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Schweizerisches Bundesblatt.
60. Jahrgang. L
Nr. 8.
19. Februar 1908.
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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung des Kredites für Erstellung eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Lugano.
(Vom 11. Februar 1908.)
Tit.
Durch Beschluss vom 20. Dezember 1901 haben Sie dem Bundesrat, nach Einsicht seiner Botschaft vom 21. Mai 1901, Bundesblatt 1901, Band III, 396, behufs Ankaufes eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Lugano einen Kredit von Fr. 250,000 auf den Zeitpunkt der Übergabe des angekauften Terrains an den Bund, spätestens aber auf Rechnung des Jahres 1904, eröffnet.
Die Notwendigkeit der Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Lugano haben wir in der erwähnten Botschaft einlässlich begründet. Der Bauplatz, der nach den Ausführungen in der Botschaft erworben werden sollte, war derjenige, auf dem sich zu jener Zeit noch das alte tessinischkantonale Lyzeum befand. Wir hatten in der Botschaft dargetan, dass ursprünglich das in nächster Nähe des jetzigen Postgebäudes gelegene Spitalgut, das der Gemeinde Lugano eigentümlich angehört, als Bauplatz für ein neues Postgebäude in Aussicht genommen war, dass aber nach langwierigen Verhandlungen .schliesslich von der Erwerbung dieses Areals abgesehen werden musste, weil es der Gemeinde Lugano nicht gelang, bezüglich der beiden Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. I.
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zu der Spitalliegenschaft gehörenden Kirchen Sta. Marta und Sta. Maria eine Einigung mit den zuständigen Kirchenbehürden zu erzielen.
Während nun darauf gewartet wurde, dass der Kanton Tessin den vom Bunde erworbenen Lyzeumsplatz zur Verfügung stelle, was sich bedeutend verzögerte, weil der Bau des neuen kantonalen Lyzeums nicht zur vorgesehenen Zeit fertig wurde, machten Vertreter der Stadtbehörde von Lugano die Postverwaltung darauf aufmerksam, dass die Differenzen zwischen der Gemeinde Lugano und den hieroben erwähnten Kirchenbehörden in der Zwischenzeit gehoben worden seien, und dass die Gemeinde nunmehr über die beiden Kirchen Sta. Marta und Sta. Maria frei verfügen könne. Es wurde seitens der Stadtbehörde dabei bemerkt, dass es zu begrüssen wäre, wenn unter diesen Urnständen nachträglich für das neue Postgebäude doch noch der günstiger gelegene Bauplatz, auf welchem das jetzige Postgebäude und die mehrerwähnten Kirchen stehen, bestimmt werden könnte. Da die Postverwaltung diesem Bauplatz wegen seiner bessern Verkehrslage von Anfang an den Vorzug gegeben hatte, erklärte sie sich zu bezüglichen Unterhandlungen unter der Bedingung bereit, dass eine finanzielle Mehrbelastung des Bundes unter keinen Umständen eintrete, der Kaufpreis für das Terrain mit Fr. 250,000 somit gleich bleibe. Der vom Bunde erworbene Lyzeumsplatz hat einen Flächeninhalt von 2424 m 2 und das Spitalgut mit den beiden Kirchen einen solchen von 2371 m 2 . Es besteht somit im Flächenmass bloss ein Unterschied von 53 m 2 .
Die Unterhandlungen mit der Stadtbehörde von Lugano führten dazu, dass mit ihr vom Postdepartement am 21. Februar 1905 unter Vorbehalt der Genehmigung durch Bundesrat und Bundesversammlung ein Vertrag abgeschlossen wurde, wonach der Gemeinderat von Lugano, handelnd im Namen der Spitalverwaltung von Lugano, der Eidgenossenschaft zum Zwecke der Errichtung eines Post- und Telegraphengebäudes und der dazu gehörigen Remise einen Bauplatz von ungefähr 2371 m 2 um die Summe von Fr. 250,000 käuflich abtrat.
Ein weiterer Vertrag wurde, ebenfalls unter Ratifikationsvorbehalt, mit dem Staatsrat des Kantons Tessin abgeschlossen, wonach der Vertrag vom 13./15. Februar 1901 betreffend den Ankauf des Lyzeumsplatzes in Lugano durch die Eidgenossenschaft annulliert wurde, ohne dass die eine oder die andere Partei irgendwelche Entschädigung infolge der Aufhebung des Vertrages zu bezahlen gehabt hätte. Dieser neue Vertrag wurde vom Grossen
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Rat des Kantons Tessin ratifiziert. Die Kantonsbehörden hatten sich dem Platzaustausch von Anfang an gewogen gezeigt.
