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Bericht der

ständeräthlichen Eisenbahnkommission, betreffend erneuerte Fristerstrekungen für einige Sectionen der Broyethalbahn.

(Vom 6. November 1873.)

Tit.

$ Die Direktion der Broyethalbahn hat dem schweizerischen Bundesrath in einer vom 2. Oktober tu c. datirten Eingabe berichtet, daß die von der BundesversammlungO am 26. Juli a. c. bewilligten O Fristerstrekungen für Beginn der Erdarbeiten und Leistung des Finanzausweises, welche für die Sektion Payerne-Yverdon mit dem 19. November und für die Sektion Lyß-Fräschels mit dem 11. Dezember a. c. ablaufen, wider alles Erwarten nicht ausreichen werde, um die Verhandlungen zu Ende zu führen, welche einerseits mit der Eisenbahngesellschaft der Westschweiz, anderseits mit der Eisenbahngesellschaft des bernischen Jura zum Zwek der O Uebergabe dieser beiden Sektionen in's Werk gesezt worden sind.

Während die Direktion zuverläßig hoffte, daß die Bundesversammlung noch während der Julisizung sowohl die Abtretung der Linie Lyß-Fräschels (Bernergebiet) an die Gesellschaft des Berner Jura als die Verschmelzung des auf Waadtländer Gebiet liegenden Theils der Transversallinie (Freiburg-Yverdon) und des auf Waadtländer und Freiburger Gebiet liegenden Theils der Longitudinallinie (Fräschels-Palézieux), zu sanctioniren im Fall sein werde, sei durch eine beim Bundesrath eingelegte Einsprache des Herrn Fürsprech Hafner in Murten gegen die Verschmelzung eines Theils der

72 Freiburger Linie mit der Gesellschaft der westschweizerischen Bahnen die Erledigung des Begehrens der Gutheißung dieser von den Aktionären beschlossenen Uebertragung verzögert worden, wodurch die Direktion sich außer Stand gesezt sah, die erforderlichen Vollziehungsmaßregeln anzuordnen.

Diese Angaben, welche durch die bei den Traktanden Nr. 13 und 14 befindlichen Akten bestätigt werden, lassen das Gesuch um erneuerte Fristerstrekung als begründet erscheinen, und die Commission stellt daher dem Ständerath den Antrag*), den Beschlußentwurf vom 10. Oktober, wodurch die Fristen um weitere 3 Monate erstrekt sind, zu genehmigen.

Mit Hochachtung, B c r n, den 6. November 1873.

Für die ständeräthliche Eisenbahncommission, Der Berichterstatter : Sulzer.

*) Angenommen: vom Ständerathe am 13. November, vom Nationalrathe am 11. Dezember 1873.

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Bericht der

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ständeräthlichen Eisenbahnkommission, betreffend Zerlegung der Konzession der B r o y e t h a l e i s e n b a h n und Verschmelzung der verschiedenen Sektionen mit andern Eisenbahnunternehmungen..

(Vom 12. Dezember 1873.)

Tit.!

Nachdem der Widerstand, den der Kanton Freiburg dem Zustandekommen der Broyethalbahn längere Zeit hindurch entgegengesezt hatte, durch den Zwangskonzessionsbeschluß der Bundesversammlung vom 18. Juli 1871 beseitigt worden war, gelangte die Unternehmung ziemlich rasch zu vollständiger Organisation und ökonomischer Sicherstellimg, so daß sowohl von den Regierungen von Waadt und Freiburg, als auch vomBundesrathh der Ausweis über die ökonomische Sicherstellung gutgeheißen und die Arbeiten begonnen werden konnten. Gegen Ende des Jahres 1872 aber machte sich sowohl im Kanton Freiburg, als im Kanton Waadt, wie es scheint hauptsächlich von den Regierungen dieser beiden Kantone ausgehend, die Intention bemerkbar, diese Unternehmung mit derjenigen der Gesellschaft der westschweizerischen Eisenbahnen zu verschmelzen.

. Der energische Widerstand, den die Verwaltung des ersten Unternehmens diesem Plane ursprünglich entgegensezte, wurde von einflußreichster Hand paralysirt und, nachdem in Folge dieser Agitationen, die Sektion Fräschels-Lyß (Bernergebiet) sich von dem Unternehmen.

Bundesblatt. Jahrg. XX VI. Bd. I.

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Bericht der ständeräthlichen Eisenbahnkommission, betreffend erneuerte Fristerstrekungen für einige Sectionen der Broyethalbahn. (Vom 6. November 1873.)

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Jahr

1874

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24.01.1874

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71-73

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