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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verpfändung ejner Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Trambahngesellschaft Basel-Aesch hat das Gesuch gestellt, dass ihm bewilligt werde, die Linie von Basel (Ruchfeld)- Aesch mit einer baulichen Länge von 5,752 km.

samt Zubehörden im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 im I. Rang zu verpfänden für den Betrag von Fr. 200,000 zur Sicherstellung eines Anleihens in gleicher Höhe, das zum Bau der Bahn verwendet wurde.

Soweit die Bahn auf der Strasse angelegt ist, ergreift das Pfandrecht ausser Oberbau und Zubehörden lediglich das Recht zur Benützung der Strasse für die Bahnanlage, nicht aber auch den Strassengrund.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Pfandbestellungsbegehren hierdurch öffentlich bekannt gemacht und gleichzeitig eine mit dem 12. August 1908 ablaufende Frist angesetzt, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 18. Juli 1908.

(3...)

Im Namen des Bundesrates : Die Bundeskanzlei.

Errichtung eines Zollbezugspostens in St. Prex.

In St. Prex (Kanton Waadt) wird auf 15. August nächsthin ein Zollbezugsposten errichtet, mit Befugnis zur Abfertigung für Ein- und Ausfuhr von "Waren aller Art, insoweit nicht durch besondere Vorschriften oder Tarifbestimmungen Vorbehalte ge-

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1908

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.08.1908

Date Data Seite

587-587

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10 023 010

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