Der Vertrag mit dem Gemeinderat Lugano ist vom Grossen Stadtrat daselbst am 29. April 1905 ratifiziert worden. Gegen den Ratifikationsbeschluss dieser Behörde wurde das Referendum ergriffen, und es musste infolgedessen eine Gemeindeabstimmung über die Frage angeordnet werden. Dieselbe fand am 4. Juni 1905 statt und ergab eine annehmende Mehrheit. Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung wurden verschiedene Rekurse beim Staatsrat des Kantons Tessin eingereicht, die in der Hauptsache darauf abstellten, dass nach der bestehenden Gemeindeordnung das Spitalgut nicht freihändig verkauft werden können, sondern an eine öffentliche Steigerung gebracht werden müsse, wenn eine Veräusserung beabsichtigt sei. Der Staatsrat des Kantons Tessin hat diese Rekurse als begründet erklärt, und es sind infolgedessen die erwähnten Verträge mit dem Gemeinderat von Lugano und dem Staatsrat des Kantons Tessin vom Jahre 1905 dahingefallen.
Wir wollen nicht unerwähnt lassen, dass auch seither, und zwar vor ganz kurzer Zeit noch von privater Seite Anstrengungen gemacht wurden, um die Postverwaltung zur Erwerbung des Terrains, auf welchem das jetzige Postgebäude und die Kirchen Sta. Marta und Sta. Maria stehen, zu veranlassen. Ein Privatmann wollte das Terrain für die Post v er waltung ersteigern. Das Postdepartement glaubte, auf das Anerbieten nicht eintreten zu sollen, und zwar hauptsächlich deshalb nicht, weil es sich sagen musste, dass auf diesem Wege die Lösung der Frage für die Bundesverwaltung nur mit erheblichen Mehrkosten möglich wäre und weil die Erstellung des neuen Postgebäudes, die nun nachgerade dringlich geworden ist, dadurch neuerdings verzögert worden wäre.
Durch alle diese Unterhandlungen ist die Ausarbeitung der Vorlage für die Bewilligung des Kredites zur Erstellung des neuen Post- und Telegraphengebäudes in Lugano auf dem vom Bunde erworbenen Lyceumsplatz hintangehalten worden. Es konnte damit erst anfangs des Jahres 19U6 begonnen werden.
Infolge der unerwartet grossen Verkehrszunahme in den Jahren, die inzwischen verstrichen waren, war auch das Raumbedürfnis für die im neuen Gebäude unterzubringenden Dienste von Post, Telegraph und Telephon gewachsen, und es zeigte sich nun, dass
das erworbene Terrain nur knapp mehr genügt zur Deckung des gesteigerten Raumbedürfnisses. Es brauchte infolgedessen geraume Zeit, bis eine Einteilung der Lokalitäten gefunden war, die den Erfordernissen entsprach.
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Infolge des, wiesoeben erwähnt, erheblich gewachsenen Raumbedarfes musste das auf dem vom Bunde erworbenen Lyceumsplatz zu erstellende Post-, Telegraphen- und Telephongebäude grösser projektiert werden, als ursprünglich in Aussicht genommen war. Es konnte dies nur auf Kosten des für die Postremise und den Hof vorgesehenen Raumes geschehen. Da nun aber der Platzbedarf für diese Dependenzen mit der Zeit auch nicht geringer, sondern vielmehr ebenfalls grösser geworden ist, so empfiehlt es sich, zu dem vom Bunde aus dem von Ihnen bewilligten Kredit bereits erworbenen Bauplatz, noch ein angrenzendes Stück Terrain zu erwerben. Es ist dies die einem Herrn Torricelli eigentümlich angehörende, aus den den Tit. Kommissionen der eidgenössischen Räte zu unterbreitenden Plänen ersichtliche Landparzelle, die in den Postbauplatz auf der südöstlichen Seite einschneidet und zirka 263 m2 misst. Wir würden Ihnen den Mitankauf dieser Parzelle schon seinerzeit, als wir um Bewilligung des Kredites für die Erwerbung des Lyceumsplatzes nachsuchten, vorgeschlagen haben, wenn mit dem Besitzer eine Einigung über den Kaufpreis zu erzielen gewesen wäre. Denn ohne diese Parzelle, die, wie gesagt, in den Postbauplatz einschneidet, hat der letztere eine unregelmässige Form, die einer richtigen und zweckentsprechenden Ausnützung des Platzes sehr hinderlich ist. Herr Torricelli wollte sich indessen auf keine Kaufsunterhandlungen einlassen -- ein Angebot, das auf einen Kaufpreis von Fr. 100 per m2 lautete, wurde von ihm zurückgezogen und ein neues nicht mehr gemacht -- und so beschied man sich mit der Erwerbung des eigentlichen Lyceumsplatzes, der nach dem damals angemeldeten Raumbedarf für -lange Zeit genügen konnte.
