit jeder für die Entwicklungshilfe ausgegebene Franken durchschnittlich eine Auswirkung von 1.19 Franken auf das

9 10

Die zur Zahlung im Jahr 2016 vorgesehene Tranche wird im Budget 2017 erfasst.

SR 974.01

1650

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BIP der Schweiz11. In Bezug auf die regionalen Entwicklungsbanken liegt die Auswirkung zugunsten der Schweiz in der Grössenordnung von 0.18 Franken pro Jahr.

Was die IDB-Gruppe anbelangt, wurden zwischen 2011 und 2014 mit Schweizer Unternehmen Verträge über 57 Millionen US-Dollar abgeschlossen. Dieser Betrag ist höher als alle Beträge, die die Schweiz seit 1976 investiert hat, um aktives Mitglied in der IDB-Gruppe zu sein oder zu bleiben.

Darüber hinaus kann ein stärker ausgeglichenes und stabileres Wachstum in Lateinamerika auch indirekt positive Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft haben, namentlich dank der Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen.

3.4

Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt

Der Antrag sollte keine Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt der Schweiz haben.

Es wird hingegen mit positiven sozialen Auswirkungen in der Einsatzregion der IIC gerechnet, und zwar dank der erhofften Effekte der von der Organisation finanzierten Projekte, sei dies im Bereich Bildung, Beschäftigung oder Chancengleichheit.

Die Schweiz achtet bei der Umsetzung ihrer Politik der internationalen Zusammenarbeit darauf, positive Einflüsse auf die Umwelt zu fördern ­ in den Entwicklungsländern und weltweit. Bei der Auswahl und der Leitung ihrer Projekte wendet die IDB-Gruppe Umwelt- und Sozialstandards an, die den Standards für internationale Finanzinstitutionen entsprechen.

Die IDB-Gruppe ist ein wichtiger regionaler Akteur bei der Finanzierung der Energieeffizienz, der Anpassung an Klimaveränderungen oder der Bewirtschaftung der Wasserressourcen. Im Rahmen der Klimakonferenz COP21 im Dezember 2015 in Paris hat die Gruppe angekündigt, ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Klima bis 2020 verdoppeln zu wollen.

4

Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.1

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft über die Internationale Zusammenarbeit 2017-2020 angekündigt. Die notwendigen Finanzmittel werden den für die internationale Zusammenarbeit gesprochenen Mitteln entnommen, deren finanzieller Rahmen für 2017-2020 in der Botschaft über die Legislaturplanung 2015-2019 vom 27. Januar 201612 angekündigt wurde.

11 12

Unter Berücksichtigung der methodischen Änderungen bei der Berechnung der Auswirkungen ist diese Zahl ähnlich hoch wie 2010.

BBl 2016 1105

1651

BBl 2016

4.2

Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

Die vorliegende Botschaft entspricht der vom Bundesrat am 17. Februar 2016 angenommenen aussenpolitischen Strategie für die Schweiz 2016-201913.

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz stützt sich auf Artikel 54 der Bundesverfassung (BV)14 und die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der IIC auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 19. März 197615 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe.

Der Rahmenkredit für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der IIC stützt sich auf Artikel 167 BV und Artikel 9 Absatz 1 des oben erwähnten Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, gemäss dem die Mittel für die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe als Rahmenkredite für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden.

5.2

Erlassform

Gemäss Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200216 wird der Rahmenkredit in Form eines einfachen Bundesbeschlusses gewährt, der nicht dem Referendum unterliegt.

Die Vernehmlassungsbestimmungen kommen im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung. Entsprechend wurde keine Vernehmlassung durchgeführt.

5.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedarf der Bundesbeschluss der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da er eine einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht.

13 14 15 16

www.eda.admin.ch SR 101 SR 974.0 SR 171.10

1652

BBl 2016

5.4

Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Im Subventionsbericht 200817 legte der Bundesrat fest, dass in allen Botschaften zur Schaffung bzw. Revision von Rechtsgrundlagen für Subventionen wie auch in Botschaften zur Erneuerung von Kreditbeschlüssen und Zahlungsrahmen zwingend über die Einhaltung der Grundsätze gemäss dem Subventionsgesetz vom 5. Oktober 199018 Bericht erstattet werden soll. Die Vorlage entspricht den Grundsätzen des Subventionsgesetzes.

5.4.1

Bedeutung der Subvention für die Ziele des Bundes: Begründung, Form und Höhe der Subvention

Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der IIC ist Teil der schweizerischen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik.

Die Form einer Zeichnung von Aktien der IIC ergibt sich aus der Tatsache, dass die Schweiz bereits seit 1986 Aktionärin ist. Eine Kapitalbeteiligung ist zudem die wirtschaftlichste Form, da die IIC damit ein hohes Rating erhalten und somit zu günstigen Bedingungen Mittel auf den Finanzmärkten aufnehmen kann.

5.4.2

Materielle und finanzielle Steuerung der Subvention

Die Steuerung dieser Kapitalbeteiligung erfolgt konkret über eine Vertretung im Rat der Exekutivdirektoren und im Gouverneursrat der Organisation, in denen die Schweiz ihre Stimmrechte entsprechend ihrer Beteiligung ausübt.

Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der IIC ist freiwillig. Um die Ziele des Bundes innerhalb der IIC auf wirksame Weise zu erreichen, beschränkt sich die Beteiligung auf das Minimum, das notwendig ist, damit die aktuelle Vertretung der Schweiz im Verwaltungsrat der IIC weitergeführt werden kann. Die Beteiligung an multilateralen Entwicklungsorganisationen und die aktive Mitwirkung in ihren Leitungs- und Aufsichtsorganen ist gemäss Artikel 8 der oben Verordnung vom 12. Dezember 1977 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe eine gemeinsame Aufgabe der DEZA und des SECO.

Das SECO ist zusammen mit der DEZA für die Erarbeitung der Positionen in den multilateralen Entwicklungsbanken zuständig. Die notwendigen Ressourcen sind im Budget für die internationale Zusammenarbeit vorgesehen.

17 18

BBl 2008 6229 SR 616.1

1653

BBl 2016

5.4.3

Beitragsgewährung

Die neuen Aktien werden den Aktionären anteilsmässig zu ihrem Stimmrechtsanteil zugeteilt, die Schweiz erhält also 1,52 Prozent (entsprechend ihrem Stimmrechtsanteil an der IIC) für die zu zeichnenden Aktien und 0,47 Prozent (entsprechend ihrem Stimmrechtsanteil an der IDB) für die Gratisaktien. Die Zuteilungen sind in den Anhängen A und B der von den Gouverneuren genehmigten Resolution aufgeführt.

5.4.4

Befristung und degressive Ausgestaltung

Das Verfahren für die betreffende Kapitalerhöhung erstreckt sich zwar über sieben Jahre. Die Kapitalbeteiligung an einer internationalen Finanzinstitution ist indessen zeitlich nicht befristet. Die entsprechenden Wertschriften werden in der Bilanz des Bundes verbucht.

Die Vorlage fällt in den Bereich der Entwicklungshilfe der Schweiz und kommt damit in erster Linie den Endbegünstigten dieser Hilfe zugute. Die Kapitalerhöhung, an der sich die Schweiz beteiligen will, sowie die Auszahlung der Reserven der IDB in Form einer Verteilung zusätzlicher Gratisaktien der IIC zugunsten des Bundes stellen somit einen Beitrag an die Entwicklungshilfe der Schweiz dar.

1654