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Bemerkungen.
Die große Ausdehnung, welche die M a u l - u n d K l a u e n s e u c h e in lezter Zeit in mehreren Kantonen angenommen hat, ließ mit ziemlicher Gewißheit befürchten, daß ohne die Anwendung außerordentlicher Maßregeln der Seuche nicht sobald Schranken gesezt werden können. Diese Befürchtung wurde noch mehr dadurch genährt, als nach den neuesten amtlichen Berichten die Seuche in den Kautonen B e r n , L u z e r n , S o l o t h u r n und Aargau neuerdings zugenommen hat. Indessen scheint die Seuche auf dem Wendepunkt angelangt zu sein, da der heutige Stand derselben im Allgemeinen eine kleine Abnahme auf weist. Die neuern Anstekungen sind übrigens meist in Verbindung zu bringen mit den frühern in der Umgebung vorgekommenen Fällen; das Contagium wird gewöhnlich schon verschleppt, bevor die Krankheit erkannt und diesfällige Maßregeln angeordnet sind. Die Handhabung einer strengen Kontrole bei Viehmärkten stößt an einigen Orten auf Schwierigkeiten. In neuerer Zeit sucht man diese dadurch illusorisch zu machen, daß sich die Viehhändler außerhalb der Marktorte aufstellen und das Vieh ankaufen, bevor dasselbe zur Untersuchung durch die bestellten Thierärzte und auf den Markt gelangt. Allen derartigen Unregelmäßigkeiten, sowie der weitern Ausbreitung der Seuche wirksam zu begegnen, ist es absolut nothwendig, mit aller Strenge des Gesezes, d. h. mit empfindlichen Geldstrafen gegen dia fehlbaren Personen einzuschreiten, namentlich gegen solche-, denen grobe und absiehtliche Umgehung sanitäts-polizeilich Anordnungen zur Last fällt. Wir machen ganz besonders auf die Vorschrift (Art. 37 des Seuchengesezes) aufmerksam, wonach der Fehlbare überdies für den veranlassten Sehaden ganz oder theilweise belangt werden kann.
Im Wallis hat die Lungenseuche weitere Opfer an Thierleben gekostet. Dieselbe zeigte sich neuerdings in 4 Ställen der Gemeinde A g e t t e s und in 2 Ställen der Gemeinde V e x , zufolgedessen die Abschlachtung der betreffenden Viehhaben,, im Ganzen 32 Stüke, angeordnet werdeil mußte. Mit Hinzurechnung Bundesblatt. Jahrg. XXVI. Bd. III.
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702 dieser 32 Viehstüke von welchen übrigens nur 11 mit der Seuche behaftet waren, beträgt die Zahl des wegen der Lungenseuche in den beiden genannten Gemeinden innerhalb zwei Monaten geschlachteten Viehes über 100 Stüke. Diese Thatsache bietet zwar keinen Anlaß zur Beunruhigung, wohl aber beweist sie, daß, wo der Keim dieser gefährlichen Seuche einmal gegeben ist, wie schwierig es hält, der Seuche Meister zu werden. Der Seuchenbezirk ist immerhin nach allen Seiten hin streng abgesperrt.
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B e r n , den 5. Dezember 1874.
Eidg. Departement des Innern.
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Bemerkungen.
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Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1874
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
53
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
12.12.1874
Date Data Seite
761-762
Page Pagina Ref. No
10 008 416
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