Nachdem nun, wie oben erwähnt, in den vielen Jahren, die verstreichen mussten, bis dass die Angelegenheit so weit gediehen ist, dass um den Kredit für die Erstellung des Baues nachgesucht werden kann, der Raumbedarf infolge der unerwartet grossen Verkehrszunahme bedeutend gewachsen ist, sprechen nicht mehr bloss Gründe der Zweckmässigkeit für die nachträgliche Erwerbung der Parzelle Torricelli, sondern sie ist zur unumgänglichen Notwendigkeit geworden. Es sind denn auch neuerdings Unterhandlungen mit der Familie Torricelli zum Zwecke der käuflichen Erwerbung des Bodenstückes eingeleitet worden, die aber bis jetzt zu
keinem greifbaren Resultat geführt haben. Sehr wahrscheinlich wird der Weg der Expropriation beschritten werden müssen. Um nun den Bau, dessen Erstellung infolge des mehrfach hervorgehobenen starken Anwachsens des Verkehrs
305 dringlich geworden ist, nicht weiter zu verzögern und da die Vergrösserung des Bauplatzes durch Hinzufügung der Parzelle Torricelli nach dem vorliegenden Projekt nur auf die Gestaltung des Hofes und der Remise, nicht aber auf diejenige des Hauptgebäudes Einfluss haben wird, s& möchten wir die Durchführung der Expropriation nicht abwarten, um bei Ihnen um den Kredit für den Bau einzukommen. Wir glauben, uns darauf beschränken zu dürfen, Sie um die grundsätzliche Genehmigung der Vergrösserung des Bauplatzes durch die Erwerbung der Parzelle Torricelli zu ersuchen, sowie um die Ermächtigung, diese Erwerbung nötigenfalls auf dem Expropriationswege herbeizuführen.
Zur weitern Klarstellung der Angelegenheit sind zwei Projekte aufgestellt worden (Blatt l und l a ; 3 und 3a), von denen das eine die Raumverhältnisse o h n e den Bodenankauf, das andere aber mit demselben veranschaulicht.
Von der Zunahme des Postverkehrs in Lugano seit dem Erlass unserer Botschaft vom 21. Mai 1901, betreifend den Ankauf des Bauplatzes für ein Postgebäude in Lugano, mögen folgende Zahlen Zeugnis ablegen. Es betrug im Jahre 1900
im Jahre 1906
d i e Zahl d e r Postreisenden . . . .
16,821 26,676 ,, ,, ., gewöhnlichen Korrespondenzen 2,230,592 5,122,441 die Zahl der abonnierten Zeitungen . 1,071,448 2,131,262 ,, ,, ,, aufgegebenen Paketpoststücke 129,375 172,793 die Zahl der bestellten Paketpoststücke 87,543 150,439 ,, ., ,, Postanweisungen . . .
36,063 65,126 Bei verschiedenen Sendungskategorien hat sich also die Zahl der Sendungen in den Jahren von 1900--1906 mehr als verdoppelt.
Das gesamte Areal des Postbauplatzes teilt mit der untern Stadt Lugano den Übelstand, dass das Grundwasser in geringer und je nach dem Seewasserstand, sehr veränderlicher Tiefe zu finden ist, weshalb im Untergeschoss nur die allernotwendigsten Lokale untergebracht worden sind. Im weitern besteht der Untergrund nach den vorgenommenen Sondierungen, welche übrigens mit den bei Privatbauten gemachten Erfahrungen übereinstimmen, aus weichem, schlammigem Material, weshalb besondere Aufwendungen für ausserordentliche Fundationen notwendig erscheinen.
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Es sind in den verschiedenen Stockwerken folgende Räume in Aussicht genommen worden :
A. Hauptgebäude.
Im TJntergeschoss : 1. Heizungs- und Kohlenraum, Werkstatt des Heizers, zusammen 2. Kabelkeller 3. Drei kleine Keller für die Wohnungen, Zusammen
94 m 2 7 ,, 47 ,,
Im Erdgeselioss : 4. Schalterhalle 5. Paketpost, Briefpost und Mandatbureau, welche später durch leichte, halbhohe Wände voneinander getrennt werden 6. Zimmer des Postverwalters 7. Lokal des Bestellpersonals der Paketpost . . .
