Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 20182021
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 30a des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20092, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. November 20163, beschliesst:
Art. 1 Für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Angebots des regionalen Personenverkehrs wird für die Jahre 20182021 ein Verpflichtungskredit von 3959,6 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Vom Verpflichtungskredit werden 1917,8 Millionen Franken für die Fahrplanperiode 20182019 freigegeben.
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Der Bundesrat entscheidet bis Ende Februar 2019 über die Freigabe des verbleibenden Kredits.
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Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR 745.1 BBl 2016 8817
2016-2146
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Verpflichtungskredit für die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 20182021. BB
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BBl 2016