8. Schlossfächerraum 9. Telegrammaufgabe 10. Telegrammkontrolle 11. Ausläuferzimmer des Telegraphen
94 ,, 562 20 63 17 20 15 12
fl
,, ,, ,, ,, ,, ,,
Im Zwischenslock : 12. Naehtdienstzimmer des Telegraphen
10 ,,
Im I. Stock: 13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
Morsesaal Hugheszimmer Nachtdienstzimmer Zimmer des Telegraphenchefs Batterieraum Garderobe für den Telegraphen Briefträgersaal, mit der im Erdgeschoss befindlichen Briefpost durch einen Aufzug v e r b u n d e n . . . .
20. Garderobe der Briefträger 21. Wohnung von 5 Zimmern mit Dependenzen für einen Telegraphenbeamten
SO 24 14 18 25 64
,, ,, ,, ,, ,, ,,
39 ,, 7 ,, 87 ,,
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Im II. Stock: 22.
23.
24.
25.
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28.
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Telephonapparatensaal f ü r d e n Lokaldienst . . .
Apparatensaal für den interurbanen Dienst . . .
Nachtdienstzimmer Zimmer des- Telephonehefs Gehülfen Batterieraum Gesprächskontrolle Apparatenmagaxiri Monteure Verteilerraum Garderobe für das Telephon Aufenthaltsraum für Postangestellte Wohnung von 3 Zimmern und Dependenzen für den Hauswart
6 2 m3 21 ,, 15 ,, 15 ,, 22 ,, 19 ,, 20 ,, 34 ^ 16 ,, 20 ,, 64 ,, 40 ,, 53 ,,
Im III. oder Dachstock: 35. Eine Mietwohnung von 6 Zimmern und Dependenzen 36. Magazine und Dachböden, zirka
99 ,, 110 ,,
In allen Stockwerken befinden sieh die notwendigen Treppen, Gänge und Aborte.
B. Remisengebäude.
1. Postremise Zwischenstock dazu 2. Poslreisendenzimmer 3. Telegraphenremise 4. Telegraph en w erkstätte Die detaillierten Summen : Hauptgebäude .
Remisengebäude
306 153 17 · 47 23
Kostenberechnungen .
ergeben
'.
m2 fl
,, ,, ,,
folgende
Fr. 795,000 ,, 47,000 zusammen
Fr. 842,000
Hierin ist der einstweilen noch nicht festzustellende Kaufpreis des, wie bereits erwähnt, zirka 263 m 2 messenden Bodens Torricelli nicht Inbegriffen.
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Was die architektonische Ausgestaltung des Gebäudes anbetrifft, so lag der Gedanke nahe, eine Übereinstimmung mit dem baulichen Charakter der Stadt herbeizuführen, weshalb die Wahl von Renaissanceformen, welche später in den Barockstil übergingen, als gegeben erschien. Durch die mit Ausnahme der südwestlichen Ecke ringsum freie Lage des Bauplatzes wurde im weitern eine intensive FassadenausbiJdung bedungen, um so mehr, als zwei Seiten an die wichtigsten Strassen ,,via P. Peri''" und ,,via dell'Ospedale" angrenzen.
Im übrigen geben die Pläne alle wünschbare, ins einzelne gehende Auskunft.
Hierauf gestützt erlauben wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Genehmigung zu empfehlen, und benützen gleichzeitig den Anlass, Sie Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.
B e r n , den 11. Februar
1908.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates.
Der Vizepräsident: Zeiup.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft; Rillgier.
309 (Entwurf.)
Bundesbeschluss betreffend
Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Lugano.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 11. Februar 1908, beschliesst: Art. 1. Für die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Lugano wird dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 842,000 bewilligt. Dieser Kredit ist auf die Jahre 1908, 1909 und 1910 gleichmässig zu verteilen.
Art. 2. Der Bundesrat wird ermächtigt, zur Vergrösserung und Abrundung des von der Eidgenossenschaft bereits angekauften Bauplatzes für dieses Gebäude noch die auf der Südseite in denselben einsehneidende Parzelle Torricelli im Flächeninhalt von ungefähr 263 m 2 zu erwerben, und zwar, wenn nötig, auf dem Wege der Expropriation.
Art. 3. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.
Art. 4. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.
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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung des Kredites für Erstellung eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Lugano. (Vom 11. Februar 1908.)
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19.02.1908
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